Sybilla Nitsch
Geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ja, wir haben es gehört: Das Oberlandesgericht Schleswig hat im Oktober ein Urteil zum Auskunftsbegehren der Bild-Zeitung gefällt, das bundesweit für Aufregung gesorgt hat. Aber sogar die Fachleute sind sich in der Beurteilung nicht einig, welche Bedeutung dieses Urteil nun eigentlich hat. Die Frage ist auch: Ist die Pressefreiheit bedroht, weil ein Auskunftsersuchen in die Länge gezogen werden kann? Oder ist das nicht der Fall, weil die Presseanfragen in der Regel zeitnah beantwortet werden und Ablehnungen transparent sind? In dieser Situation finde ich trotzdem, dass es gut ist, darüber zu sprechen und uns über Pressefreiheit unterhalten. Allerdings – das gebe ich schon mal vorab rein – habe ich Zweifel, dass wir mit der vorgeschlagenen Änderung auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig möchte ich den Blick schärfen, dass es sich hier nicht ausschließlich um eine fachjuristische Debatte handelt, sondern wir uns auch als Politik darüber unterhalten sollten. Die Frage danach, wie Widersprüche bei Informationsersuchen einzuordnen sind, betrifft nämlich den Alltag hiesiger Journalistinnen und Journalisten. Das ist keine Spitzfindigkeit. Es geht hier um Grundrechte. Wir sollten uns einig sein, dass wir den Journalistinnen und Journalisten einen guten Zugang zu allen Informationen ermöglichen müssen, und es muss als staatliche Pflicht angesehen werden, die Auskünfte zu erteilen, um eben die Wahrnehmung der Pressefreiheit zu gewährleisten. (Beifall SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der SSW hat sich in der Vergangenheit im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes darüber hinaus dafür starkgemacht, dass das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt wird. Der Staat muss jederzeit in der Lage sein, seine Entscheidungen transparent zu machen – das ist unsere Überzeugung –, und hoheitliche Maßnahmen bergen weitgehende Rechte, aber eben auch weitreichende Pflichten. Als Politikerin muss ich auch sagen: Das eine oder andere Mal ärgert man sich über Presseberichte. Das berührt aber nicht meine Haltung, jederzeit für das Informationsrecht der Presse einzutreten. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Urteilsspruch des Oberlandesgerichts kann dazu führen, dass die Medien wegen des Widerspruchsverfahrens sehr lange auf eine Auskunft warten müssen. In einem Geschäft, das von Aktualität lebt, geht das natürlich gar nicht. Außerdem beklagen viele Journalistinnen und Journalisten, dass einige ihrer Auftraggeber von den langwierigen Prozessen abgeschreckt werden könnten. Viele freiberufliche Journalistinnen und Journalisten könnten das vielleicht auch finanziell überhaupt nicht stemmen. Mehr Aufwand und Verzögerung im Auskunftsersuchen schränken womöglich die Pressefreiheit nicht massiv ein. Das sei festzustellen. So, wie einige Fachleute das Urteil aber auslegen, könnten die Vorgänge formal komplexer werden. Hiermit kommt die Frage nach Zeitaufwand und Kosten als Grundsätzlichkeit auf, denn es besteht die Gefahr, dass die Presse weniger oder gar nicht mehr auf Auskunft klagt. Dadurch würde ein Recht schleichend ausgehöhlt. Es gibt aber eben auch Stimmen, die anführen, dass der Presse nur dann ein Hauptsacheverfahren erspart werden sollte, wenn das auch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Fall sei. Die Privilegierung der Pressearbeit wird also durchaus kontrovers diskutiert. Darum bin ich mir eben nicht sicher, ob der von der SPD vorgeschlagene Zusatz alle Probleme beheben wird. Wir wollen dem aber natürlich genauso konstruktiv wie alle Vorredner begegnen. Eines ist für mich jedoch klar: Detaillierte Regelungen, die nach immer neuen Einzelfällen beschlossen werden, helfen meist nur einem, und das ist die Bürokratisierung. Daher bin ich auch sehr gespannt auf die Anhörung im Ausschuss, weil wir doch erwarten müssen, dass dann dementsprechend (Sybilla Nitsch) noch andere Vorschläge auf den Tisch kommen, so, wie das unter anderem von Herrn Kürschner ausgeführt wurde. Das Pressegesetz des Landes ist in § 4 klar gehalten. Ob eine detaillierte Ergänzung zu mehr Rechten oder doch zu mehr Unklarheiten führen wird, erschließt sich mir derzeit nicht. Dafür haben wir aber Anhörungsverfahren. Es sollte vor allen Dingen auch niemand hier so tun, als ob es ihm oder ihr anders erginge, nachdem wir jetzt diese Debatte verfolgt haben. Die juristische Meinung ist nämlich, wenn man sich in den Fachzeitschriften informiert, zu diesem Punkt widersprüchlich. Zumindest da sind wir uns wohl alle einig und werden also schauen, welche Vorschläge wir in der Anhörung bekommen und wie wir dem begegnen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
