landtag.ltsh.de ↗

Sophia Schiebe

SPD 28.01.2026 Sitzungen 20/108

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! In meiner eigenen beruflichen Praxis habe ich mehrere freiwillige Dienstleistende, Menschen, die für ein Jahr in unsere Einsatzstelle gekommen sind, begleitet. Sie waren neugierig, manchmal noch unsicher und hatten oft viele Fragen an sich selbst und die Welt. Ich konnte miterleben, wie sie in dieser Zeit gewachsen sind. Ich habe großen Respekt davor, wie sehr sich junge Menschen in einem Freiwilligendienst weiterentwickeln. Nicht, weil alles leicht wäre, sondern gerade, weil das oft nicht der Fall ist. Freiwilligendienste konfrontieren junge Menschen mit Verantwortung, mit Nähe, mit Schicksalen. Ich erinnere mich an eine meiner Freiwilligen, die sich besonders um ein Kind gekümmert hat und dann miterleben musste, wie dieses Kind aus einer Familie genommen wurde. Das sind Momente, die man nicht einfach abhakt. Sie prägen, sie fordern und sie zeigen, wie viel junge Menschen in diesen Diensten leisten. (Beifall SPD) Solche Erfahrungen machen deutlich: Ein Freiwilligendienst ist ein intensiver Lern- und Lebensabschnitt. Er ist wertvoll, nicht nur für die jungen Menschen selbst, sondern auch für die Einrichtung, für die Teams und für uns als gesamte Gesellschaft. Denn wir lernen ebenso von ihnen: neue Perspektiven, neue Fragen, neue Sichtweisen. Gerade deshalb dürfen wir Freiwilligendienste nicht als unverbindliches Zusatzangebot behandeln. Heute ist es leider so, dass viele junge Menschen, die bereit wären, diese Verantwortung zu übernehmen, daran scheitern, dass die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Sie haben vielleicht eine Einsatzstelle gefunden. Sie haben Motivation, aber sie haben keine verlässliche Förderung. Oder sie können es sich schlicht nicht leisten, ein Jahr mit einer sehr begrenzten Einkommenslage zu leben. Das ist kein individuelles, das ist ein strukturelles Problem. (Beifall SPD) Mit unserem Antrag schlagen wir deshalb einen klaren und notwendigen Schritt vor: einen Rechtsanspruch auf die Förderung eines Freiwilligendienstes. Das bedeutet ganz konkret folgendes: Wenn sich eine junge Person und eine anerkannte Einsatzstelle auf einen Freiwilligendienst einigen, darf dieser nicht an Finanzierung oder Kontingenten scheitern. Dann muss die Förderung gesichert sein. Wir fordern ausdrücklich keinen Pflichtdienst, wir fordern keinen Automatismus für bestimmte Plätze, sondern wir fordern das Recht darauf, dass Engagement nicht vom Zufall abhängt. (Beifall SPD) Dass ein solcher Rechtsanspruch möglich ist, ist keine politische Behauptung, sondern juristisch geprüft. Ein Rechtsgutachten der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem klaren Ergebnis, dass ein bundesgesetzlicher Anspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr ohne Änderung des Grundgesetzes eingeführt werden kann. Der Bund kann die rechtliche Grundlage schaffen und die Förderung sichern. In unserem Vorschlag übernimmt der Bund die Finanzierung des Freiwilligengeldes und sorgt bundesweit für verlässliche Rahmenbedingungen. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs soll dabei in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolgen. Ziel ist es ausdrücklich nicht, bewährte Strukturen zu ersetzen, sondern die bestehenden Freiwilligendienste auf einer verlässlichen Grundlage zu sichern und weiterzuentwickeln. (Beate Raudies [SPD]: Jawohl!) Erfolgreiche Rahmenbedingungen, etablierte Trägerstrukturen und die gewachsene Qualität der Begleitung sollen erhalten bleiben und dort gestärkt werden, wo sie jungen Menschen und Einsatzstellen bereits heute gute Voraussetzungen bieten. Derzeit hängt der Zugang zu Freiwilligendiensten zu oft von dem finanziellen Background ab. Wer Unterstützung von zu Hause bekommt, kann sich eher ein Jahr Engagement leisten. Wer diese Unterstützung nicht hat, muss verzichten, selbst wenn Motivation und Eignung vorhanden sind. Das ist weder gerecht noch zeitgemäß. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb gehört zu einem echten Rechtsanspruch auch eine finanzielle Absicherung, die den Namen auch verdient hat. Die Orientierung am BAföGHöchstsatz ist kein Luxus, sondern eine realistische (Sophia Schiebe) Grundlage. Junge Menschen müssen davon leben können, selbstständig und ohne Abhängigkeit von den Eltern. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Jugendverbände fordern den Rechtsanspruch seit Jahren. Sie machen deutlich: Ein Rechtsanspruch stärkt die Freiwilligkeit, statt sie zu gefährden. Er schafft Planungssicherheit für junge Menschen und für die Einrichtung gleichermaßen. Gerade in Zeiten, in denen viele junge Menschen sich fragen, ob Politik und Gesellschaft sich wirklich für sie interessieren, ist es entscheidend, mit konkreten Entscheidungen ihr Vertrauen zu gewinnen. Wenn wir junge Menschen ermutigen wollen, Verantwortung zu übernehmen, dann müssen wir ihnen auch die Bedingungen dafür schaffen. Alles andere bleibt ein Lippenbekenntnis. Ich wünsche mir, dass möglichst viele junge Menschen die Erfahrungen machen können, die ich mit meiner Einsatzstelle machen durfte, zu wachsen, sich zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen und dabei begleitet zu werden. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen, aus Respekt vor dem Engagement junger Menschen und aus Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

Alle Reden von Sophia Schiebe Protokoll ↗