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Hauke Hansen

CDU 28.01.2026 Sitzungen 20/108

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein sehr komplexes Thema. Das ist auch in dem Wortbeitrag von Heiner Garg eben deutlich geworden. Es geht um die Regelungen zur Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen und den Hebammenhilfevertrag. Auch ich möchte meinen Dank an die Opposition voranstellen, dass es uns gelungen ist, hier heute ein starkes Signal auszusenden. Das ist ganz wichtig für die Hebammen. (Beifall Andrea Tschacher [CDU] und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Lassen Sie mich meine Rede mit einer Feststellung beginnen: Die Situation, so wie wir sie jetzt haben, ist großer Mist. Egal was wir hier heute beschließen und wie wir hier heute beschließen, wir können die Situation aus eigener Kraft nicht verändern, weil uns schlicht an dieser Stelle die Zuständigkeit fehlt. Der Hebammenhilfevertrag wurde von der Selbstverwaltung lange Zeit verhandelt, von der GKV auf der einen Seite und den Hebammenverbänden auf der anderen Seite. Es wurde auch wirklich Zeit, dass diese Verhandlungen stattgefunden haben. Denn sieben Jahre lang hatte sich an der Vergütung der Hebammen überhaupt nichts getan. Leider wurden die Verhandlungen bei strittigen und wirklich wichtigen Punkten abgebrochen. Es gab keine Einigung. Eine Schiedsstelle hat dann entschieden. Zum 1. November 2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten. Ich möchte nicht komplett schwarzmalen. Es gibt da durchaus auch positive Aspekte zu benennen. Ich darf hier die Stillförderung in der Schwangerschaft nennen. Es sind also durchaus positive Punk- (Hauke Hansen) te reingekommen. Aber leider überwiegen diese Aspekte in der Summe nicht. Vielmehr beklagen freiberuflich tätige Hebammen Verdiensteinbußen in erheblichem Umfang. Bei den Verhandlungen war man sich ganz zu Anfang aber einig, dass es eigentlich anders sein sollte. Das wird auch in der Präambel deutlich. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Gemeinsames Ziel der vertragsschließenden Verbände nach § 134a Absatz 1 Sozialgesetzbuch V ist es, durch diesen Vertrag bundesweit eine einheitliche, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe zu gewährleisten.“ Nach den uns vorliegenden Abrechnungsdaten lässt sich klar erkennen, dass durch den Schiedsspruch dieser Vertrag diesen Anforderungen, die man sich selbst in der Präambel gestellt hat, nicht genügt. Meine Damen und Herren, es ist für die Qualität der geburtshilflichen Versorgung wie auch für die Wahlfreiheit der Gebärdenden wichtig, dass es bei uns im Land sowohl angestellte wie auch freiberuflich tätige Hebammen beziehungsweise Beleghebammen gibt. Die meisten Eltern informieren sich genau, wo Geburten unter welchen Rahmenbedingungen möglich sind. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, die dafür ausschlaggebend sind, welcher Ort und welche Art der Geburt von ihnen gewählt wird, aber natürlich auch dafür, wer am Ende des Tages die Geburt begleitet. Gerade das persönliche Vertrauensverhältnis ist für viele Frauen zentral bei der Entscheidung, ob sie sich durch eine ihnen bereits vertraute Beleghebamme begleiten lassen oder ob sie sich in eine Klinik begeben und dort von einer angestellten Hebamme betreut werden. Dieses Wahlrecht, wo eine Frau unter welchen Umständen ein Kind zur Welt bringt, ist ein hohes Gut und eine große Errungenschaft, und dieses wollen wir in Schleswig-Holstein für die Familien erhalten. Natürlich sind die Vertragsverhandlungen zum Hebammenhilfevertrag Sache der Selbstverwaltungspartner. Die Politik und die Länder sind dort nicht beteiligt. Aber das vorliegende Ergebnis gefährdet de facto dieses Wahlrecht der Eltern und der Frauen. Wenn es so bleibt, werden etliche freiberufliche Hebammen deutliche Änderungen an dem angebotenen Leistungsspektrum vornehmen müssen oder den Beruf ganz an den Nagel hängen. Am letzten Wochenende sagte mir jemand, dass die neuen Regelungen in Schleswig-Holstein gar nicht so große Auswirkungen haben. Das sei nicht so doll, in Bayern stünden mit 80 Prozent der Geburten deutlich mehr Geburten unter der Unterstützung von Beleghebammen als bei uns in Schleswig-Holstein. Aber es sind bei uns etwa 3.500 Geburten, die jedes Jahr von Beleghebammen betreut werden. Das ist eine ganz beträchtliche Zahl. Wenn man sich überlegt, dass das UKSH an beiden Standorten insgesamt etwa 4.400 Geburten ausführt, um eine Relation zu haben. Also ist Schleswig-Holstein schon deutlich betroffen. Die Vertragspartner müssen schnellstmöglich wieder an einen Tisch und den drohenden Kahlschlag bei den Beleghebammen verhindern. Von unserer heutigen Sitzung geht ein starkes und geschlossenes Signal aus. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass wir das gemeinsam hinbekommen. Wir wollen die Qualität der geburtshilflichen Versorgung durch auskömmliche Versorgung mit Hebammen erhalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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