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Kianusch Stender

SPD 18.06.2026 Sitzungen 20/121

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Bevor Frau Kollegin Krämer eine Zwischenfrage gestellt hat, haben Sie gesagt, es sei vermessen, wenn man so tun würde, als könnte das Land den Sanierungsstau abbauen. Wer hat das denn gesagt? – Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wer hat was gesagt? Sie haben vorhin in Ihrem Redebeitrag sinngemäß gesagt – es steht bestimmt in Ihrem Skript –, es wäre vermessen, von der Landesregierung einzufordern, dass die Landesregierung allein den Sanierungsstau finanziell stemmen kann. Da das Ihre Antwort auf die bisherige Debatte ist, frage ich mich, welchem Redebeitrag Sie das entnommen haben. – Das ist eigentlich eine relativ klare Frage. – Ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. – Die Instandhaltung und der Betrieb von Schwimmbädern ist streng genommen kommunale Aufgabe. Das wollte ich deutlich machen. Mir ist es ein wesentliches Anliegen – anhand verschiedener Beispiele habe ich das vorhin bereits ausgeführt, und das werde ich jetzt auch noch intensiv machen – zu unterstreichen, dass das Land ein starker Partner für die Kommunen ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht es um die Zielsetzung, die Schwimmstätten vor Ort weiter zu betreiben. Das finde ich wesentlich. Deswegen sage ich, dass es Herausforderungen im Land gibt. Ich sage aber auch, das Land ist ein verlässlicher Partner. Es gibt 25 Millionen Euro für mehrere Schwimmsportstätten. Das sollten wir einmal anerkennen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein über IMPULS sind seit 2015 rund 16 Millionen Euro in 119 Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmsportstätten geflossen. Über den kommunalen Finanzausgleich stellt das Land Jahr für Jahr weitere 7,5 Millionen Euro für die Schwimmstätten bereit. Mit der Schwimmlernoffensive Schleswig-Holstein wurden zwischen 2019 und 2025 rund 1,6 Millionen Euro investiert. Auch künftig werden DLRG, SchleswigHolsteinischer Schwimmverband und DRK-Wasserwacht auf hohem Niveau unterstützt. Zu den Initiativen gehören das Schwimm-Mobil, die rollende Seepferdchen-Schmiede, Ferienschwimmkurse, Intensivkurse, Wassergewöhnung in der Kita und so weiter. Das alles sind goldrichtige Ansätze. Nun kommen weitere 25 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen hinzu. Diese Mittel werden gezielt dort eingesetzt, wo Wasserflächen fehlen. Als das Programm verkündet wurde, hieß es, dass die Mittel bewusst dorthin fließen sollen, wo weiße Flecken geschlossen werden können und wo Schwimmunterricht und Vereinsarbeit nachhaltig gestärkt werden müssen. Hinzu kommen Fördermöglichkeiten des Bundes, etwa über die sogenannte Sportmilliarde oder das Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten, Schwerpunkt Schwimmstätten. Auch die Mittel aus dem Sondervermögen können die Kommunen nach (Martin Balasus) eigenen Schwerpunkten einsetzen, selbstverständlich auch für Schwimmstätten. Mit anderen Worten: Das Land reicht den Kommunen nicht nur die Hand, sondern es packt kräftig mit an. (Zuruf SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die Fakten betrachtet, erkennt: Das Engagement von der Landesseite ist groß. Erfolgreiche Sport- und damit auch Schwimmpolitik braucht starke Partner, engagierte Kommunen, ein unterstützendes Land und den Bund. Deshalb sollten wir weniger darüber diskutieren, wer die Verantwortung auf den anderen schieben kann. Entscheidend ist doch, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass Kinder schwimmen lernen, Vereine gute Bedingungen vorfinden und Schwimmstätten auch künftig lebendige Orte des Sports, der Gesundheit und des gesellschaftlichen Miteinanders bleiben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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