Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Süchte – sie haben das Leben der Betroffenen fest im Griff. Sie schaden nachhaltig und ziehen Körper, Geist und Seele in Mitleidenschaft. Auch das Umfeld der Betroffenen leidet unter den zahlreichen und komplexen Auswirkungen der Sucht. Die Sucht- und Drogenpolitik des Landes orientiert sich an der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik. Obwohl es sicherlich wünschenswert wäre, dass diese Strategie nach 14 Jahren aktualisiert wird, so bleibt sie nichtsdestotrotz eine gute Grundlage. Parallel behalten wir in Schleswig-Holstein die aktuellen Gegebenheiten in der Suchthilfe und in der Suchtprävention im Blick. Die Suchtprävention ist dann besonders wirksam, wenn sie frühzeitig ansetzt. Die meisten Angebote der Suchtprävention gibt es daher an Schulen. Sie thematisieren legale und illegale Suchtmittel, aber auch Verhaltenssüchte wie zum Beispiel die Spielsucht. Für die Bereitstellung der Angebote der regionalen ambulanten Suchtkrankenhilfe sind im Rahmen der Daseinsfürsorge die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie sind für die Beratungsangebote und die Suchtprävention vor Ort verantwortlich. Das Land fördert diese Maßnahmen über den Rahmenstrukturvertrag Soziale Hilfen mit mehr als 4 Millionen Euro jährlich. So werden landesweit vergleichbare Strukturen sichergestellt und überregionale Angebote ermöglicht. Wir möchten die Sucht- und Drogenprävention in Schleswig-Holstein kontinuierlich weiterentwickeln. Vom Bund kommt dazu ein sinnvoller Impuls: die Implementierung eines deutschlandweiten Drogenmonitorings- und Frühwarnsystems für lebensgefährliche synthetische Drogen. Hierfür wird ein nationaler Knotenpunkt geschaffen, bei dem alle relevanten Daten zu illegalen Drogen gesammelt, analysiert und bewertet werden. So können dann entsprechende Warnungen an potenzielle Konsumentinnen und Konsumenten herausgegeben werden. Ein solcher nationaler Knotenpunkt funktioniert allerdings nur, wenn es auch Landesknotenpunkte gibt, die die entsprechenden Daten zuliefern. Das werden wir tun: Wir werden in Schleswig-Holstein einen Landesknotenpunkt aufbauen, dessen Kosten – wir haben es bereits gehört – im Haushalt 2026 bereits veranschlagt sind. Mit diesem Landesknotenpunkt soll dann eine differenzierte Datenerhebung zum substanzspezifischen Drogenkonsum möglich werden. Auf der Basis dieser Erhebungen soll dann ein wirksames Frühwarnsystem, gerade im Hinblick auf lebensgefährliche psychoaktive Substanzen, etabliert werden. Dieser Landesknotenpunkt wird die vorhandenen Strukturen im Land nutzen, er wird die vorhandenen Strukturen ausweiten, und über die individuelle Datenerfassung – das sind ja eine ganze Menge an Daten, die dort entstehen und gesammelt werden – werden alle relevanten Akteure eingebunden. Die Erkenntnisse aus der Arbeit dieses Landesknotenpunktes sollen dann die Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenprävention stärken.
