Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz, weil wir heute ja schon lange hier gesessen und auch schon so vieles Wichtiges gehört haben. In der heutigen Debatte geht es mal wieder um die Entscheidung, die wir als Gesellschaft schon viel zu lange vor uns herschieben: Es geht um die Einführung der Widerspruchslösung bei einer Organspende. Wir vom SSW unterstützen den Kurs der Landesregierung hier ausdrücklich. (Dr. Michael Schunck) (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) Organspenden können jeden Patienten von der Dialyse befreien, Herzpatient_innen das Überleben sichern und Lungenkranken ein autonomes Leben eröffnen. Das sind harte medizinische Fakten, die für sich sprechen. Allerdings bildet Deutschland bei den Organspenden in Europa seit Jahrzehnten das Schlusslicht. Das wurde hier schon mehrfach deutlich gemacht. Das liegt aber nicht an einer mangelnden Spendenbereitschaft, sondern an strukturellen Fehlern in unserem System. Wir müssen hierbei nämlich auch über die unzureichende Klinikfinanzierung sprechen. Wenn auf unseren Intensivstationen der personelle und finanzielle Druck so hoch ist, dass für die hochkomplexe Koordination einer Organspende kaum Kapazitäten bleiben, wird solch ein Verfahren zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung; Birte Pauls hat es auch gerade erwähnt. Das gilt besonders für die Transplantationsbeauftragten. Diese Mediziner sind gesetzlich für die Aufklärung und Koordination zuständig. Doch ihre Freistellung existiert oft nur auf dem Papier. In der Realität müssen sie diese Aufgaben häufig nebenher im vollen Schichtbetrieb leisten, und wir wissen, welchen Belastungen die Mediziner_innen heute ausgesetzt sind. Deshalb bleibt eine pragmatische Lösung das Kernstück für eine gesetzliche Neuregelung der Widerspruchslösung. In Deutschland müssen Menschen bisher aktiv werden, damit im Todesfall Organe entnommen werden können. Fehlt dieser Anstoß, unterbleibt oft beides; das Gespräch mit den Angehörigen und die Dokumentation des eigenen Willens. Interessanterweise kam ein neuer Impuls für die Debatte einer Widerspruchslösung zuletzt aus der Zivilgesellschaft. Die Kampagne OPT.INC aus den Tattoostudios hat – Jasper Balke hatte es schon erwähnt – durch das Organspendesymbol mehr für die Sichtbarkeit getan als viele staatliche Kampagnen zuvor. Ich finde das echt cool. Man muss es wirklich einmal sagen: Das war echt eine coole Aktion. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Auch die Bundesratsinitiative zur Widerspruchslösung hat die Diskussion wieder dorthin gebracht, wo sie hingehört: in die Mitte der Politik, nämlich genau in unseren Landtag. Der SSW bekennt sich klar zur Widerspruchslösung. Sie hat sich international und auch bei unseren dänischen Nachbarn bewährt, die diesen Schritt im Jahre 2025 konsequent vollzogen haben; das wurde bis heute noch nicht erwähnt. Sie vereinfacht die Verfahren und entlastet die Angehörigen in einer extremen Belastungssituation von der quälenden Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Wir müssen aber auch über die Zeit bis zur vollständigen Umsetzung und die technische Begleitung reden. Seit 2024 haben wir ein digitales Organspenderegister. Die Hürden dort sind jedoch hoch. Wer sich online eintragen will, scheitert oft an der komplizierten eID-Funktion des Personalausweises. Gleichzeitig tragen Millionen Menschen einen klassischen Spendeausweis aus Plastik oder Papier bei sich. Ich habe auch so einen, aber fragt mich nicht, wo er ist. (Zurufe von Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Ja, ich weiß es, ehrlich gesagt, momentan tatsächlich nicht. – Unser pragmatischer Vorschlag, um die Widerspruchslösung technisch zu flankieren, wäre einfach, eine Brücke zwischen dem analogen Spendeausweis und dem digitalen Register zu schlagen. Unser Ansatz lautet daher: Wer einen Spendeausweis ausfüllt, sollte die Option erhalten, dass diese Information unbürokratisch und auf direktem Weg in das digitale Register übertragen wird. Wir brauchen eine Registrierungsautomatik für den Spendeausweis. Wer seinen Willen bereits dokumentiert hat, dessen Entscheidung muss für die Mediziner im Notfall sofort rechtssicher abrufbar sein, ohne dass technische Hürden den Zugriff auf diese lebenswichtigen Informationen blockieren. Lassen Sie uns die Widerspruchslösung im Bundesrat jetzt zügig vorantreiben. Wir brauchen ein System, das Vertrauen schafft, die Kliniken unterstützt und den erklärten Willen der Menschen endlich effektiv absichert. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
