landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

SPD 29.01.2026 Sitzungen 20/109

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wir können dankbar sein, dass wir in einem Land leben, in dem Zensur keine Rolle mehr spielt und auch nie wieder spielen darf. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Denn Öffentlichkeit ist das Prinzip der Demokratie und vor allen Dingen einer freiheitlichen Demokratie. Darum sehen die Gesetze seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Privilegien für alle vor, die sich publizistisch betätigen. Die Strafprozessordnung räumt Journalist_innen das Sonderrecht ein, Auskünfte über Informant_innen zu verweigern, und schützt Redaktionen in besonderem Maße vor Durchsuchungen. Die Presse- und Mediengesetze der Länder regeln das für die Redaktionsarbeit bedeutsame Auskunftsrecht gegenüber den Behörden. Damit sind die äußeren Bedingungen für die Pressefreiheit geschaffen. Alles scheint in guter Ordnung. Die realen Verhältnisse zeigen aber: Das ist nicht so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes gewährte Pressefreiheit schützt die Tätigkeit der Presse von der Beschaffung der Informationen bis zu ihrer Verbreitung. Demzufolge ist auch die Recherchefreiheit durch Artikel 5 gewährleistet – und darum geht es heute. (Beifall SPD und SSW) Zum Kern der Recherchefreiheit gehört das Recht, potenzielle Informanten um Auskunft zu bitten. Privatleute dürfen selbst entscheiden, welche Auskünfte sie geben. Behörden aber sind verpflichtet, diese gewünschten Auskünfte zu erteilen. Den Umfang dieser Auskunftspflicht regelt unser Landespressegesetz. Dort heißt es: „Auskünfte können verweigert werden, soweit 1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.“ Bei Anwendung dieser Ausnahmen ist genau abzuwägen zwischen den geschützten Interessen der Behörde und den Aufgaben der Presse, durch eine umfassende und zutreffende Berichterstattung über die Arbeit der Behörden zu einer sachgerechten öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beizutragen. Das funktionierte meistens sehr gut. Hat eine Behörde mal eine Auskunft nicht erteilt, dann wandte sich die Redaktion, die Journalistin direkt ans Verwaltungsgericht und klagte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Verfahren ist in Schleswig-Holstein seit Kurzem nicht mehr möglich. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat dazu seine Rechtsprechung geändert. Für diesen Fall heißt das jetzt: Lehnt eine Behörde eine Pres- (Beate Raudies) seanfrage ab, ist das laut OVG ein Verwaltungsakt, gegen den Verlage und Medienhäuser zunächst Widerspruch einlegen müssen. Mit einer Entscheidung über den Widerspruch kann sich die angefragte Behörde bis zu drei Monaten Zeit lassen, und erst nach diesem Widerspruchsverfahren ist eine Verpflichtungsklage möglich – ein langes Verfahren und das Gegenteil von zügiger Informationsbeschaffung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Ergebnis, mit dem wir alle nicht zufrieden sein können. (Beifall SPD) Deswegen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf klarstellen, welchen Rechtsweg Medien künftig gehen müssen, um Auskünfte zu erhalten. Wir erkennen die besondere Dringlichkeit presserechtlicher Auskunftsverlangen generell an. Dieses muss dann auch bei der Auslegung und Anwendung der Informationspflicht berücksichtigt werden. Wir finden das wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich hoffe, Sie folgen uns dabei – denn ohne freie Presse ist kein demokratischer Staat zu machen. (Beifall SPD und FDP) Die Medien übernehmen in einer freiheitlichen Demokratie die wichtige Aufgabe, behördliche oder politische Entscheidungsprozesse transparent und damit nachvollziehbar zu machen. Dazu müssen sie möglichst rasch an die notwendigen Informationen gelangen und verlässliche Auskünfte erhalten. Dafür sorgen wir mit unserem Gesetzentwurf. Ich bitte um Überweisung. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗