Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein ist beliebt, zum Wohnen, zum Arbeiten, für den Urlaub und für eine Auszeit, und Schleswig-Holstein braucht trotz unserer Anstrengungen und Erfolge in der Wohnungs- und Baupolitik mehr bezahlbaren Wohnraum, und zwar für alle, aber natürlich auch für die Fachkräfte, die ihre Expertise, ihren Fleiß und ihr Können in Schleswig-Holstein einbringen. Für Beschäftigte oder auch Auszubildende, vor allem in den touristischen Regionen, ist es herausfordernd, bezahlbaren Wohnraum in der Nähe des Arbeitsortes zu finden. Auch die kürzlich vorgestellte Pestel-Studie, die Schleswig-Holstein für den Regelstandard Erleichtertes Bauen sehr lobt und herausstellt, belegt bundesweit die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir seit dem Jahr 2023 Wohnheimplätze für Auszubildende gefördert haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere befinden sich in Planung, auch mit der Aussicht auf die Förderung im Jahr 2026. Husum, Grömitz, Kiel und Flensburg nenne ich hier als Beispiele. Doch heute reden wir nicht nur über Wohnungen für Auszubildende, sondern auch für die ausgelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch für unsere Fachkräfte. Diesen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt müssen wir vielschichtig begegnen, so wie unsere Wohnungs- und Baupolitik auch aufgestellt ist. Die Wohnraumförderung kann dabei nur ein Teil sein. Unsere soziale Wohnraumförderung ist ein Erfolgsgarant. Auch in diesem Jahr halten wir die soziale Wohnraumförderung auf Rekordniveau: 400 Millionen Euro. In den letzten Jahren 465 Millionen Euro mehr. Wir haben in der sozialen Wohnraumförderung 3 Milliarden Euro im Umlauf. (Ministerin Magdalena Finke) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Annabell Krämer [FDP]) Ich wiederhole an dieser Stelle sehr gerne: Wir sind das beste Flächenland in der sozialen Wohnraumförderung. Darauf können wir stolz sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Wir fördern heute schon Projekte des Azubiwohnens oder des Mitarbeiterwohnens sowie Wohnraum für alle, die einen Berechtigungsschein besitzen. Genau diese wichtige Vorgabe des Wohnberechtigungsscheins kann auch dazu führen, dass Unternehmen zögern, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen, weil sie bei der Vermietung möglichst flexibel aufgestellt sein wollen. Auch bekommt nicht jeder Mitarbeitende so einen Schein. Deswegen kann die Förderung lediglich ein Teil der Lösung sein. Vielmehr muss das Ziel darin bestehen, mehr zu bauen und mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Dazu gehören geeignete Rahmenbedingungen, die ich an drei beispielhaften Maßnahmen verdeutlichen möchte. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Erstens hat Schleswig-Holstein früh gehandelt. Anfang 2023 haben wir die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes genutzt. Dort, wo der Wohnungsmarkt besonders unter Druck steht, gerade in Tourismusregionen, haben wir den Kommunen zusätzliche Werkzeuge an die Hand gegeben, um Bauen leichter zu ermöglichen. Dazu gehören erweiterte kommunale Vorkaufsrechte, Baugebote und bauplanungsrechtliche Erleichterung für den Wohnungsbau. So wird Bauland aktiviert und Wohnungsbau erleichtert. Zweitens enthält das Wohnraumschutzgesetz die Befugnis, dass die Kommunen die Zweckentfremdung von Dauerwohnraum unterbinden können, wenn die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist oder dringender Bedarf besteht. Drittens kommen die Erleichterungen durch den im letzten Oktober beschlossenen Bauturbo hinzu, wodurch Wohnungsbauvorhaben abweichend vom Bauplanungsrecht gebaut werden können. Dazu haben wir als Innenministerium in den vergangenen Wochen auch einen Leitfaden herausgegeben, damit unsere Kommunen sich daran orientieren und den Bauturbo noch mehr anwenden können. Dadurch wird vieles möglich, was bisher nicht ging. Der Werkzeugkasten steht also bereit, jetzt kommt es auf das Zusammenspiel an. Vor Ort können Partnerschaften zwischen ansässigen Unternehmen und Vermietenden eingegangen werden. Ein Beispiel für so ein Zusammenspiel vor Ort kann das in Grömitz geplante Vorhaben sein, das eine Kooperation zwischen Kommune und Unternehmen vorsieht. Wir haben heute auch sehr viel Kritik dazu gehört, und wir sind dabei, das Modellvorhaben zu begleiten. Wir sind sehr gerne bereit, auch im Jahr 2026 im Ausschuss zu berichten, welche Schwierigkeiten es gibt oder auch welche Erfolge wir bei diesem Modellvorhaben zu erzielen haben. Wir begleiten dieses Projekt sehr eng. Um den Bogen zum Beginn meiner Rede zu schlagen: Wir benötigen einen breiten Ansatz, um allen ein passendes Zuhause zu bieten. Mit diesem breiten Ansatz gehen wir in Schleswig-Holstein weiter voran. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
