Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! 500 Milliarden Euro neue Schulden. 500 Milliarden Euro, gerechtfertigt mit dem Versprechen eines historischen Modernisierungsschubs für unser Land: mehr Wachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Standortattraktivität. Aber genau dafür, werte Kollegen, gibt es eine doch wirklich entscheidende Voraussetzung. Diese zusätzlichen Schulden lassen sich ökonomisch und auch verfassungsrechtlich nur rechtfertigen, wenn das Geld auch tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließt. (Beifall FDP) Denn genau mit diesem Versprechen wurde das kreditfinanzierte Sondervermögen – oder: die Sonderschulden, wie ich sie eigentlich bezeichne – im Grundgesetz verankert. Artikel 143h des Grundgesetzes verlangt nämlich genau diese Zusätzlichkeit. Das Ausführungsgesetz konkretisiert dieses. Die Zusätzlichkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn die Investitionsausgaben des Bundes mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben übersteigen. (Annabell Krämer) Nicht nur, dass Zweifel an der Berechnung bestehen, in welcher Relation die Investitionen gesetzt werden und welche Bezugsgröße man nimmt, es gibt auch erhebliche Zweifel daran, dass die finanzierten Maßnahmen aus den Sonderschulden zusätzliche Investitionen sind, und das nämlich nicht nur politisch, sondern wissenschaftlich fundiert. (Beate Raudies [SPD]: Na ja!) – Frau Raudies, das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass 86 Prozent der Mittel zweckentfremdet wurden. Das Ifo-Institut geht sogar noch weiter: Bis zu 95 Prozent der neuen Schulden waren keine zusätzlichen Investitionen. Mit anderen Worten, versprochen wurde ein Modernisierungsschub, tatsächlich wurden jedoch nur Haushaltslöcher gestopft. Wir erleben hiermit den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof der Geschichte der Bundesrepublik. Wenn bestehende Ausgaben lediglich aus dem Kernhaushalt herausgenommen und in ein Sondervermögen verschoben werden, entsteht kein zusätzlicher Wachstumseffekt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Nein, ganz im Gegenteil, dann entstehen lediglich zusätzliche Schulden, und die Folgen davon werden erheblich sein. Schon jetzt zahlt der Bund 34 Milliarden Euro Zinsen pro Jahr. Gemäß Prognose sieht es so aus, als wenn sich das bis 2029 verdoppeln würde. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass im Jahr 2030 bereits jeder fünfte Euro an Steuereinnahmen für Zinsen verausgabt werden muss. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle, Frau Kollegin: bei Investitionen, bei der Bildung, bei der inneren Sicherheit und – wir sprachen es eben an – insbesondere bei den Kommunen. Werte Kollegen, wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und vor allem der kommenden Generation. (Beifall FDP) Wenn laufende Ausgaben einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir hier nicht mehr über Investitionspolitik, dann reden wir über kreative Haushaltsführung zulasten zukünftiger Generationen. Genau deshalb braucht es jetzt diese verfassungsrechtliche Klärung. (Beifall FDP) Wer Schulden mit Investitionen begründet, muss sich auch an Investitionen messen lassen. Schulden dürfen nicht zu politischen Blankoschecks verkommen. Genau deshalb ist die Normenkontrolle jetzt dringend geboten – nicht aus parteipolitischen Gründen, (Beate Raudies [SPD]: Nein! Genau!) sondern weil der Rechtsstaat davon lebt, Frau Kollegin Raudies, dass verfassungsrechtliche Grenzen auch eingehalten werden. Wir haben darüber doch gestern gesprochen, da waren Sie doch noch meiner Meinung. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dass das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung den eben beschriebenen Begriff der Zusätzlichkeit ausdünnt und abschwächt, bereitete maßgeblich den Weg für das Stopfen der Haushaltslöcher, das wir jetzt erfahren. Diese Praxis wurde im Haushaltsgesetz mit der Verschiebung von Posten aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen fortgesetzt. Beide Gesetze verletzen da aus unserer Sicht das verfassungsrechtliche Zusätzlichkeitsgebot. Angesichts dieser erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung und der Verwendung dieser Sonderschulden ist eine verfassungsrechtliche Klärung zwingend geboten. Nur so kann sichergestellt werden, dass kreditfinanzierte Mittel tatsächlich den vorgesehenen zusätzlichen Investitionszwecken dienen und das versprochene Wirtschaftswachstum auch langfristig gestärkt wird. Deshalb fordern wir die Landesregierung heute auf: Stellen Sie unter Beweis, dass Sie jetzt auch die Verfassung ernst nehmen! Setzen Sie ein Zeichen für Generationengerechtigkeit und nachhaltiges Wachstum statt für immer neue Schulden ohne zusätzliche Wirkung! Schaffen Sie Klarheit für unsere zukünftigen Generationen! Leiten Sie die Normenkontrolle ein! Sie ist zwingend erforderlich. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD])
