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Eka von Kalben

28.01.2026 Sitzungen 20/108

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Am 14. Januar Rheinland-Pfalz, am 15. Januar 2026 Schleswig-Holstein, 16. Januar 2026 NordrheinWestfalen, am 19. Januar 2026 das Saarland und am 20. Januar 2026 Brandenburg: Mehrere Bundesländer haben Anfang des Jahres einen Abschiebungsstopp nach Iran angeordnet und ihre Ausländerbehörden somit angewiesen, Menschen ohne Aufenthaltstitel nicht in den Iran abzuschieben. Das ist konsequent und notwendig angesichts der massiven anhaltenden Gewalt des iranischen Staates gegen seine eigene Bevölkerung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die UN-Sonderberichterstatterin für den Iran, Mai Satō , geht von mindestens 5.000 Todesopfern aus. Letzten Freitag gab es eine Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen mit der Forderung einer internationalen Untersuchung und Strafverfolgung, und am Freitag debattiert der Bundestag weitere Forderungen. Trotz der Internetsperre dringen ausreichend Informationen nach draußen, um sagen zu können: Die landesweiten Proteste im Dezember 2026 und Anfang Januar 2026 waren die größten seit drei Jahren, die größten seit dem Tod von Jina Mahsa Amini und der darauf folgenden feministischen und menschenrechtlichen Bewegung im Iran. Die aktuelle Gewalt und die Repression gegen die Protestierenden hat unfassbare Ausmaße angenommen. Nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen wie Iran Human Rights oder Amnesty International wurden Tausende Demonstrierende verletzt und getötet, und Zehntausende sind inhaf- (Catharina Johanna Nies) tiert oder verschwunden. Es ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Opferzahlen noch sehr viel höher liegen, denn es kommen, wie gesagt, nur wenige Informationen aus dem Land. Der Internet-Blackout wurde genutzt, um die Proteste abgeschottet von der Außenwelt niederzuschlagen und die iranische Zivilgesellschaft nachrichtentechnisch zu isolieren. Angesichts dieser unsicheren Lage und der schweren Menschenrechtsverletzungen brauchen die hier lebenden Iraner_innen die Sicherheit, unabhängig vom Ergebnis ihres Asylverfahrens nicht zurück in den Iran abgeschoben zu werden. Gleichzeitig muss der Lagebericht des Auswärtigen Amtes aber auch zügig überarbeitet werden. Der letzte stammt vom 19. März 2025 und kann deshalb die aktuelle Lage und die derzeitige Gewalt nicht wiedergeben. Auf ihm basiert aber die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren. Deshalb ist es notwendig, dass die Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ausgesetzt wird, bis Lagebericht und Entscheidungspraxis des BAMF der Lage angepasst sind, und abgelehnte Asylbescheide sollten angesichts der derzeitigen Lage vom BAMF überprüft werden, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten. Viele der über 600 Iraner_innen mit unsicherem Aufenthalt in Schleswig-Holstein belastet nicht allein die Sorge um die eigene Situation, sondern insbesondere das Schicksal ihrer Familienangehörigen und Freundinnen, die im Iran sind, und die Sicherheit der dortigen 90 Millionen Menschen, die dort ihr Leben riskieren. Dass wir auch als Landtag deutlich zeigen, dass uns diese Situation mit großer Sorge erfüllt, ist wichtig. Unsere Solidarität motiviert die Bundesregierung und die EU hoffentlich dazu, weitere Schritte einzuleiten, zum Beispiel die Einstufung der Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung, aber auch einen bundesweiten Abschiebungsstopp. Ein einzelnes Bundesland darf nach deutschem Aufenthaltsrecht einen dreimonatigen Stopp anordnen und diesen einmal verlängern. Aber wir brauchen alle Bundesländer und das Bundesinnenministerium, um über die sechs Monate hinaus und bundesweit Abschiebungen in den Iran aussetzen zu können. Deshalb ist es gut, dass bereits von vielen Bundesländern positive Signale ausgehen, und ich hoffe, dass weitere folgen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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