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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Ministerin und an ihr Ministerbüro für diesen Bericht. Ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sexualisierte Gewalt gehört zu den schwersten Straftaten, die Menschen erleiden können. Sie zerstört Vertrauen, Selbstbestimmung und das ganze Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Sie ist trotz des gesellschaftlichen Fortschritts immer noch ein Tabuthema. Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesetzgeber alles tun, um Betroffene zu schützen, ihnen Wege aufzuzeigen und ihnen Zeit zu geben, ohne Druck zu erzeugen. Ein zentrales Element dafür ist die vertrauliche Spurensicherung. Sie ermöglicht Betroffenen, medizinische, forensische Spuren unmittelbar nach einer Vergewaltigung sichern zu lassen, ohne eine sofortige Anzeige erstatten zu müssen. Das bedeutet, die Entscheidung über eine Strafanzeige liegt vollständig bei der betroffenen Person. Sie behält die Kontrolle, sie erhält dadurch die wichtige Zeit, und sie wird nicht bedrängt. Eine Besonderheit ist, dass es die vertrauliche Spurensicherung bei uns in Schleswig-Holstein seit fast zehn Jahren erfolgreich gibt, mit ansteigender Tendenz. Waren es 2015 57 Fälle, die im UKSH und im UKE aufliefen, so sind es 2024 431 Fälle. Das ist richtig viel. Jedoch fehlt bislang ein finanzielles Engagement durch die Krankenkassen. Das ist sehr bedauerlich. Das wollen wir ändern, und das haben wir nun geändert. Umso erfreulicher ist es, dass endlich der Vertrag zur Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Krankenversicherungen im letzten Jahr zustande gekommen ist. Die jetzt anfallenden Kosten am UKSH zur vertraulichen Spurensicherung sollten zum einen durch die mit den Krankenkassen verhandelten Fallpauschalen und zum anderen durch die begleitende Landesförderung in der Höhe von 465.000 Euro jährlich gedeckt werden. Das UKSH ist nun alleiniger Leistungserbringer und schließt Kooperationsverträge mit weiteren geeigneten Einrichtungen ab, für ein Netz aus regionalen Kooperationspartnern. Hierfür sprechen wir noch einmal der zuständigen Ministerin, Frau Dr. Kerstin von der Decken, unseren großen Dank aus, weil sie sich so erfolgreich engagiert hat. Das ist wirklich ganz toll. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, es war richtig zäh, dieses Ergebnis zu erzielen. Der neue Vertrag mit den Krankenkassen regelt deren Leistung und deren Vergütung zur niedrigschwelligen und vertraulichen Spurensicherung nach dem SGB V. Es ist ein guter Erfolg für unsere Gesellschaft und unser Land. Aber leider wissen immer noch zu wenig Betroffene von diesem besonderen Angebot. Daran arbeiten wir. Wer Spuren gerichtsfest sichert, übernimmt eine große Verantwortung. Zudem kann eine psychosoziale Begleitung durch die Fachberatungsstellen erforderlich sein. Viele Opfer zögern, weil sie Angst vor dem Kontakt mit Polizei und Gerichten haben. (Katja Rathje-Hoffmann) Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir die Informationen verstärken und die vertrauliche Spurensicherung bekannter machen. Der Gang zu Ärzten verpflichtet niemanden zur Anzeige. Wir glauben Betroffenen, wir schützen Betroffene, und wir geben ihnen das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wann und ob sie Schritte gegen den Täter einleiten wollen oder eben auch nicht. Sexualisierte Gewalt gehört nicht ins Verborgene. Die vertrauliche Spurensicherung ist ein sehr entscheidender Baustein, um die Täter bestrafen zu können. Wir glauben Betroffenen, wir schützen sie, und wir geben ihnen das Recht, selbst zu entscheiden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass in Schleswig-Holstein kein Opfer darauf verzichten muss, Hilfe zu bekommen. – Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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