Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesregierung hat ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht,das im Bundesrat mit den Stimmen Schleswig-Holsteins beschlossen wurde. Schon im September 2025, als wir hier das letzte Mal über das Thema gesprochen haben, haben wir gesagt: Wir stehen einem solchen Gesetz nicht entgegen, wenn der Bund meint, das für seinen Bereich machen zu müssen. Das ändert aber nichts an unserer Einschätzung. Ein Landesgesetz halten wir weiterhin für den falschen Weg – und ich erläutere Ihnen meine Argumente gerne erneut. (Minister Claus Ruhe Madsen) Wir haben uns nun schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob die Tarifbindung mithilfe des Vergaberechts gesteigert werden kann, ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen. Auch heute lautet das Ergebnis: Nein, das ist schlicht nicht möglich. Natürlich wollen auch wir, dass faire Löhne gezahlt werden – dafür gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der mittlerweile bei 13,90 Euro liegt. Als unser Vergabemindestlohn im Land vom Mindestlohn überholt wurde, haben wir ihn folgerichtig abgeschafft. Außerdem zahlen viele nicht tarifgebundene Unternehmen übertarifliche Löhne. Ein gutes und faires Unternehmen lässt sich also nicht nur danach bewerten, ob es eine Tarifbindung gibt. Natürlich ist die Tarifbindung gut und wichtig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, dass die Tarifbindung gestärkt werden sollte: zum Beispiel durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, die – wichtig! – von den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Ich möchte es hier aber trotzdem noch mal ganz deutlich sagen: das Bild, nicht tarifgebundene Unternehmen seien schlecht, tut den vielen Unternehmerinnen und Unternehmern unrecht, die tolle Arbeitsbedingungen bieten – auch ohne Tarif. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen wir schauen, wie wir unsere Unternehmen entlasten können – und nicht, wie wir sie zusätzlich belasten können. Denn die Aufnahme von weiteren Verpflichtungen in das Vergaberecht führen unweigerlich immer zu mehr Bürokratie. Das haben auch die Sozialpartner in unseren Gesprächen eingesehen. Damit kein Missverständnis aufkommt: Es ist eben nicht mit einem schlichten Formblatt getan. Firmen, die nicht oder anderweitig tarifgebunden sind, werden gezwungen, mit fremden tariflichen Leistungen zu kalkulieren. Sie können also nicht ihre üblichen Kalkulationsmechanismen anwenden. Das ist schlicht Mehraufwand – und zu dem Zeitpunkt weiß ich als Unternehmer nicht mal, ob sich der Aufwand lohnt und ich den Auftrag erhalte. Wenn ich den Auftrag dann erhalte, wird der Aufwand noch größer: Dann muss ich nämlich genau dokumentieren, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter wann genau an dem Auftrag gearbeitet hat. Im Antrag steht richtig: Mit dem Sondervermögen wird es viele öffentliche Aufträge geben. – Wir wollen, dass möglichst viele Unternehmen davon profitieren. Hohe bürokratische Hürden bei der Vergabe bringen aber oft das Gegenteil: Viele Unternehmen bewerben sich nicht, weil schlicht Zeit, Geld und Personal dafür fehlt. Weniger Wettbewerb kann eigentlich niemand ernsthaft für wünschenswert halten. Für viele Auftraggeber ist es jetzt schon eine Herausforderung, genügend Bieter bei Ausschreibungen zu finden und Auftragnehmer zu gewinnen, die wir für die Daseinsvorsoge so dringend benötigen. Wir haben deshalb auch unser Vergaberecht so schlank wie möglich gehalten. Und das ist auch richtig so. Denn eins ist glasklar: Mit dieser Regierung wird es hier im Land keine solch unverhältnismäßige Belastung der Unternehmen geben. Wir unterstützen gute Arbeit für die Menschen und die Unternehmen im Land. – Vielen Dank.
