Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits eine Studie aus dem Jahr 2014 zeigt, dass nur knapp 16 Prozent der Opfer sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei erstatten. Häufig unterbleibt dieser Schritt aus Scham, aus Angst vor dem Täter. Dunkelfeldstudien gehen sogar davon aus, dass 85 bis 93 Prozent – das sind unterschiedliche Studien – der Täter aus dem unmittelbaren Umfeld der Betroffenen stammen. Oder sie unterlassen die Anzeige aus Sorge vor den erheblichen psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringen könnte. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik für Schleswig-Holstein unterstreicht die Dringlichkeit des Themas. Für das Jahr 2024 – eine unfassbare Zahl – wurden 3.523 Sexualdelikte erfasst. Diese Zahl ist alarmierend, insbesondere wenn man wieder berücksichtigt, dass von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist. Ich sagte es eben. Ganz ähnlich stellt sich die Lage bei der häuslichen Gewalt dar. Auch hier steigen die Fallzahlen von Jahr zu Jahr kontinuierlich. Im Jahr 2024 verzeichnete die PKS der Landespolizei im Bereich der Partnerschaftsgewalt einen Anstieg um sage und schreibe 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 3.399 Menschen wurden verletzt, fünf getötet; hinzukommen zwei weitere Todesopfer im Bereich der familiären Gewalt. Jedes einzelne Opfer ist eines zu viel. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Diese Zahlen machen deutlich, wie zentral die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die anzeigenunabhängige vertrauliche Spurensicherung ist. Sie ermöglicht es Betroffenen, sich untersuchen zu lassen und Beweise sozusagen einzufrieren, um zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über eine Anzeigenerstattung entscheiden zu können. Die vertrauliche Spurensicherung ist bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden infolge von Misshandlungen, sexuellem Missbrauch, sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung seit einigen Jahren Teil der Krankenbehandlung im Sinne des Sozialgesetzbuches V und kann grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es ist Aufgabe des Staates, in derart gelagerten Fällen sicherzustellen, dass Betroffene die Möglichkeit haben, Spuren fachgerecht und gerichtsfest zu sichern und über einen langen Zeitraum sachgerecht lagern zu lassen. Dafür braucht es ausreichend rechtsmedizinisch geschul- (Annabell Krämer) tes Personal – und dieses natürlich flächendeckend in allen Regionen unseres Landes. Vor fast zwei Jahren haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht und den gemeinsamen Antrag an die Landesregierung gestellt. Darin haben wir gefordert, die bundesrechtlich in den §§ 27 und 132 k des Sozialgesetzbuches V geschaffene Rechtsgrundlage für die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen auch auf Landesebene umzusetzen. Voraussetzung dafür war der Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages zwischen dem Land, den Krankenkassen und natürlich den versorgenden Ärztinnen und Ärzten. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine vollständige – das hörten wir jetzt mehrfach schon – anonymisierte Abrechnung, sodass die Krankenkassen keinerlei Kenntnis über die Identität der Betroffenen erhalten. Diesen Aspekt hielten wir alle für unverzichtbar, um möglichst viele Opfer zu ermutigen, das Angebot der vertraulichen Spurensicherung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Umso mehr freue ich mich, Frau Ministerin, heute von Ihnen zu hören, dass ein entsprechender Rahmenvertrag nun geschlossen wurde. Ebenso wichtig ist es selbstverständlich, dass diese Angebote dann auch genutzt werden. Dazu braucht es wohnortnahe und niedrigschwellige Angebote. Auch dieses war natürlich Bestandteil unseres gemeinsamen Antrages vor knapp zwei Jahren. Dazu gehört ausdrücklich natürlich die aktive Kommunikation nach außen. Potenzielle Betroffene, und leider kann das jeder oder jede sein, müssen wissen, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Viele andere Bundesländer haben sich bereits vor uns auf den Weg gemacht. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir in Schleswig-Holstein diesen Weg jetzt auch gehen. Die vertrauliche Spurensicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie stärkt die Rechte der Betroffenen, verbessert die Voraussetzungen für eine wirksame Strafverfolgung und kann langfristig dazu beitragen, die Aufklärungsquote zu erhöhen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
