Sophia Schiebe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Bei der vertraulichen Spurensicherung entscheidet sich sehr früh, ob staatliche Angebote für Betroffene tatsächlich nutzbar sind – nicht Wochen später, nicht erst im Strafverfahren, sondern unmittelbar nach einem Gewaltvorfall. Genau deshalb lohnt ein genauer Blick darauf, wie die bestehenden Regelungen Schleswig-Holsteins in der Praxis wirken. Zunächst möchte ich festhalten: Schleswig-Holstein hat gemeinsam einen wichtigen Schritt erreicht. Die Kosten der vertraulichen Spurensicherung werden inzwischen über die Krankenversicherung getragen. Damit ist eine zentrale Zugangshürde entfallen, die bundesweit lange als Problem beschrieben wurde. Die Spurensicherung ist nicht länger abhängig von der Projektfinanzierung der Landeshaushalte oder individueller Kostenübernahme, sondern Teil der Regelversorgung. Das schafft Verlässlichkeit für die Einrichtungen und entlastet die Betroffenen in einer ohnehin extremen Situation. Darauf können wir stolz sein. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit Juli 2025 ist die vertrauliche Spurensicherung im Land durch den Vertrag mit den Kassen zugleich neu organisiert worden. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist nun alleiniger Leistungserbringer. Die Abrechnung erfolgt über eine anonymisierte Fallpauschale. Die Aufbewahrung der gesicherten Spuren ist auf je zehn Jahre begrenzt. Zudem ist der Zugang als Kassenleistung daran geknüpft, dass vor der Spurensicherung noch kein Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft zum Zweck der Anzeigenerstattung bestanden hat. Besteht ein solcher Kontakt, soll die Spurensicherung über die Ermittlungsbehörden beauftragt werden. Alternativ bleibt die Möglichkeit der Selbstzahlung. Diese Neuordnung schafft formale Klarheit. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass sich mit den neuen Regelungen auch Herausforderungen ergeben haben, die wir aufmerksam begleiten sollten. Ein zentraler Punkt betrifft die Phase unmittelbar nach dem Gewaltvorfall. Spuren können innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 72 Stunden gesichert werden. Bis zur Abgabe oder zur Sicherung der Spuren wird Betroffenen geraten, nicht zu duschen, keine Kleidung zu wechseln und mögliche Beweismittel unverändert zu lassen. Diese Empfehlungen gelten ausdrücklich für die Zeit zwischen dem Vorfall und der Spurensicherung. Sie sind fachlich notwendig, bedeuten für Betroffene jedoch, den Zustand nach dem Vorfall über Stunden hinweg aufrechterhalten zu müssen. Entscheidend ist daher, wie schnell und unkompliziert Spuren abgegeben werden können. Wenn Betroffene lange Wege zurücklegen müssen, verlängert sich zwangsläufig die Phase, in der sie diese belastenden Einschränkungen einhalten sollen. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zahl der Abgabestellen und deren Erreichbarkeit ausreichend sind oder ob langfristig mehr Krankenhäuser in die Lage (Sophia Schiebe) versetzt werden müssen, zumindest als Abgabestelle zu fungieren, oder ob die Kooperation mit dem UKSH ausreicht. Darüber sollten wir im Parlament weiter sprechen, sachlich und mit einem Blick auf die Versorgung im ganzen Land. Ein weiterer Punkt betrifft die Durchführung der Untersuchung selbst. Für viele Betroffene ist es von großer Bedeutung, ob eine weibliche Ärztin zur Verfügung steht, insbesondere wenn der Täter ein Mann war. Der Wunsch ist häufig ausschlaggebend dafür, ob eine Untersuchung überhaupt in Anspruch genommen wird. In der Praxis kann diese Möglichkeit jedoch nicht überall verlässlich gewährleistet werden. Auch Sprachbarrieren spielen eine große Rolle. Nach einem Gewaltvorfall sind medizinische Abläufe, rechtliche Hinweise und Einverständniserklärungen selbst für Menschen mit guten Deutschkenntnissen kaum zu erfassen. Für Betroffene mit eingeschränkten Sprachkenntnissen gilt das in besonderem Maße. Wenn Verständigung nicht gelingt, entstehen Unsicherheiten, die Abläufe verzögern sich oder führen dazu, dass Angebote gar nicht erst genutzt werden. Schließlich wird auch die Rolle der Ermittlungsbehörden kritisch begleitet. Wenn Spurensicherung nur über Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft beauftragt werden kann, stellt sich die Frage, ob diese Stellen in allen Fällen früh genug eingebunden sind. Rückmeldungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass Ermittlungsbehörden häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt involviert werden, wenn das Zeitfenster bereits enger geworden ist. Schleswig-Holstein hat mit der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung eine tragfähige Grundlage geschaffen. Jetzt entscheidet sich, ob diese Grundlage auch im Alltag trägt. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass es weniger um neue Gesetze geht als um die konsequente Weiterentwicklung bestehender Strukturen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])
