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Sophia Schiebe

SPD 25.02.2026 Sitzungen 20/111

Vielen herzlichen Dank. – Ich springe noch mal ein wenig zurück in Ihrer Rede. Sie haben gerade auf die Bedeutung der Familienzentren hingewiesen und welche Aufgabe sie in Zukunft übernehmen sollen. Sind Sie der Auffassung, dass mit einer Viertelstelle diese Aufgabe gewährleistet werden kann? – Es gibt ja 144 Kitazentren im Land, die auch jetzt schon mit den Familien in Kontakt stehen. Jetzt gibt es zusätzliches Personal für eine zusätzliche Aufgabe, um nämlich aktiv auf die Familien zuzugehen, sie aufzusuchen und zu überzeugen, ihre Kinder in der Kita anzumelden. – Ja, ich glaube, das ist ein wirklicher Fortschritt, der die Familienzentren noch weiter unterstützt, ihre wichtige Arbeit für die Familien zu leisten. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Während die Oppositionsführerin immer noch meint, der Landesregierung mit Zahlen aus dem Jahre 2023 vorwerfen zu müssen, dass Kitaplätze im Land fehlten, ist die Realität längst eine ganz andere. Diese Realität muss man auch zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Habersaat. (Beate Raudies [SPD]: Habt ihr ein Glück!) Die Kinderbetreuung wurde in Schleswig-Holstein so stark ausgebaut, dass mittlerweile ein Überangebot vorhanden ist und tausende von Kitaplätzen unbesetzt sind. (Zurufe und Unruhe SPD) – Seit letztem Jahr ist die Zahl gekippt. Mit der Finanzierung von leeren Plätzen ist aber keinem einzigen Kind geholfen, ganz im Gegenteil. Denn das Geld, das wir für leere Plätze ausgeben, fehlt an anderer Stelle, wo es dringender benötigt wird. (Serpil Midyatli [SPD]: Weil Sie falsch geplant haben! – Anhaltende Unruhe und weitere Zurufe SPD) Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir durch eine Änderung des Kitagesetzes noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass die Bedarfsplanung präziser wird und dass damit flexibler und schneller auf Veränderungen der Gegebenheiten vor Ort reagiert werden kann. Alles zusammen genommen finde ich, das ist ein sehr gelungenes Paket, das wir hier für die Kitas im Land geschnürt haben. „KiTa für Alle“ wird mit dieser Landesregierung Wirklichkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Änderung des Kitagesetzes ist aber nur die erste Gesetzesänderung, die wir uns zugunsten unserer Kinder in diesem Jahr vorgenommen haben. Der nächste Schritt nach der Kita ist dann nämlich (Tobias Koch) der Übergang an die Grundschule. An dieser Stelle setzt die Viereinhalbjährigen-Untersuchung an, die wir mit dem Programm EVi in den nächsten Jahren landesweit ausrollen werden, um bei erkannten Defiziten rechtzeitig vor der Einschulung zusätzliche Fördermaßnahmen zu ergreifen und insbesondere den Erwerb der deutschen Sprache sicherzustellen. In diesem Frühjahr startet dafür die zweite Phase mit 54 Kitas und 38 kooperierenden Grundschulen. Mit der Änderung des Schulgesetzes werden wir im Lauf des Jahres die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Viereinhalbjährigen-Untersuchung verbindlich und flächendeckend eingeführt werden kann. Wir schaffen damit die gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an der Untersuchung für alle Kinder, und zwar unabhängig von einem Kitabesuch. Überall dort, wo Defizite festgestellt werden, werden die Kinder zur Teilnahme an Fördermaßnahmen verpflichtet, bevor sie überhaupt an der Grundschule eingeschult werden. Mit der Ausweitung auf alle Perspektiv- beziehungsweise Startchancen-Schulen im kommenden Jahr und der landesweit flächendeckenden Einführung ab 2028 werden wir dieses Ziel erreichen. Diese Änderung des Schulgesetzes ist damit die zweite Gesetzesänderung, die wir in diesem Jahr im Interesse unserer Kinder in Angriff nehmen werden. Die dritte Gesetzesänderung wird eine Änderung des Haushaltsgesetzes sein, die wir ebenfalls noch vor der Sommerpause beschließen werden, damit sie ihre Wirkung bereits zum Schuljahresbeginn 2026/2027 entfaltet. Ich glaube, wir können uns alle an die Diskussion um den ausgeschöpften Vertretungsfonds aus dem vorigen Jahr erinnern. Den haben wir mit dem Haushalt 2026 bereits deutlich aufgestockt, damit möglichst wenig Unterricht ausfällt. Bei dieser Aufstockung bleibt es auch. Das Problem beim Unterrichtsausfall ist aber vor allem der hohe Krankenstand. Das gilt nicht nur für die Kitas, das gilt auch für die Schulen. Lag die Zahl der Krankheitstage in Schleswig-Holstein vor der Coronapandemie noch im Bereich von 18 bis 19 Tagen jährlich, sind die Menschen in Schleswig-Holstein seit Corona durchschnittlich 23 Tage im Jahr krank – ein Anstieg um 20 Prozent, wobei im Bereich von Kita und Schule diese Werte noch deutlich übertroffen werden dürften. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war die Vorgängerregierung!) Die Leidtragenden dieses Unterrichtsausfalls sind unsere Kinder, die damit weniger Unterricht und Bildung erhalten, als wir ihnen eigentlich zukommen lassen wollten. Im Zuge der Evaluation des Vertretungskonzeptes sind wir deshalb zur Überzeugung gelangt, dass es nicht mit mehr Geld alleine für den Vertretungsfonds getan ist. Stattdessen wollen wir Unterrichtsvertretungen mit festen, dauerhaften Stellen an den Schulen organisieren. Wenn keine Vertretung erforderlich ist, stehen diese Lehrkräfte für eine Doppelbesetzung zur Verfügung. Das heißt, eine Klasse kann dann in zwei kleinere Lerngruppen unterteilt werden. Wird jedoch Vertretung an der Schule benötigt, kann diese Doppelbesetzung wieder aufgehoben werden. Die zwei getrennten Lerngruppen werden zu einer Klasse zusammengelegt, und die zweite Lehrkraft ist frei für Vertretung an anderer Stelle – und das unverzüglich, ohne jeglichen zeitlichen Vorlauf, weil diese Vertretungskraft ja bereits an der Schule vorhanden ist und nicht extern organisiert werden muss. Genau dafür werden wir mit dem besagten Nachtragshaushalt 200 Stellen für Vertretungslehrkräfte zusätzlich einrichten. Diese Stellen werden wir deshalb in vollem Umfang an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zuweisen, weil die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen bereits dort liegt, wo wir bei Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erst hinwollen. Zudem haben wir an den Grundschulen bereits die basalen Kompetenzen, also die grundlegenden Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen, mit zusätzlichen Unterrichtsstunden gestärkt. Mit den 200 Stellen für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen steigt dort in der Sekundarstufe I die rechnerische Unterrichtsversorgung auf mehr als 103 Prozent – mehr als 103 Prozent Unterrichtsversorgung an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I. Ich finde, das ist ein ganz beachtlicher Wert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn 103 Prozent sind eindeutig mehr als 96 Prozent oder 92 Prozent, die vor zehn Jahren in Schleswig-Holstein noch gang und gäbe waren. Da hat sich in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein ordentlich etwas zum Besseren bewegt. Das ist das Ergebnis der Politik dieser Landesregierung aus den letzten beiden Wahlperioden. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW] – Christopher

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