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Sophia Schiebe

SPD 28.01.2026 Sitzungen 20/108

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich darf heute im Namen der geschätzten Kollegin Birte Pauls diese Rede halten und möchte an dieser Stelle natürlich noch einmal die Genesungswünsche ausrichten. (Beifall) Die Verhandlungen um Tarife und Vergütungen in der Selbstverwaltung zwischen den Tarifpartnern – Arbeitgebern und Gewerkschaften oder Krankenkassen und Berufsverbänden – sind für die SPD ein hohes Gut. Die Einmischung ist eigentlich nicht angebracht. Die Solidarität mit den Arbeitnehmenden ist für uns Sozialdemokrat_innen eine Selbstverständlichkeit. Die Ergebnisse werden akzeptiert. Kommt es aber, wie in diesem Fall der Verhandlungen um den Hebammenhilfevertrag für die freiberuflichen Hebammen, zu möglichen Versorgungsengpässen in den Kreißsälen, muss die Politik sich einmischen, und das tun wir mit unserem gemeinsamen Antrag. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Der Deutsche Hebammenverband hat das Honorarangebot der Kassen als existenzgefährdend abgelehnt. Im April 2025 kam es zu einem Schiedsspruch, der das Ergebnis der Verhandlung trotz der Proteste der Hebammen bestätigte. Die Schiedsstelle nach § 134a Absatz 4 SGB V hat den neuen Rahmenvertrag bestätigt, der zum Ziel hat, die Hebammenvergütung zu modernisieren. Während bislang eine Pauschalvergütung pro Geburt stattgefunden hat, erfolgt jetzt eine minutengenaue Abrechnung. Die volle Vergütung gibt es nur noch bei einer Eins-zu-eins-Betreuung. Kommt es in einem benachbarten Kreißsaal zu einem Notfall oder weitere Frauen kommen, reduziert sich das Honorar der Beleghebamme. Der alte Regelsatz beträgt circa 60 Euro, der neue Stundensatz stieg mit der Neuregelung auf 74,25 Euro. Kommt es zu einer Parallelbetreuung, reduziert sich allerdings das Honorar. Kommt vielleicht dann noch eine dritte Frau, darf nur noch eine Stunde in Rechnung gestellt werden, egal wie lange die Begleitung dauert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Hauptsache kompliziert!) Eine vierte Frau wird quasi gratis begleitet. Fachlich gesehen ist die Eins-zu-eins-Betreuung natürlich genau richtig und auch von der Fachgesellschaft so empfohlen. Für Frauen ist das natürlich die beste Betreuung. Aber es entspricht bei Weitem nicht der Realität. Kinder kommen dann zur Welt, wann sie es wollen, und sie halten sich eben nicht an Vertragsabschlüsse. Kommt es also zu einer Mehrfachbetreuung durch die Beleghebammen, erleiden diese Einkommenseinbußen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Hebammen lückenlos im Fünfminutentakt nachweisen müssen, dass sie zwei Stunden vor und nach der Geburt nur die eine Gebärende betreut haben. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Bürokratieabbau. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wer sich so etwas ausdenkt, hat noch nie einen Tag im Kreißsaal erlebt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das glaube ich auch!) Durch diese Struktur kommt es zu erheblichen Einnahmeverlusten der Beleghebammen in Höhe von circa 30 Prozent. Das zeigen die ersten Abrechnungszahlen. Kann mir irgendjemand sagen, warum die Beleghebammen unter solchen Umständen weiterarbeiten sollen? – Das würde in einem Männerberuf nie so stattfinden. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Beleghebammen wählen ihre selbstständige Tätigkeit ganz bewusst. Sie wechseln nicht einfach in ein Angestelltenverhältnis. Das haben die anwesenden Hebammen und die Vorsitzende des Hebammenverbandes Anke Bertram in unserer letzten Sozialausschusssitzung ganz deutlich formuliert. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, Hebammen zu verlieren, und es ist absolut fahrlässig, sie künstlich aus ihrem Beruf zu drängen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Stattdessen müssen wir für die Hebammen Arbeitsbedingungen schaffen, sie langfristig ihren Beruf ausführen können und wollen. Die Tätigkeitsmöglichkeiten einer Hebamme sind vielfältig, und das macht den Beruf auch so attraktiv. Aber eines muss klar sein: Hebammen müssen von ihrer Tätigkeit und von ihrem Einkommen leben können. Eine künstlich herbeigeführte Flucht aus dem Beruf gefährdet die Versorgung der Mütter. Auch wenn wir im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur drei Kliniken mit Dienst-Beleghebammen haben, können wir auf diese keineswegs verzichten. (Sophia Schiebe) Die Landesregierung hat in den letzten Jahren zugeschaut, wie Geburtsabteilungen ersatzlos gestrichen und Wege für die werdenden Mütter deutlich länger wurden. Eine echte Wahlfreiheit besteht also schon lange nicht mehr. Aktuell schließt die Geburtshilfe in Geesthacht. Nicht alle Hebammen sind in andere Häuser mitgegangen, viele haben ihren Beruf verlassen. Zum Schluss noch einmal eine Kritik an den gesetzlichen Krankenversicherungen: Sie haben nicht nur die Aufgabe, ihre finanzielle Situation in den Blick zu nehmen, sondern in erster Linie dafür zu sorgen, dass ihre Versicherten eine hochwertige Versorgung erhalten. In diesem Fall sind dies die versicherten Frauen. Dieser Bereich der Frauengesundheit und der Gendermedizin muss gezielt gestärkt werden. Dafür setzen wir uns als Sozialdemokrat_innen ein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Lassen Sie uns mit diesem Antrag die Beleghebammen weiterhin unterstützen. Sie leisten tagtäglich großartige Arbeit und haben daher dieses positive Votum unsererseits verdient. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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