Hauke Hansen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist heute zu Beginn dieser Debatte eines ein ganz, ganz großes Anliegen, nämlich eine grundlegende Feststellung zu machen: Der weit überwiegende Teil der Menschen mit psychischen (Hauke Hansen) Erkrankungen wird niemals zum Straftäter werden. Das ist kein Zufall, und das ist kein pures Glück. Psychische Erkrankungen unterscheiden sich auch in den Folgen für Patientinnen und Patienten und deren Verhaltensweisen deutlich voneinander. In unserer Gesellschaft werden Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig stigmatisiert. Das geschieht meiner Meinung nach primär aus Unkenntnis. Diese Menschen sind nicht gefährlich. Diese Menschen sind krank, und sie brauchen unsere Unterstützung und einen Arzt. Wir sollten mit diesen Menschen nicht anders umgehen als mit anderen kranken Mitbürgerinnen und Mitbürgern. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir das als Gesellschaft hinbekommen, haben wir bereits viel erreicht. Ich komme nun zu den konkret vorliegenden Anträgen. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Hohen Hause Einigkeit haben, dass Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug gut versorgt werden müssen. Das ist unbestritten und steht außer Frage. (Beate Raudies [SPD]: Das ist nicht die Frage!) Die optimale Versorgung wird momentan durch diverse Maßnahmen, die auf Landesebene schon eingeleitet worden sind, vorangetrieben. Ich nenne hier zum Beispiel den Neubau von Haus 19 in Schleswig. (Beate Raudies [SPD]: Darum geht es doch gar nicht!) Die psychotherapeutischen Bedarfe im Maßregelvollzug unterscheiden sich tatsächlich aus Sicht der CDU grundlegend von den Kriterien in der Regelpsychotherapie. Wir brauchen hier eine andere Sensibilität. So können zum Beispiel viele Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer Krankheit besonders in der Anfangsphase und in der Aufnahmephase im Maßregelvollzug keine längeren Gespräche führen. Wenn man mit den Ärztinnen und Ärzten dort spricht, sagen sie, wenn sie gewisse Patienten gut eine Stunde lang zu einem Einzelgespräch zwingen, sei das fast wie Folter. Es wird ihnen schlicht nicht möglich sein, sich diese Zeit lang zu konzentrieren. Eine wirksame therapeutische Versorgung im Maßregelvollzug erfordert daher eine sehr flexible und auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasste Vorgehensweise. Die Patienten bringen je nach Krankheitsbild, Belastungen und aufgrund der Unterbringungssituation sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Gespräche mit. Die Unterbringungssituation haben Sie gerade geschildert. Während einige Patientinnen und Patienten längere psychotherapeutische Gespräche wahrnehmen können, profitieren andere von Kurzinterventionen, die aber regelmäßig erfolgen. Wenn man sich die Berichte anschaut, dann ist es so, dass die Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken schon sehr genau wissen, welche Maßnahmen für den einzelnen Patienten und die einzelne Patientin die richtige Intervention sind, und alles dafür tun, diesen Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Die alltäglichen Kurzgespräche können hier bereits den therapeutischen Erfolg voranbringen.
