Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! Ja, wir in Schleswig-Holstein ärgern uns seit Jahren darüber, dass geplante Verkehrsprojekte immer wieder ins Stocken geraten, weil langwierige Prozesse dahinterstehen, diese beklagt werden und sich die Umsetzung dann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögert. Das ist extrem unzufriedenstellend, und vor allem ist es den Bürgern gegenüber nicht mehr darstellbar. Auch wir möchten ganz klar eine Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben. Aus diesem Grund haben wir als SSW immer wieder für eine Legalplanung nach dänischem Vorbild geworben. Als Nebenbemerkung: Der Antrag liegt noch im Ausschuss und kann dementsprechend mit beraten werden, lieber Kollege von der CDU. Für Bundesverkehrsprojekte ebenso wie für Verkehrsprojekte auf Landesebene haben wir, wie gesagt, für die Legalplanung geworben. Für uns gilt dabei ganz klar, dass derartige Projekte im Vorfeld eine umfangreiche Bürger- und Verbändebeteiligung erfahren. (Beifall SSW) Im nächsten Schritt werden dann die Einwände aufgegriffen, und es findet eine Abwägung oder auch eine Berücksichtigung statt. Dabei erfolgt der Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen im nahen Umfeld, teilweise auch in klar definierten weiter von der Maßnahme entfernten Gebieten, und nur im Ausnahmefall soll ein finanzieller Ausgleich möglich sein. Beschlossene Planungen auf Gesetzesgrundlage wie in Dänemark schaffen damit Planungssicherheit und minimieren Konflikte, und zwar, das ist ganz wichtig, ohne dass Beteiligungsverfahren ausgehebelt werden. Aber wie wir wissen, konnten wir mit diesem Ansatz für eine derartige Planungsbeschleunigung bisher nicht punkten. Das ist sehr bedauerlich, denn damit sind wir weiterhin zum Stillstand verdammt. Aber es soll ja jetzt alles besser werden. Das angestrebte Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das Zauberverfahren, um den Bau von Schienen, Straßen und Brücken voranzubringen. Schneller, pragmatischer, unbürokratischer will die Bundesregierung neue Verkehrsprojekte umsetzen. So weit, so gut. Lediglich bleibt bei mir die Frage, wie das denn geschehen soll. Der Bau neuer Autobahnen, Schienenwege, der Ersatz maroder Brücken, der Neu- und Ausbau von Lkw-Parkplätzen oder die Sanierung von Wasserstraßen sollen künftig prioritär sein und im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Solche Projekte werden demnach im Genehmigungsverfahren bevorzugt. Einer Presseerklärung der Bundesregierung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist unter anderem zu entnehmen, dass neue, dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden dürfen. Das finde ich schon ein starkes Stück. Wonach wird denn dann künftig entschieden, welche Projekte dringend benötigt werden? Das ist dann nämlich immer eine ganz klare politische Ausrichtung. Und heißt es im Umkehrschluss, dass Projekte, die blockiert werden dürfen, nicht benötigt werden und quasi für den Rundordner geplant werden? Ich kann Ihnen sagen: So kann das nicht gemeint sein, und ob das so durchgeht, wage ich zu bezweifeln. Ein großer Streitpunkt sind die Umweltstandards, die im Gesetz formuliert werden oder ganz wegfallen sollen. Ich kann mich bei einer Idee offen zeigen, und das ist die Idee, dass sogenannte Bagatellschwellen bei der UVP eingeführt werden können. Ich denke auch besonders an die Vereinfachung der Verfahren bis hin zur Auslassung der UVP bei bereits bestehenden Infrastrukturen, die erweitert werden. Gerade an Häfen oder in Bahnhofsumfeldern ist das oft der Fall. Grundsätzlich müssen wir an der Stelle zwischen Neu- und Erweiterungsbauten klar unterscheiden. Sehr kritisch allerdings sehe ich, dass bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft Ausgleich, Ersatz und Ausgleichszahlung gleichrangig als Kompensation herangezogen werden dürfen. Das hebelt die bisherigen Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes aus und stellt einen massiven Eingriff in Umweltstandards dar. (Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke. Die Kritik der Umweltverbände an diesem Vorgehen blieb natürlich nicht aus. Schließlich ist dies ein Paradigmenwechsel mit Ankündigung. Deutlicher wurden die Verbände in Bezug auf die geplante Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten. Als Schwächung der Verbandsrechte oder auch unterschwellige Demontage der Demokratie wurde das geplante Vorgehen kritisiert. Ich sage für den SSW ganz deutlich: Damit zerschlägt das InfrastrukturZukunftsgesetz viele Errungenschaften der demokratischen Teilhabe. Das Verbandsklagerecht darf nicht einfach untergeteert werden. Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung dürfen nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus geopfert werden. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Daran schließt sich an: Wir müssen in den Planungen schneller werden, aber eben nicht um jeden Preis. Abschließend sei gesagt – das hat auch der Normenkontrollrat in den Empfehlungen geschrieben –: Den größten Hebel sehe ich bei den Anpassungen in der Verwaltung und einer konsequenten Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen. Prozesse müssen harmonisiert werden, damit Planer nicht Vorgänge bei verschiedenen Behörden mehrmals einreichen müssen und die dort geprüft werden. Mit diesen Vorschlägen, die der Normenkontrollrat unter anderem gegeben hat, kann man richtig Tempo machen, und das würden wir unterstützen.
