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Beate Raudies

25.02.2026 Sitzungen 20/111

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stärkung der Autonomie unserer Hochschulen, Internationalisierung, Hochschulbau und auch der Schutz vor Antisemitismus – das sind alles Themen, die der Landesregierung wichtig sind. Deshalb beschäftigt sich die Hochschulabteilung mit einer Überarbeitung des Stiftungsgesetzes der Universität zu Lübeck und mit dem Hochschulgesetz. Die Stiftungsuniversität wurde durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsens evaluiert, und die Ergebnisse werden in den Gesetzgebungsprozess des Stiftungsgesetzes mit einbezogen werden. Für die Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes wurde im ersten Halbjahr 2025 eine Ressortabfrage gestartet mit wichtigen Akteuren, die das in den Hochschulen bereits diskutiert haben. Ich weiß, dass alle darauf warten. Wir haben hier aber einen partizipativen Prozess auf den Weg gebracht mit der Landeshochschulrektorenkonferenz, dem Hauptpersonalrat Wissenschaft und anderen Akteuren an den Hochschulen, um unsere Vorschläge und unsere Überlegungen gemeinsam zu erarbeiten und zu diskutieren. Der Referentenentwurf, der diese beiden Gesetze umfassen wird, steht kurz vor der Fertigstellung und wird dem Landtag schnell zugeleitet werden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – auch von meiner Seite vielen Dank dafür – enthält Vorschläge, die wir im Kontext der Novellierung tatsächlich gemeinsam diskutieren sollten. Ich finde, es macht die Debatte immer spannender, wenn man sich mit unterschiedlichen Vorschlägen und Fassungen von Regelungen auseinandersetzen kann. Das begrüßen wir sehr. Er enthält aber aus unserer Sicht auch Ideen und Vorschläge, die sich nicht so, wie sie hier formuliert sind, tatsächlich (Ministerin Dr. Dorit Stenke) umsetzen lassen werden. Ich glaube jedoch, das wird dann Gegenstand der Erörterungen sein können. Ich nenne dazu ein, zwei kleine Beispiele. Ohne den weiteren Beratungen vorgreifen zu wollen, sehen wir es derzeit als schwierig an, § 9 Absatz 1 Hochschulgesetz und § 5 Stiftungsgesetz als Öffnungsklausel, so wie vorgeschlagen, umzusetzen. Wir haben derzeit die Befürchtung, dass das zu einer Umsatzsteuerpflichtigkeit führen könnte, was wir, glaube ich, nicht im Sinn haben sollten. Das ist unsere gegenwärtige Einschätzung. Ich finde, auch das müssen wir uns genau anschauen und sollten uns angucken, was die Übertragung der Bauherreneigenschaften bedeuten kann. Wir stehen dem aufgeschlossen gegenüber, und wir werden einen Formulierungsvorschlag machen, wie das umgesetzt werden kann. Wir werden versuchen, dabei innerhalb der rechtlichen Systematik zu bleiben. Zu den Fragen der Zivilklausel haben wir eben schon etwas gehört. Das ist ein spannendes und umstrittenes Thema. Ich finde, die Fragen der Sicherheit, auch der militärischen Sicherheit, sind ein Thema unserer Universitäten. Die tiefgreifenden Umbrüche in Europa und weltweit wirken sich auch auf das Wissenschaftssystem aus. Das tun sie jetzt schon. Die Themen Forschungssicherheit, Cybersicherheit und Sicherheitsforschung stehen dabei verstärkt im Fokus. Der Wissenschaftsrat hat ein Papier zum Thema Wissenschaft und Sicherheit in Zeichen weltpolitischer Umbrüche vorgelegt und zahlreiche praxisnahe Empfehlungen vorgelegt. Wir haben diese bereits ausführlich mit den Hochschulen diskutiert. Eine zweite Diskussionsrunde dazu wird in kürzester Zeit folgen, um zu schauen, wie wir diese Empfehlungen tatsächlich umsetzen können. Bei der ersten Diskussionsrunde, die wir durchgeführt haben, ist sehr deutlich geworden, dass alle unsere Hochschulen einen Beitrag leisten wollen, um die Sicherheitsforschung in Schleswig-Holstein zu stärken. Alle Hochschulen haben erklärt, dass sie auch an der Seite notwendiger militärischer Forschung stehen. Das betrifft ja sehr unterschiedliche Forschungsgebiete, sehr unterschiedliche Wissenschaftsgebiete, gerade im Bereich von KI, Drohnen und anderen Themen. Die Hochschulen sind in diesem Land am Start. Ob es dazu auch noch das Verbot einer Zivilklausel braucht oder die Klarstellung, dass es sie nicht geben sollte – diesen Unzulässigkeitshinweis –, muss man diskutieren: Ist das eine sinnvolle Maßnahme? Bleibt das deklaratorisch? Ich finde, das sollten wir uns noch einmal genauer angucken. Das kann ja dann in den entsprechenden Ausschussberatungen passieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte abschließend noch einmal betonen – Sie wissen alle hier in diesem Haus, dass das Thema mir persönlich, aber auch uns allen in der Landesregierung wichtig ist –: Der Schutz vor Antisemitismus ist eine unserer herausragendsten Aufgaben in diesen Tagen. Wir haben einige Maßnahmen – wir haben es gerade schon gehört – bereits rechtlich klar verankert. Die Hochschulen verfügen über etablierte Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrukturen. Es bestehen Meldewege. Auch hier müssen wir genau diskutieren – ich finde, es ist für uns alle wichtig, darüber zu sprechen –: Was können wir zusätzlich tun, um das noch zu verbessern? Ehrlicherweise habe ich in dem vorgeschlagenen Entwurf noch nicht so viel gesehen, aber ich glaube, wenn wir da gemeinsam noch mal draufschauen, fallen uns vielleicht noch Aspekte ein, die wichtig sein können, die wir noch umsetzen können und die wir gemeinsam gewissermaßen erarbeiten können. Das wäre mein Vorschlag, denn ich glaube, wir haben tatsächlich ein gemeinsames Ziel. Den gesetzlichen Rahmen für unsere Hochschulen gilt es weiterzuentwickeln. Es gilt, ihre Autonomie zu fördern, und angesichts veränderter Rahmenbedingungen sollten wir ihnen die optimale gesetzliche Grundlage geben, die es jetzt braucht. Gerade in Zeiten eines verschärften Wettbewerbs um kluge Köpfe und innovative Ideen braucht unser Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein klare, zeitgemäße und verlässliche Regeln. Daran sollten wir arbeiten, und auf die Beratungen im Ausschuss freue ich mich. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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