Eka von Kalben
Ich erteile jetzt das Wort der Ministerin, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es gehört: Die aktuelle Fassung des Hebammenhilfevertrages wird den praktischen Anforderungen der geburtshilflichen Versorgung nicht gerecht. Er rückt von seiner Zielsetzung ab, bundesweit eine einheitliche, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Hebammenleistungen sicherzustellen. Für uns als Land ist es von großer Bedeutung, dass die wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung weiterhin flächendeckend möglich bleibt. Auch ein breites Angebot der Vor- und der Nachsorge durch Hebammen soll den werdenden Eltern zur Verfügung stehen. Die vertraglichen Grundlagen, auf denen diese Angebote fußen, müssen daher die Realität der Versorgung abbilden. Seit 2015 wurde der Hebammenhilfevertrag durch diverse Anhänge geändert. 2025 wurde er dann von Grund auf neu verhandelt. Doch das Ergebnis dieser Neuverhandlung spiegelt die Versorgungspraxis nicht wider. Ergebnis ist eine grundsätzliche Veränderung der Abrechnungssystematik, die die wirtschaftliche Lage der Hebammen nicht stärkt. Als unverzichtbarer Baustein der geburtshilflichen Versorgung sind insbesondere die freiberuflichen Hebammen von den neuen Regelungen stark benachteiligt. Damit kann sowohl der Berufsstand als solcher als auch die Versorgung insgesamt beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, der Hebammenhilfevertrag wurde zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern, das heißt zwischen dem GKVSpitzenverband und zwischen den maßgeblichen Hebammenverbänden, geschlossen. Er ist ein Akt der Selbstverwaltung. Die Auswirkungen des Vertrags müssen durch die beteiligten Berufsverbände auf Bundesebene ermittelt und in mögliche erneute Verhandlungen eingebracht werden. Der Hebammenhilfevertrag war bereits vor seinem Inkrafttreten Thema auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2025. Ergebnis unserer Beratungen war ein Schreiben der GMK-Vorsitzenden an die Bundesgesundheitsministerin im Juli 2025. Die Länder betonen darin den hohen Wert der Selbstverwaltung. Gleichzeitig äußern sie ihre Sorgen und ihre Bedenken in Bezug auf den Inhalt des Hebammenhilfevertrags. In dem Schreiben bittet die GMK-Vorsitzende darum, die möglichen Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags zu beobachten (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) und gegebenenfalls vorab im Rahmen einer Simulation zu prüfen. In ihrer Antwort vom Juli 2025 verwies die Bundesgesundheitsministerin auf die Selbstverwaltung als hohes Gut und die Tatsache, dass das BMG nicht selbst an den Verhandlungen beteiligt sei. Inhaltlich wies sie auf die im Hebammenhilfevertrag festgehaltene Arbeitsgruppe hin, diese soll nämlich insbesondere die Auswirkungen der Veränderungen zusammentragen und prüfen. Die Bundesgesundheitsministerin geht davon aus, dass die Vertragspartner erneut Verhandlungen aufnehmen werden, wenn die Arbeitsgruppe dies für erforderlich hält. Meine Damen und Herren, als Land können wir Veränderungen des Hebammenhilfevertrags nicht unmittelbar selbst verhandeln. Aber wir können und wir werden uns als Land bei den Akteurinnen und Akteuren dafür einsetzen, dass diese in neue Verhandlungen eintreten. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
