Beate Raudies
Danke schön, Herr Kollege Brandt. – Nach meiner Erinnerung habe ich genau das kritisiert, dass Sie für den Bedarf der Kommunen aufgrund ihrer Anträge, die zusätzlich gestellt worden sind, eine Verpflichtungsermächtigung einstellen wollen. Übrigens betrug der ermittelte Bedarf der Kommunen über 400 Millionen Euro, die Sie auf 250 Millionen Euro heruntergerechnet haben. Vor dem Jahr 2028 sehen die Kommunen also davon keinen Cent. Das heißt, jede Kommune, die erst nachträglich diesen Antrag gestellt hat, muss drei Jahre vorfinanzieren. Ich weiß nicht, was daran missverständlich ist. – Ich sehe nicht, dass die Kommunen nachträglich einen Antrag gestellt haben, sondern es gab laufende Antragsverfahren und eine abschließende Antragsfrist bis Dezember 2025. Das heißt, es sind neue Bedarfe angemeldet worden, die jetzt im Bewilligungsverfahren sind. Dementsprechend werden diese natürlich später umgesetzt. Das Geld wird bereitgestellt, wenn die Umsetzung ansteht.
