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Marion Schiefer

CDU 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Debatte zur Änderung des Sexualstrafrechts ist immer schwere Kost. Umso wichtiger ist es, dass wir bei diesem sensiblen Thema mit einem gemeinsamen Antrag unterwegs sind. Konzentration auf das, worin wir uns einig sind, erhöht unser Gewicht. Danke an alle Beteiligten. Unser Ausgangspunkt ist eine zentrale Frage: Ist es strafwürdig, wenn jemand sexuelle Handlungen vornimmt, ohne dass alle Beteiligten freiwillig mitmachen und wirklich einverstanden sind? Die Antwort dürfte klar sein: ja. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass „nur Ja heißt Ja“ gesellschaftlicher Konsens sein muss als Maßstab für unser persönliches Handeln und für die Werte, die wir an unsere Jugend weitergeben. Opfer, die gegen oder ohne ihren Willen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, leiden körperlich und seelisch oft ein Leben lang. Ihr bestmöglicher Schutz ist unser Auftrag. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, was wir und wie wir es strafrechtlich regeln. Hier gilt: Präzision ist das oberste Gebot. Die Intention eines Zustimmungsmodells darf nicht durch unklare Tatbestände unterlaufen werden. Beschuldigtenrechte, Beweisregeln und die Wahrung der Opferinteressen im Strafprozess müssen mitbedacht werden. Deshalb bin ich dafür, das zu tun, was strafrechtlich sinnvoll ist. Wir wollen uns auf eine Bundesratsinitiative hinbewegen. Aber einige Punkte sind hier noch zu klären. Das mit dem echten Ja ist noch nicht ganz so offensichtlich. Zunächst brauchen wir eine klare Aufarbeitung der Wirkung der letzten Reform des § 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch, insbesondere der Einführung des „Nein-heißt-Nein“-Prinzips. Genau das hat die Reformkommission zum Sexualstrafrecht 2016 empfohlen. Die Justizministerkonferenz hat 2023 die Kriminologische Zentralstelle mit genau dieser Aufgabe betraut. Wir müssen wissen, ganz präzise, welche Schutzlücken tatsächlich bestehen, um dann fundiert entscheiden zu können, welcher nächste Schritt notwendig ist. Ich gehöre zu denen, die aus rechtlichen Gründen davon ausgehen, dass Konstellationen von Schock und Erstarrung bereits heute vom Tatbestand erfasst sind. Das müssen wir belastbar klären, damit wir wissen, woran wir sind. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass wir im Strafrecht keine Beweislastumkehr werden einführen können. Die eine oder andere Frauenbewegung suggeriert hier – glaube ich – etwas, was potenzielle Opfer verunsichern könnte, weil wir nicht alles werden halten können, wovon dort die Rede ist. Zweifel wirken vor Gericht immer zugunsten des Angeklagten, und wir haben in der Praxis in diesen Fällen in der Regel vor allem Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Diese Verfahren sind für Betroffene extrem belastend. Das würden sie auch bei einem „Ja-heißt-Ja“-Modell bleiben. Zustimmung wird im Alltag oft nicht ausdrücklich erklärt, sondern konkludent erteilt. Auch künftig würde es im Gerichtssaal darum gehen, ob Anhaltspunkte für eine freiwillige Zustimmung vorlagen. Sexuelle Handlungen gehen dynamisch ineinander über. Ein anfängliches Einverständnis kann sich ändern. Wenn wir verlangen, vor jeder einzelnen Handlung aktiv eine Zustimmung einzuholen, wollen wir ja nicht in die Situation geraten, dass allein das Un- (Marion Schiefer) terlassen der Nachfrage strafbar wäre, selbst wenn die betroffene Person später bestätigt, dass sie freiwillig gehandelt hat. Es gibt eine ganze Reihe von Strafrechtswissenschaftlern, die davor warnen. Denn strafwürdig ist nicht die fehlende Kommunikation, sondern die fehlende Zustimmung. Dafür braucht es eine ganz klare Formulierung. Wenn wir einen guten Vorschlag haben, dann machen wir das auch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit gerecht werden, auch in Beziehungen zwischen Personen, die uneingeschränkt einwilligungsfähig und erwachsen sind. Zugleich müssen wir Konstellationen von Machtungleichgewicht besonders in den Blick nehmen. Wenn ein Ja aus ökonomischer Abhängigkeit oder aus Angst vor Eskalation erteilt wird, können wir möglicherweise nicht allen Erwartungen an strafrechtlichen Schutz gerecht werden. Auch Fragen irrtümlich erteilter Zustimmung oder Fahrlässigkeit bei Alkoholbeeinflussung etwa sind keine theoretischen Probleme. Diese Konstellationen sind Alltag in vielen Verfahren. Mich ermutigt auch der Blick nach Schweden. Dort wurde das zustimmungsorientierte Modell eingeführt. Es heißt, es funktioniert. Es ist von höheren Verurteilungsquoten ohne Anwendungsprobleme die Rede. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse sollten wir auch einbeziehen. Sie sind wertvoll. Lassen Sie uns davon profitieren. Mein Fazit: Wir brauchen eine gesetzliche Formulierung, die an das tatsächliche Fehlen freiwilliger Zustimmung anknüpft, nicht an das Unterlassen einer Abfrage. Wenn uns das gelingt, sind wir alle sehr für die entsprechende Bundesratsinitiative. Ergänzend noch: Wir haben vorhin in der Debatte von den Schwierigkeiten gehört, dass Opfer gar keine Anzeige erstatten. Auch da müssen wir weiter was für den Opferschutz tun, für Sensibilisierung, für Aufklärung et cetera. Aber das ist dann eine andere Debatte. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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