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Kristina Herbst

29.01.2026 Sitzungen 20/109

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professorin Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stationäre medizinische Versorgungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter sind für viele Familien wertvolle Angebote. Sie können bei belastenden Situationen Linderung bringen und Überlastungen vorbeugen. So dienen sie der Gesundheit und der Lebensqualität von Eltern und Kindern in unserem Land. Der Zugang zu diesen Angeboten muss erhalten bleiben. Auch für Schleswig-Holstein als RehaStandort ist dies von hoher Bedeutung. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Beifall Dagmar Hildebrand [CDU] – Zurufe SPD) Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation bei der gesetzlichen Krankenversicherung braucht es allerdings ein Gesamtkonzept, das die Versorgungssicherheit insgesamt in den Mittelpunkt stellt. Der Druck, unter dem die GKV steht, ist hoch. Der Schätzerkreis geht für 2026 von einem Defizit in Höhe von 2 Milliarden Euro aus. In die- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) ser angespannten Situation braucht es Maßnahmen, die die GKV-Finanzen langfristig stabilisieren. Mit dem kleinen Sparpaket hatte das Bundesgesundheitsministerium 2025 eine solche Stabilisierung angestoßen. Es ist Bestandteil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Vorgesehen waren Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern sowie Kürzungen in Höhe von 0,2 Milliarden Euro bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen und beim Innovationsfonds. Doch mit dem Sparpaket in seiner ursprünglichen Form waren wir als Länder nicht einverstanden. Hintergrund war, dass die Kürzungen bei den Krankenhäusern als strukturelle Maßnahme vorgesehen waren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist doch völlig irre gewesen!) Das hätte unvertretbar hohe einseitige Einnahmeausfälle für die ohnehin schon stark belasteten Krankenhäuser zur Folge gehabt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bin daher sehr glücklich, dass es uns im Vermittlungsausschuss gelungen ist, einen Kompromiss zu erzielen. Die Kürzungen bei den Krankenhäusern gelten für 2026, für die Zeit ab 2027 muss jedoch neu entschieden werden. Das ist auch folgerichtig. Denn genau dafür hat die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit, kurz FKG, eingesetzt. Ihre Mitglieder erarbeiten aktuell Vorschläge, wie die GKV ab 2027 auf ein stabiles finanzielles Fundament gestellt werden kann. Die Kommission hat den Auftrag, konkrete Maßnahmen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite der GKV vorzuschlagen. Ein erster Bericht soll Ende März und ein zweiter Bericht bis Dezember diesen Jahres vorgelegt werden. Als Land bauen wir darauf, dass aus den Gesprächen ein tragfähiges Finanzierungskonzept hervorgeht. Bevor ein solches Gesamtkonzept aber in seinen Grundzügen vorliegt, wäre es verfrüht, an den Bund heranzutreten, um konkret einzelne Bereiche von den Einsparungen auszuschließen. (Hauke Hansen [CDU]: So ist es! – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die geeinten und konkreten Vorschläge der FKG erst einmal abzuwarten. Dies erlaubt uns dann einen Gesamtüberblick, in dessen Kontext wir über einzelne Leistungen sprechen können. Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden wir uns dann konstruktiv in die bundesweiten Gespräche zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung einbringen. Dabei ist für uns entscheidend, dass die Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin verlässlich Zugang zu allen notwendigen Leistungen haben. Eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen bleibt dabei unser zentraler Maßstab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗