Andrea Tschacher
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat eben seinen Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes vorgestellt. Dabei geht es um eine Frage, die wir als CDU-Fraktion selbstverständlich ernst nehmen: Wie können wir Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, bestehende Nachteile auszugleichen, und Teilhabe ermöglichen? Denn gehörlose Menschen und Menschen mit hochgradiger Hörbehinderung erleben im Alltag nach wie vor Barrieren: in der Kommunikation, beim Zugang zu Informationen, in vielen Lebensbereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer die heutige Debatte verfolgt, könnte mitunter den Eindruck gewinnen, es stünden sich hier zwei Positionen gegenüber: die derjenigen, die Nachteilsausgleiche wollen, und die derjenigen, die sie ablehnen. So einfach ist es nicht. Für uns steht außer Frage: Gehörlose Menschen haben Anspruch auf wirksame Unterstützung und auf einen fairen Ausgleich der Nachteile, die ihnen im Alltag entstehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die entscheidende Frage lautet jedoch: Ist ein pauschales Landesgehörlosengeld dafür das richtige und wirksamste Instrument? Gerade wir als Koalition haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass wir bestehende Nachteilsausgleiche ernst nehmen und weiterentwickeln. Erst zum 1. April dieses Jahres haben wir das Landes- (Andrea Tschacher) blindengeld erneut erhöht. Damit haben wir eine bestehende Leistung für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen weiter gestärkt. Die heutige Debatte dreht sich allerdings nicht um die Anpassung einer bestehenden Leistung. Sie dreht sich um die Einführung einer neuen dauerhaften Landesleistung. Und eine solche Entscheidung verdient eine besonders sorgfältige parlamentarische Prüfung. Für uns stellen sich daher drei zentrale Fragen. Erstens. Welcher konkrete behinderungsbedingte Mehraufwand soll mit dem Gehörlosengeld ausgeglichen werden? Zweitens. Erreicht eine pauschale Geldleistung die Betroffenen zielgenau, oder gibt es tatsächlich wirksamere Formen der Unterstützung? Drittens. Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer gemacht, die bereits ein Gehörlosengeld eingeführt haben? Mit diesen Fragen werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren intensiv auseinandersetzen. Dafür bietet die Beratung im Sozialausschuss genau den richtigen Rahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einführung einer neuen dauerhaften Landesleistung ist eine Entscheidung mit einer langfristig finanziellen und fachpolitischen Auswirkung. Unser Ziel ist nicht, Unterstützung zu verhindern. Sie muss fachlich überzeugen, sie muss gut begründet sein, und sie muss langfristig verantwortbar sein. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im Sozialausschuss sorgfältig beraten und anhand seiner fachlichen, finanziellen und praktischen Auswirkungen bewerten. Für uns als CDU-Fraktion gilt dabei: Wir nehmen das Anliegen ernst. Wir nehmen die Lebensrealität gehörloser Menschen ernst. Aber wir nehmen auch unsere Verantwortung ernst, die Einführung neuer Leistungen sorgfältig zu prüfen und ihre Auswirkungen umfassend abzuwägen sowie tragfähige und wirksame Entscheidungen zu treffen. Genau dafür ist das parlamentarische Verfahren da. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
