Sophia Schiebe
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! „Nein heißt Nein!“ Dieser Satz hat unser Land verändert. Er war überfällig, er war stark, und er war vor allem ein Erfolg, den Betroffene mit viel Mut, Ausdauer und öffentlichem Druck erkämpft haben. (Beifall SPD, Jette Waldinger-Thiering [SSW] und vereinzelt CDU) Mit der Reform von 2016 wurde endlich klar gesagt: Von einem Opfer sexueller Gewalt darf kein tätlicher Widerstand verlangt werden. Das war ein wichtiger Schritt, und er hat den Schutz deutlich verbessert. Aber wir müssen heute ehrlich sein. Er war nicht der letzte Schritt, den es braucht. Wer mit Betroffenen spricht, wer sich internationale Verpflichtungen anschaut oder wer einzelne Gerichtsentscheidungen liest, merkt schnell: Unser heutiges Recht lässt noch immer Menschen durch das Raster fallen. Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, jede sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen, die ohne freiwilliges Einverständnis erfolgt. Freiwillig heißt bewusst, ohne Druck und aus freiem Willen. Genau hier liegt das Problem. Denn unser Recht fragt immer noch zu oft: War der entgegenstehende Wille klar erkennbar? War das Nein deutlich genug? Dabei müsste doch die entscheidende Frage eine andere sein: Gab es überhaupt ein echtes Ja? Der Fall Gina-Lisa Lohfink steht dafür bis heute beispielhaft. Ihr mehrfaches „Hör auf“, auf Video festgehalten, millionfach verbreitet, reichte nach damaliger Rechtslage nicht für eine Verurteilung der Täter. Am Ende wurde sie selbst wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Viele Frauen haben damals verstanden: Selbst ein ausgesprochenes „Hör auf“ schützt nicht unbedingt. Diese Erkenntnis sitzt tief und wirkt bis heute nach. Oder wir nehmen eine Situation, wie sie leider viel zu oft vorkommt: Eine junge Frau ist bei einem Bekannten. Die Stimmung kippt, er wird übergriffig, sie erstarrt. Sie kann sich nicht wehren, kaum sprechen, ihr Körper macht dicht. Dieses sogenannte Freezing ist eine bekannte, gut erforschte Reaktion auf genau diese Bedrohung. Trotzdem wird Betroffenen vor Gericht noch immer die Frage gestellt, warum sie sich nicht stärker gewehrt oder klarer widersprochen haben. Das ist eine Zumutung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Genau hier setzt der „Nur-Ja-heißt-Ja“-Grundsatz an. Er verschiebt den Blickwinkel. Es geht nicht mehr darum, ob ein Nein laut genug war, sondern darum, ob es eine freiwillige Zustimmung gab. Fehlt diese Zustimmung, ist die Handlung unzulässig und strafbar. Das schafft Klarheit und erfasst gerade diejenigen, die in einer Schocksituation nicht handlungsfähig sind. Natürlich werden immer wieder Bedenken vorgebracht. Es heißt dann, harmlose Annäherungen könnten kriminalisiert werden, oder die Beweisführung werde unmöglich, oder rechtsstaatliche Grundsätze gerieten in Gefahr. Diese Sorgen muss man ernst nehmen, aber sie halten einer genauen Betrachtung nicht stand. Die Beweislast würde auch künftig bei den Strafverfolgungsbehörden bleiben. Niemand muss seine Zustimmung dokumentieren oder Verträge abschließen. Es geht nicht um missglückte Flirte, sondern es geht um gravierende sexuelle Übergriffe. Gerichte schauen weiterhin auf das Gesamtbild: Kommunikation, Körpersprache, Nachrichten, die Situation, die Dynamik, all das bleibt. Der entscheidende Unterschied ist nur: Schweigen, Erstarren und Passivität dürfen nicht länger als Zustimmung ausgelegt werden. Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigen viele andere Länder. Sie haben ihr Sexualstrafrecht modernisiert und das freiwillige Einvernehmen zum Maßstab gemacht, ohne Chaos, ohne Aushöhlung des (Sophia Schiebe) Rechtsstaates. Im Gegenteil, die Regeln sind klarer geworden. Auch bei uns ist die Gesellschaft längst weiter. Betroffenenverbände, Initiativen und viele tausend Menschen, die Petitionen unterstützen, machen deutlich: Die Erwartungen an die Politik sind klar. Menschen wollen, dass ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirklich geschützt wird. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass dieser Antrag heute von vielen Fraktionen gemeinsam getragen wird, und es ist richtig, dass der Sachverhalt nun auf Bundesebene geprüft werden soll. Denn sexuelle Selbstbestimmung ist kein Randthema. Es geht um Respekt, um Würde und um Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Sexuelle Handlungen brauchen ein freiwilliges Einvernehmen. Das ist nicht kompliziert, das ist kein Angriff auf irgendwen, das ist eine Selbstverständlichkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) „Nein heißt Nein“ war ein Anfang, aber ein Anfang reicht nicht. Wenn wir Betroffene ernst nehmen und unsere internationalen Verpflichtungen erfüllen wollen, dann müssen wir den nächsten Schritt wagen. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Nur ein Ja heißt ja. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)
