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Beate Raudies

07.05.2026 Sitzungen 20/118

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes mit der Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nötig und ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des Lehrkräftebedarfs überall im Land besser gerecht zu werden und dabei die Qualität der Lehrkräftebildung nachhaltig zu sichern. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Direkteinstieg in das Lehramt an Grundschulen und an Gemeinschaftsschulen. Durch die Festschreibung von drei Schulentwicklungstagen – auch das beinhaltet dieser Entwurf – stärken wir zudem die dritte Phase der Lehrkräftebildung. Die Anhörungen im Bildungsausschuss haben wertvolle Einblicke geliefert. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich werde auch gleich darauf eingehen, an welchen Stellen wir das berücksichtigen werden. Der Direkteinstieg wurde als notwendige Maßnahme zur Lehrkräftegewinnung anerkannt. Sie ist zugleich eine Maßnahme, um Vertretungslehrkräften eine Chance zu geben, wenn sie diese Chance und diesen Weg ergreifen wollen. Es ist ja, wie ich gleich ausführen werde, kein einfacher Weg, aber tatsächlich eine Möglichkeit, aus einer Beschäftigung im Schuldienst zu einer grundständigen Beschäftigung und zu einer grundständigen Ausbildung zu kommen. Wir haben zugleich darauf zu achten, dass es sich nicht um eine Konkurrenz zur grundständigen Lehrkräftebildung handelt, denn diese soll selbstverständlich den Vorrang haben und soll weiterhin junge Menschen ermutigen, den Weg in den Beruf zu finden – über das, was die Ausbildung und die Qualifikation vorsieht, nämlich ein Studium. Deshalb möchte ich entkräften: Der Direkteinstieg kommt nur dann zum Tragen – deswegen betone ich auch noch mal: Es schafft uns eine Rechtsgrundlage, ihn zu nutzen, wenn wir ihn tatsächlich brauchen und wenn er sinnvoll ist –, nämlich dann, wenn an einer Schule eine freie Stelle nicht mit einer ausgebildeten Lehrkraft oder im Seiteneinstieg besetzt werden kann. Das heißt, diese Voraussetzungen müssen erst einmal gegeben sein; dazu kommt ein zweimaliges, erfolgloses Ausschreibungsverfahren, das wissen Sie aber alles. Die Qualifizierung im Direkteinstieg dauert mit fünf Jahren länger als die grundständige Lehrkräfteausbildung. Auch das macht noch einmal deutlich, dass es keinen Anreiz darstellt, ein Studium nicht zu absolvieren. Wichtig ist uns auch hier im Direkteinstieg eine hohe Ausbildungsqualität, dabei orientieren sich (Ministerin Dr. Dorit Stenke) die Ausbildungsinhalte am Vorbereitungsdienst, verbindlich geregelt durch die neue Landesverordnung zur Lehrkräftequalifizierung. Die Direkteinsteigenden erfahren eine umfangreiche Unterstützung, etwa durch erfahrene Studienleiter und zertifizierte Ausbildungskräfte an den Schulen. In den ersten sechs Monaten nehmen sie an speziellen Veranstaltungen teil, um ihre pädagogischdidaktischen Kompetenzen auszubauen, außerdem können sie während der gesamten Qualifizierung eine Ausbildungsberatung mit Coaching nutzen. Einen schulischen Einsatz ohne vorherige Qualifizierung wird es nicht geben. Das werden wir über die neue Verordnung zur Lehrkräftequalifizierung regeln. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das heißt, das schlägt sich jetzt hier im Gesetz nicht nieder, weil wir das nicht gesetzlich regeln können und müssen, aber wir werden es in der Verordnung entsprechend hinterlegen, sodass diesem Punkt aus der Anhörung, den wir aufnehmen möchten, auch Rechnung getragen wird. Bisher war es erforderlich, dass vor einem Seitenoder Direkteinstieg einschlägige Berufserfahrungen gesammelt werden mussten. Das führte dann natürlich häufig zu einer Lehrtätigkeit noch vor der Qualifizierung. Das haben wir jetzt hier ausdrücklich herausgenommen. Alle Seiten- und Direkteinsteigenden durchlaufen künftig eine Ausbildungsphase und eine Bewährungsphase, bevor sie die Qualifizierung abschließen. Damit stellen wir sicher, dass auch Direkteinsteigende ab dem ersten Tag in der Schule professionell angeleitet werden. Ob es darüber hinaus noch einer weiteren Vorbereitung bedarf, also bereits bevor überhaupt der Einstieg beginnt, das werden wir jetzt noch einmal prüfen, auch das ist ja angeregt worden. Wichtig ist auch, dass hier jedoch auch keine Regelung im Lehrkräftebildungsgesetz vorzusehen wäre, sondern dass wir das über die Verordnung regeln können. Auch diese Überlegungen aus der Anhörung nehmen wir jetzt noch einmal mit und prüfen die dann in der Umsetzung für die Verordnung. In den entsprechenden Regelungen werden wir stets weiter die Maßnahmen Direkt‑, Seiten- und Quereinstieg parallel betrachten, um auch in der Öffentlichkeit und für die Bewerbung dieser Einstiege deutlich zu machen, an welchem Weg man sich orientieren kann. Es wurde des Weiteren in der Anhörung diskutiert, ob der Direkteinstieg zu befristen sei und die lehramtsbildenden Hochschulen stärker einzubeziehen wären. Wir halten eine Befristung nicht für erforderlich, denn der Direkteinstieg wird ja nur als nachrangige Option genutzt, das heißt, es ist jetzt nicht so, dass wir sagen, in den nächsten drei Jahren machen wir das, danach machen wir es nicht mehr. Wir machen es auch jetzt nicht, wenn wir ihn nicht brauchen beziehungsweise wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Wenn wir den befristen, dann haben wir das Problem, dass wir wieder sehr kompliziert in der Kommunikation werden, weil wir dann sagen müssen, bis dann geht es, ab dann geht es nicht mehr. Aber wie gesagt, wir glauben, dass wir die Befristung nicht brauchen, weil es ein nachrangiges Instrument ist, denn die Nachrangigkeit wird ja gar nicht zum Zuge kommen, wenn eben, wie ich schon ausgeführt habe, kein Bedarf besteht, und umgekehrt, wenn die Bedarfe gedeckt werden können, kommt der Direkteinstieg nicht infrage. In der Anhörungsfassung der Lehrkräftequalifizierungsordnung ist schon eine Regelung vorgesehen – damit greife ich den zweiten Punkt, den ich eben angesprochen habe, auf –, die es auch den Hochschulen ermöglichen wird, sich in die Qualifizierung einzubringen. Wie genau das im Detail aussehen wird, werden wir jetzt mit den Hochschulen in der Allianz für Lehrkräftebildung besprechen und damit auch dieser Anregung aus dem Anhörungsverfahren Folge leisten. Die Besoldung nach A 12, die wir ebenfalls regeln, ist eine notwendige Folge der geringeren Eingangsqualifizierung. Es ist klar, dass über diesen Weg kein Masterabschluss erworben wird und damit nicht die Voraussetzung, ein A‑13-Einstiegsgehalt zu bekommen. Auch das ist aus unserer Sicht richtig, weil damit der Direkteinstieg nicht attraktiver wird als die grundständige Ausbildung. Das ist uns bei der Umsetzung dieser Maßnahme immer wichtig gewesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir beabsichtigen, dass ein Übergang in das reguläre Lehramt ermöglicht wird. Dieser ist allerdings noch an weitere Voraussetzungen geknüpft, und auch das werden wir in der entsprechenden Verordnung regeln. Ich bin davon überzeugt, dass wir jetzt weitere gute Möglichkeiten aufgemacht haben, um einen Weg ins Lehramt für diejenigen zu finden, die nicht grundständig Lehramt studiert haben, sich aber für den Lehrerberuf interessieren und sich engagieren wollen. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Ich möchte eine weitere Anregung aus dem Anhörungsverfahren aufgreifen, nämlich dass Direkteinsteigende schon in der Bewährungsphase Zugang zum Fortbildungsangebot des IQSH beziehungsweise des SHIBB erhalten können, obwohl die Qualifizierung zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Das gibt ihnen eine weitere Möglichkeit, sich mit aktuellen Themen zu beschäftigen und in ihre Qualifizierung einzuschließen. Dieses würden wir auch für Seiteneinsteigende in der Bewährungsphase gelten lassen, sodass wir die Qualität der Lehrkräfte in unseren Schulen verbessern werden. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch diese Anregung – das betone ich – wird sich nicht im Gesetzentwurf finden, sondern wir werden sie über die Landesverordnung regeln. Das hängt mit den unterschiedlichen Regelungsebenen zusammen. Ich möchte hier deutlich machen, dass wir in der Anhörung sehr gut zugehört und uns sehr intensiv mit den Vorschlägen auseinandergesetzt haben. Das zeigt auch, dass wir den Direkteinstieg weiterentwickeln und damit weiterqualifizieren konnten. Wir werden hier außerdem eine gesetzliche Festschreibung der drei Schulentwicklungstage hinterlegen, um damit die dritte Phase der Lehrkräftebildung zu stärken und die Unterrichtsqualität fortlaufend zu verbessern. Wir nehmen die Sorge, die geäußert wurde, mit, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte damit eventuell zusätzlich belastet werden könnten. Sie wissen, dass wir uns im kommenden Jahr mit dem Thema der Erfassung der Lehrerarbeitszeit beschäftigen werden. Dort wird auch dieses Themenfeld einfließen. Wir wissen, dass das für Teilzeitbeschäftigte eine große Herausforderung ist, aber wir werden dieses Thema im Zusammenhang mit diesen Überlegungen lösen und prüfen, wie wir das so gut absichern können, dass es für alle Beschäftigten an Schulen ein sinnvolles Momentum ist, über diesen dritten Schulentwicklungstag zu verfügen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben im Bildungsbereich zu begegnen. Wir werden auf diese Weise für alle Regionen weitere qualifizierte Lehrkräfte gewinnen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung absichern können. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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