Beate Raudies
Aber, Herr Kollege Brandt, der Ganztag beginnt am 1. August 2026. Das heißt, die Schulträger sind verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt das Angebot bereitzustellen – Baumaßnahmen, Personal, Essen, alles, was da ansteht. Ich weiß nicht, wie Sie zu dem Schluss kommen, das Geld würde in den Kommunen erst später benötigt. Die Baumaßnahmen müssen jetzt schon beginnen. Sie müssen ausgeschrieben werden. Das dauert schon viel zu lange, weil das ohne Förderbescheid nicht vollständig im kommunalen Haushalt finanziert ist. Der Kollege in der Kommunalaufsicht hat etwas dagegen, dass das Geld ausgegeben wird. (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Also, können Sie bitte diesen Widerspruch auflösen? – Zunächst möchte ich den Widerspruch auflösen, dass es nicht um Betriebskosten geht, also nicht um Essen und Personal, sondern es geht rein um Investitionen. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Aber die müssen doch irgendwo sitzen. – Wir wissen alle, dass der Ganztag schrittweise eingeführt wird – dieses Jahr für Jahrgangsstufe 1, dann für Jahrgangsstufe 1 und 2 und so weiter. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es Schulen gibt, die in diesem Jahr noch keinen dringenden Raumbedarf haben, Das kann verschiedene Gründe haben: Sie führen nur in der 1. Klasse den Ganztag ein oder sie bringen schon im offenen Ganztag 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter und haben deswegen einen begrenzten Ausbaubedarf, den sie vielleicht in den Folgejahren erfüllen können und nicht zum 1. August 2026. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das war ein Beitrag für extra 3, würde ich sagen!) Weiter möchte ich noch mal auf das Thema Besoldung eingehen – Frau Raudies hat das Zweiverdienermodell erwähnt – (Oliver Brandt) (Unruhe) und darauf hinweisen, dass das mittlerweile von fast allen Bundesländern und vom Bund angewendet wird. Deswegen sind wir keinesfalls eine Ausnahme. Das Urteil vom letzten Jahr, auf das wir jetzt reagieren, hat für alle Länder und für den Bund völlig neue Kriterien definiert. Der Maßstab ist nunmehr das Medianeinkommen, und davon wird ein prozentualer Anteil berücksichtigt. Deswegen müssen Bund und Länder ihre Beamtenbesoldung und die Versorgung ihrer Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger neu berechnen. Das ist der Kern dieses Urteils, und das betrifft nicht nur uns, sondern auch alle anderen. Ich möchte noch den Punkt Beihilfe erwähnen. Ich glaube, das bezog sich darauf, dass es einen Selbstbehalt bei der Beihilfe gibt, aber dieser wird ebenfalls im Rahmen des Besoldungsgesetzes berücksichtigt. Das heißt, die Besoldung wird entsprechend erhöht. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
