landtag.ltsh.de ↗

Niclas Dürbrook

SPD 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor rund 20 Jahren wurden die damaligen Landeskrankenhäuser und damit der Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein privatisiert. Das hat nichts daran geändert, dass Schleswig-Holstein Träger des Maßregelvollzugs ist, und auch nichts daran, dass das Land weiterhin alle Kosten trägt. Die Situation im Maßregelvollzug in SchleswigHolstein ist heute extrem beunruhigend, vor allem mit Blick auf den deutlich größeren Standort in Neustadt. Auf 240 Plätze kommen 275 untergebrachte Personen, eine Zahl, die in den letzten Jahren immer weiter gestiegen ist und steigt. Von 17 vorgesehenen Planstellen im ärztlichen Dienst sind derzeit nicht einmal sieben besetzt. 2024 gab es alleine in Neustadt 20 Gewaltübergriffe, elf davon auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das sind nur die Taten, die überhaupt zur Anzeige gebracht wurden. Mehrere Dutzend Untergebrachte müssten eigentlich entlassen werden, werden es aber nicht, weil man keinen Platz für sie findet. Die gesetzlich vorgeschriebene Verwendungsnachweisprüfung wurde zuletzt für das Jahr 2018 in Schleswig und für 2019 in Neustadt durchgeführt. Aktuell lässt man das Verfahren vonseiten des Ministeriums durch eine externe Gesellschaft überprüfen. Das alles ist erschreckend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute sprechen wir über die Therapiezyklen, denn der Maßregelvollzug ist kein Selbstzweck und keine Verwahrung, sondern er folgt einer klaren Vorgabe aus dem Maßregelvollzugsgesetz. Menschen im Maßregelvollzug sollen so weit wie möglich geheilt oder zumindest derart stabilisiert werden, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen. Dabei ist der Vollzug so zu gestalten, dass die Vollzugsziele in möglichst kurzer Zeit erreicht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das passiert in Schleswig-Holstein aktuell nicht. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Zu diesem Ergebnis kommen nicht wir, sondern zu diesem Ergebnis kommt die Besuchskommission und auch eine vom Ministerium 2022 eingesetzte Expertenkommission. Einzelgespräche finden für die Patienten nicht wöchentlich statt, wie in der einschlägigen Leitlinie vorgesehen, sondern 14-tägig. Die Besuchskommission schreibt dazu: „Auch aus Sicht der Besuchskommission erscheint ein zweiwöchiger Abstand zwischen den Gesprächen als groß, insbesondere im (Niclas Dürbrook) Vergleich zu allgemeinen psychiatrischen Kliniken, in denen Einzeltherapiegespräche standardmäßig jeweils wöchentlich stattfinden. Es erschließt sich nicht, warum dieser Standard nicht auch in den forensischen Kliniken gelten sollte. Dazu kommt, dass bei einem zweiwöchigen Abstand der Einzeltherapiegespräche der Ausfall eines Gesprächs dann auch dazu führen kann, dass der Abstand zum nächsten Therapiegespräch vier Wochen beträgt.“ Wer mit Praktikern aus den Einrichtungen spricht, erfährt, dass dieser vierwöchige Abstand immer wieder und regelmäßig vorkommt. Meine Empfehlung ist: Sprechen Sie mal mit Psychotherapeuten darüber, die werden Ihnen anschaulich schildern, was eine vierwöchige Unterbrechung für den Therapiefortschritt bedeutet. Überspitzt formuliert: Sie fangen von vorne an. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Das ist das Gegenteil des gesetzlichen Auftrages, den Vollzug so zu gestalten, dass die Vollzugsziele in möglichst kurzer Zeit erreicht werden. Ich will den Aspekt jetzt gar nicht überbetonen, aber auch finanziell ist das für das Land Unsinn. Die Ministerin schreibt uns in der Antwort auf einen Abgeordnetenbrief, Rückforderungen an die Kliniken wegen der nicht leitliniengerechten Versorgung gebe es ausdrücklich nicht. Für eine verlängerte Unterbringung wegen ausbleibendem Therapieerfolg zahlt aber selbstverständlich das Land, und zwar nicht zu wenig: Die Unterbringung eines Patienten im Maßregelvollzug kostet das Land rund 375 Euro pro Tag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand bezweifelt, dass es schwierig ist, Personal für die extrem herausfordernde Arbeit im Maßregelvollzug zu finden, vor der wir den allergrößten Respekt haben. Aber der Istzustand, Frau Ministerin, ist nicht hinnehmbar. Niemand anderes als die Landesregierung hat die Pflicht sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im Maßregelvollzug eingehalten werden. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich will an der Stelle in aller Deutlichkeit sagen: Wir haben große Sorgen, dass die Landesregierung die Situation im Maßregelvollzug nicht ausreichend im Griff hat. Überbelegung, Übergriffe, unzureichende Therapie, fehlende Prüfungen – das alles ergibt kein gutes Bild. Das ist ausdrücklich keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im zuständigen Referat, aber es ist ein sehr dringender Arbeitsauftrag für die Landesregierung. Frau Ministerin, das duldet keinen Aufschub mehr. Die Koalition hat heute einen Alternativantrag vorgelegt. Um das mal ganz freundlich zu formulieren: Ich finde ihn irritierend. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich finde diesen Alternativantrag irritierend. Kein Wort, kein Wort zu den Missständen, von denen Sie ja auch wissen. Stattdessen sollen die Angebote „weiterhin so gestaltet werden, dass sie dem individuellen Bedarf entsprechen“, als ob sie das aktuell täten. Das tun sie nicht, und das wissen wir. Sie haben den Auftrag, diese Regierung zu kontrollieren, so wie wir das auch haben. Die Missstände liegen auf dem Tisch. Ich will gar nicht im Detail darauf eingehen. Die Stichpunkte für den Antrag wird Ihnen das Ministerium aufgeschrieben haben, inklusive Verweis auf die Ergotherapie in der Begründung. Die Ergotherapie ist ein wichtiger Baustein; das stimmt alles. Es liest sich in Ihrem Antrag so, als ob sie ein Ersatz zur Psychotherapie sein solle. Das kann sie selbstverständlich nicht sein. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Alle Reden von Niclas Dürbrook Protokoll ↗