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Lasse Petersdotter

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte zu Beginn einmal kurz etwas zitieren: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist doch schon einmal etwas!) Das klingt schon beinahe nach Sozialismus. Es ist die Verfassung des Freistaats Bayern. (Unruhe – Zurufe) Das, was früher als selbstverständlich galt, kann man einmal ein Stück weit wiederbeleben – etwa die Idee „Leistung muss sich lohnen“ oder der Gedanke vom „Wohlstand für alle“, wenn es dann um die Schrecken bei der Erbschaftsteuer geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir können enorme Ausnahmen bei der Familie machen. Wirklich niemand will an Omas Häuschen.Wir können enorme Ausnahmen bei Geschwisterregelungen machen. Wir müssen auch überlegen, wie Familie eigentlich nach Erbschaftsrecht geregelt ist. Darüber kann man eine ganze Menge reden. (Annabell Krämer [FDP]: Ausnahmen haben Sie im Finanzausschuss doch abgelehnt!) Was aber nicht geht, ist, dass das immer wieder als Pappkamerad genutzt wird, um die Erben von ganz hohen Summen zu schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Im Durchschnitt erbt jeder Deutsche in seiner Lebenszeit 400.000 Euro. Wenn man dann einmal überlegt, wer alles nichts erbt, weiß man, wie viel andere erben. Wenn wir durch die Straße gehen, dann sind es enorm viele, die keinen Cent erben. Spätestens da ist Erbe von Leistung entkoppelt. Die Tatsache, dass in Deutschland so wenig von den privaten Vermögen investiert wird wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr, schwächt nicht nur unsere Gesellschaft und unseren Wirtschaftsstandort, sondern auch das Gerechtigkeitsgefühl. Denn wir haben die Erwartung, dass Vermögen im Umlauf bleibt, dass Vermögen nicht mehr nur von einem Ort zum anderen Ort geparkt wird. Dabei geht es mir nicht um die 100.000, 200.000 oder 300.000 Euro. Mir geht es nicht einmal um die 500.000, 600.000, 700.000 Euro, die vererbt werden, sondern um die 10 Millionen, 20 Millionen, 30 Millionen Euro, um die 400 Millionen Euro, die vererbt werden. Das passiert viel zu häufig, und die Gesellschaft wird dabei außen vor gelassen. Das ist ein Problem. Wir brauchen eine Leistungsgesellschaft, keine Erbengesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) All das können wir über Ausnahmeregelungen gut regeln. Deswegen ist es so absurd, dass die Erbschaftsteuer immer mehr zu einer Faulensteuer für diejenigen wird, die sich nicht die besten Berater leisten können wird. Die Leute, die die gute Beratung haben, haben die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu umgehen. Wir kennen die Beispiele. Sie gehen immer wieder durch die Presse. Das ist eben nicht der Sinn unseres Steuerrechts. Deswegen brauchen wir eine Möglichkeit, sich wieder Wohlstand erarbeiten zu können, statt ihn zu erben. Darum braucht es eine gerechte Erbschaftsteuer. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir haben unterschiedliche Konzepte. Diese werden im Bundestag nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil endlich zu beschließen sein. Denn so, wie es jetzt ist, bringt es uns als Gesellschaft und jeden Einzelnen von uns nicht voran. – Vielen Dank.

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