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Magdalena Finke

29.01.2026 Sitzungen 20/109

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Demokratie lebt von Transparenz. Unsere Demokratie lebt von wachsamen Blicken, gegenseitiger Kontrolle und vom Streit der Argumente im öffentlichen Raum. Nie war eine freie und verantwortungsbewusste Presse wichtiger als heute. Journalistinnen und Journalisten tragen Informationen in die Öffentlichkeit, entfachen damit Diskussionen, hinterfragen staatliches Handeln und geben den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sie tragen auch Verantwortung bei lebendigen Debatten in unserer Demokratie. Unser Landespressegesetz bekräftigt gerade deshalb so eindeutig: „Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Die Presse erfüllt ihre öffentliche Aufgabe, indem sie Informationen sammelt und verbreitet, indem sie auch Stellung bezieht. Sie ordnet das Geschehen ein, sie widerspricht, sie fragt nach. Genau darin liegt ihr unverzichtbarer Beitrag für unsere Demokratie. Deshalb ist es unabdingbar, dass staatliche Stellen verpflichtet sind, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die Auskünfte zu erteilen, die sie benötigen, um dieser öffentlichen Aufgabe nachkommen zu können. Vor diesem Hintergrund hat vor einigen Wochen ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig für Diskussionen gesorgt. Dabei wurde die Sorge geäußert, die Entscheidung würde die Pressefreiheit beschneiden oder den Zugang zu staatlichen Informationen erschweren. Aber ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen: Diese Sorgen sind unbegründet. Denn ob die Entscheidung über den presserechtlichen Auskunftsanspruch nun als Verwaltungsakt oder als Realakt einzustufen ist – um nichts anderes geht es bei dieser Entscheidung des OVG –, ändert materiell nichts an den Rechten der Presse. (Beate Raudies [SPD]: Nein, nur an den Kosten und am Zeitablauf!) (Ministerin Magdalena Finke) Gleichwohl lässt sich streiten, ob es aufgrund der langjährigen Praxis im Presserecht eines Vorverfahrens trotz Einstufung als Verwaltungsakt zwingend bedarf. Hier habe ich so meine Zweifel. Schließlich stehen behördliche Vorverfahren ohnehin gerade zur Diskussion. So wird in der föderalen Modernisierungsagenda eine generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens vorgeschlagen. Viele Bundesländer haben auch schon diesen Schritt in zahlreichen Rechtsgebieten vollzogen. Deswegen freue ich mich, dass wir in SchleswigHolstein einmal mehr zeigen, wie eine sachliche Debatte aussehen kann. Ich bin mir sicher, dass wir, dass Sie zu einem guten Ergebnis im Zeichen der Pressefreiheit kommen werden und den Rechtsetzungsakt und unsere Demokratie stärken. Die Presse ist ein hohes Gut unserer Gemeinschaft, ein wichtiger Kontrollmechanismus und eine Grundfeste unserer Demokratie. Jede Entscheidung, die ihre Rechte stärkt, ihre Wege klärt und ihren Rechtsschutz absichert, stärkt am Ende uns alle. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Protokoll ↗