Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Frau Annabell Krämer, wenn wir in Schleswig-Holstein über Schwimmstätten sprechen, dann würde ich jetzt nicht vom „Fetisch“ sprechen, aber ich würde darüber sprechen, dass wir nicht über Luxus sprechen. Wir sprechen über Daseinsvorsorge, über Sicherheit und vor allem über die Frage, ob jedes Kind in Schleswig-Holstein unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und unabhängig vom Wohnort schwimmen lernen kann. Ich finde, dass die Debatte zum Schwimmstättenkataster im Dezember gezeigt hat, dass die Landesregierung keine Datengrundlage hat, um wirklich Auskunft darüber zu geben, wie es um unsere Schwimmstätten bestellt ist. Die Innenministerin hatte das damals ein bisschen anders dargestellt, aber dazu werde ich noch kommen. Von der Antwort auf die Große Anfrage habe ich mir tatsächlich Aufschluss über die Ist-Situation erhofft. Wir bekommen ein paar Antworten, zum Beispiel, dass wir erheblichen Sanierungsdruck haben. Viele Hallenbäder und Freibäder sind sehr alt, zahlreiche Anlagen sind sanierungsbedürftig und einige sogar von der Schließung bedroht. Das wissen wir schon lange, also keine neue Erkenntnis. Gleichzeitig kommt wieder die Prosa davon, dass Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Sicherheit Herausforderungen sind. So ist es der Antwort zu entnehmen, für die ich mich aber sehr herzlich bei den Mitarbeitenden des Ministeriums bedanken möchte. Ob die Ursache für die fehlende Datengrundlage dort liegt oder bei den Kommunen, muss man an anderer Stelle klären. Ich frage mich, was wir mit der Antwort eigentlich anfangen können. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Datengrundlage nicht auskömmlich ist und aktualisiert werden muss. Die nächste FAGAbfrage soll – so hat es die Ministerin auch dargestellt – genutzt und erweitert werden, um einen aktuellen Überblick zu bekommen. Die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage macht deutlich, dass die Landesregierung keine flächendeckende Kenntnis über die Infrastruktur der Schwimmstätten, über die Sanierungsbedarfe und über die Personalbedarfe hat. Zugegeben, es ist sehr bedauerlich, dass nur 32 Verwaltungseinheiten eine Rückmeldung gegeben haben und somit auch nur 82 Schwimmstätten erfasst waren. In der Großen Anfrage aus dem Jahr 2016, Drucksache 18/5297, war die Rede von 293 Schwimmstätten. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Krämer, die auch schon genannt wurde, war von 169 Schwimmstätten mit Schwimmunterricht die Rede. Die Große Anfrage spiegelt somit nur einen Bruchteil wider. Gleich- (Sybilla Nitsch) wohl weist die Datengrundlage, die wir haben, einen sehr hohen Sanierungsbedarf von roundabout 240 Millionen Euro auf. Diese Zahlen sind ziemlich erschreckend, wenn wir uns das im ganzen Land angucken. Wir haben immer gewusst, dass die Bedarfe groß sind, aber leider können wir uns kein flächendeckendes Bild machen. Wir können uns schon gar kein Bild davon machen, welchen Bedarf wir für die nächsten zehn oder 15 Jahre haben. Daher mache ich es noch einmal deutlich: Ich unterstütze noch immer ausdrücklich die Idee der SPD, ein Schwimmstättenkataster für das Land einzuführen. (Beifall SSW und SPD) Die Verantwortung für Betrieb und Unterhaltung – da bin ich in der Definition überhaupt nicht uneinig – liegt bei Städten und Gemeinden. Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten. Aber die Verantwortung für die Durchführung des Schwimmunterrichts ist zum Beispiel eine Landesaufgabe. Die Aufgabe, Schwimmunterricht sicherzustellen, liegt beim Land. Daher hat man eine gemeinsame Verantwortung für diese wichtige Aufgabe für die Leute im Land. Ja, auch ich begrüße, dass 25 Millionen Euro ins Land geflossen sind, aber ich bin der ganz klaren Überzeugung, dass sich das Land aus seiner Verantwortung zieht. Ja, ich freue mich als Husumerin und Nordabgeordnete, dass Husum für den integrierten Neubau einer Schwimmhalle 4 Millionen Euro bekommt. (Beifall SSW) Ich freue mich auch darüber, dass Flensburg 4,5 Millionen Euro für die Erweiterung des Campusbades bekommt. Aber das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir einfach keine konkrete Förderrichtlinie haben und keinen konkreten Ansatz dafür, wie wir diese Bedarfe, die in den nächsten zehn, 15 Jahren entstehen werden, decken können. Darum dreht es sich doch immer wieder, wenn wir über Schwimmstätten und Schwimmunterricht debattieren. Von daher müssen wir uns wirklich einen vollständigen Überblick machen. Wir müssen dann hoffen, dass die FAG-Abfrage eine andere Datenbasis liefert, sodass wir dann zusammen mit der kommunalen Ebene, zusammen mit den Vereinen und Verbänden, die sich für den Schwimmsport einsetzen, eine langfristige Förderstrategie aufstellen können. Da reichen die 25 Millionen Euro aus Berlin nicht. Das ist eine super Ergänzung für all die Projekte, die wir aufgezählt haben, aber wenn wir wirklich an unsere Schwimmstätten ran wollen, sie sanieren und erhalten wollen, müssen wir eine andere Strategie aufstellen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
