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Kristina Herbst

18.06.2026 Sitzungen 20/121

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Midyatli? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Danke, aber ich würde gerne fortfahren. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das glaube ich gerne! – Christian Dirschauer [SSW]: Vielleicht könnte man über das Gehörlosengeld weiter sprechen!) Ich kann das Anliegen nachvollziehen, aber wir vertreten durchaus den Ansatz, dass wir Leistungen aus einem Guss brauchen; denn genau das ist das Sozialstaatsprinzip. Ich will nicht zu technisch werden, aber wir müssen uns ansehen, welche Leistungen es bereits gibt und wo Nachsteuerungsbedarf besteht. Im Bundesteilhabegesetz wurden ausdrücklich Leistungen zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Sinnesbehinderungen geschaffen und die Möglichkeit von pauschalen Leistungen eröffnet. Deshalb finde ich die Frage sehr relevant, an welcher Stelle das im derzeitigen Bundesprozess zur Eingliederungshilfe noch stärker Berücksichtigung finden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es schade, dass das Bundesteilhabegesetz, das vor genau zehn Jahren in dieser Form in Kraft getreten ist, nicht zu der Zufriedenheit von allen führt: weder bei den Betroffenen, die noch nicht von einer vollständigen Teilhabe sprechen können, noch bei den Ländern, die bei der Finanzierung vom Bund komplett alleingelassen werden. Auch wir in Schleswig-Holstein schauen uns derzeit an, wie wir das System der Eingliederungshilfe noch besser und passgenauer gestalten können. Die Frage, die unseren Prozess antreibt, ist: Wie bekommen wir ein effektiveres und effizienteres System im Sinne aller und vor allem im Sinne der Menschen mit Behinderungen hin? Denn wir wollen, dass das Geld wirklich bei den Menschen ankommt und eine inklusive Gesellschaft möglich ist. Wir finden das Vorgehen des Bundes, zuerst nach den Einsparpotenzialen zu schauen, der Rest regelt sich dann von selbst, nicht korrekt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist kein Ansatz, der das Leben der Menschen verbessert, sondern einer, der den Betroffenen Angst vor der Zukunft macht, weil sie denken, dass der Staat sie ganz bewusst an den Rand der Gesellschaft drängt. Aber das ist nicht meine Haltung als Sozialministerin, und deshalb haben wir als einziges Bundesland – ich wäre selbst darauf eingegangen – im derzeitigen Prozess die Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe nicht mitgetragen mit einer Protokollerklärung, weil wir davon überzeugt sind, dass man solche Veränderungen nur mit finanziellen Zusagen tatsächlich auf den Weg bringen kann. Menschen mit Behinderungen brauchen einen Sozialstaat, der verständlich, einfach und verlässlich funktioniert. Verfahren müssen einfacher, digitaler und bürokratieärmer werden. Neben den Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es weitere Leistungen für Menschen mit Hörbehinderungen. Ich möchte das Beispiel der Gebärdensprachdolmetscher bei der Arbeit nehmen. Sie übersetzen bei Personal‑, Betriebs- und Schwerbehindertenversammlungen, bei Personalgesprächen, Fortbildungen oder Kundengesprächen. Seit Anfang letzten Jahres bekommen die Dolmetschenden mehr Geld. Zum 1. Juli werden wir außerdem die Reisekosten um 20 Prozent anheben. Die Kosten dafür werden vom Integrationsamt, also von uns als Land, getragen. Auch bei anderen Maßnahmen übernehmen das Integrationsamt oder die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, beispielsweise für den Einbau von Schallschutzpaneelen an Wänden und Decken, damit eine Lehrkraft mit Hörbehinderung besser arbeiten kann, für die Einführung von Pagern im Restaurant, damit der Koch die Essensbestellung mitbekommt, oder für das Cochlea-Implantat, das eine Hörbeeinträchtigung ausgleichen kann. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten, ist politischer Auftrag. Deshalb freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Protokoll ↗