Dr. Hermann Junghans
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Medienpolitik hat sich in den letzten Jahren aus sehr gewichtigen Anlässen von einem Rand- zu einem politischen Schwerpunktthema entwickelt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Medienbildung sowie die Regulierung und Besteuerung der großen Plattformen haben uns in den letzten Jahren des Öfteren beschäftigt. Mit der von der SPD beantragten Gesetzesänderung geht es nur um einen kleinen Teilaspekt der Medienpolitik, der aber den Vorteil hat, dass wir mit dem Presserecht dort eine originäre Rechtsetzungskompetenz haben. Grundsätzlich ist meine Fraktion dafür, Rechtsmittelinstanzen straff zu organisieren. Grundsätzlich ist es aber auch so, dass Widerspruchsverfahren zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beitragen, weil sie eine Behörde veranlassen – zumindest veranlassen sollen –, ihren vorherigen Verwaltungsakt zu überdenken. Oftmals ist es dann auch so, dass es zu einem befriedigenden Ergebnis für beide Parteien kommt, ohne dass sich die Gerichte mit der Sache beschäftigen müssen. Verfahrensbeschleunigung wird man deshalb kaum über die Abschaffung von Widerspruchsverfahren realisieren können. Soweit es hier darum geht, bei eilbedürftigen Angelegenheiten schneller eine Entscheidung herbeizuführen, gibt es auch außerhalb des Widerspruchsverfahrens die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu erlangen. Im Verwaltungsgerichtsverfahren kann durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung eine vorläufige Gerichtsentscheidung erfolgen, auch bevor ein Widerspruchsverfahren begonnen hat oder eine Klage in der Hauptsache erhoben wurde. Ein Widerspruchsverfahren vor einer Hauptsacheentscheidung führt deshalb in Fällen, in denen eine einstweilige Anordnung beantragt werden kann, nicht zu einer Verzögerung. Das heißt: Das, was die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag bezweckt, ist durch die vorgeschlagene Änderung gar nicht zu bewirken. Wir wollen der SPD aber trotzdem gerne entgegenkommen und gemeinsam prüfen, welche anderen Maßnahmen geeignet sein können, eine solide Pressearbeit zu erleichtern. Eine solide Pressearbeit ist nämlich auf Fakten angewiesen; die nicht solide Presse, die es leider auch gibt, braucht keine Fakten. Meine Damen und Herren, der Kollege Kürschner hat bereits Überlegungen angestellt, ob eine Regelung über die zu wählende Klageart in das Pressegesetz aufgenommen werden könnte, um zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kostenrisiken zu vermeiden. Im September 1999 erschien in der Zeitschrift für Rechtspolitik ein Aufsatz mit dem Titel „Überlegungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Systematisierung des Rechts“, in dem ein damals noch junger Anwalt neben einigen anderen Punkten auch genau diesen Punkt gefordert hat. (Beate Raudies [SPD]: Sehr vorausschauend!) (Dr. Hermann Junghans) Auch wenn es mich freut, dass diese Punkte mehr als ein Vierteljahrhundert später dann doch noch in der gesetzgeberischen Praxis diskutiert werden: Es macht keinen Sinn, eine solche Regelung nur für das Presserecht einzuführen. Wir sollten deshalb die Fragen im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. Vielleicht finden wir dort eine gemeinsame Lösung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
