Niclas Dürbrook
Vielen Dank, Herr Kollege. – Die Landesregierung hat im Jahr 2022 eine Expertenkommission eingesetzt. Sie ist dazu gesetzlich auch verpflichtet, das regelmäßig zu tun. Dem ist sie nachgekommen. Diese Expertenkommission hat im Jahr 2024 einen Abschlussbericht vorgelegt. Ich zitiere aus diesem Abschlussbericht: „… um die Therapieziele in angemessener Zeit zu erreichen, ist es entsprechend der Leitlinie … notwendig, dass sich die Psychologinnen und Psychologen und Bezugspflegekräfte mindestens einmal pro Woche zu einem Einzelgespräch mit ihren Patienten treffen. Bislang findet ein Großteil der Gespräche zu selten statt.“ Zu dem Ergebnis kommen nicht wir. Zu dem Ergebnis kommt die Expertenkommission, die die Landesregierung selber eingesetzt hat. Den Teil möchte ich noch einmal festhalten, weil wir darauf unseren Antrag tatsächlich basiert haben. Aber zu dem stehe ich auch, was wir an der Stelle als Grundlage genommen haben. – Absolut. Ich habe es ja gerade eben gesagt. Mir ist der Bericht auch bekannt. Natürlich kann man aus einer Leitlinie bestimmte Kriterien ableiten, die dann beispielsweise münden in: Einmal die Woche muss eine Psychotherapie stattfinden. Wenn man sich aber die Leitlinie genau anschaut, dann gibt es eben unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Man kann auch leitliniengerecht eine Therapie einleiten, die nicht beinhaltet, wöchentliche psychotherapeutische Angebote zu machen. Das ist von Patient zu Patientin individuell unterschiedlich. Aus diesem Grund haben wir in unserem Antrag geschrieben: Die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten müssen erfüllt werden. – Die Leitlinie, auf die Sie sich beziehen, muss natürlich genutzt werden, aber daraus leitet sich eben nicht dieser Anspruch auf das „einmal pro Woche“ ab. Deswegen liegt da der Unterschied zwischen uns beiden. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber ich möchte wirklich sagen und bin dafür auch sehr offen, Herr Kollege – das habe ich Ihnen auch im Vorwege ja schon gesagt –: Wir müssen weiter über das Thema sprechen. Damit eine Therapie wirken kann, müssen Rahmenbedingungen stimmen: ausreichendes Personal, passende Räume und vor allem auch eine klare Behandlungsplanung. Darüber hinaus ist für uns zentral – und ich glaube, das ist der wirklich wichtige Punkt, der uns hier im Haus einen muss –: Nie- (Jasper Balke) mand darf im Maßregelvollzug länger verbleiben, nur weil organisatorische oder andere Gründe dazu führen, dass bestimmte Therapieangebote oder Gespräche nicht stattfinden. Das darf bei uns nicht passieren. Die Qualität der Behandlung und die Sicherheit der Allgemeinheit stehen im Vordergrund, nicht nur die bloße Anzahl der Termine. Lassen Sie uns daher die psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug an den wissenschaftlichen Standards orientieren und eine flexible, individuelle Therapie fördern. So leisten wir den besten Beitrag zur Genesung der Patientinnen und Patienten und auch zur Sicherheit unserer Gesellschaft. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
