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Dr. Michael Schunck

SSW 11.12.2025 Sitzungen 20/106

Vielen Dank. – Frau Landtagspräsidentin! Kære Jette! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute den Schlussakkord. Ich stelle euch, auch im Namen unseres Vorsitzenden Hauke Göttsch, den Tätigkeitsbericht für das dritte Quartal vor. Von Juli bis September dieses Jahres, Jette Waldinger-Thiering hat es gerade gesagt, hat der Ausschuss insgesamt 49 Petitionen abschließend beraten. Die gefassten Beschlüsse und statistischen Angaben können Sie wie immer gerne im Detail dem vorliegenden Bericht entnehmen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mit ihren Petitionen eine direkte Verbindung zum Parlament zu suchen. Die zunehmende Anzahl an Petitionen, die wir im Ausschuss bearbeiten, zeugt davon, dass dieses Tool gerne angenommen wird. Dies ist ein Beweis für gelebte Demokratie, finde ich. Im Petitionsausschuss beschäftigen wir uns deshalb intensiv mit den Sorgen, Nöten und Anregungen unserer Bürgerinnen und Bürger, und zwar nicht nur aus unserem schönen Schleswig-Holstein, sondern auch aus den anderen Bundesländern, sofern es einen Bezug zu uns hier oben im Norden gibt. Die Themen, die wir bespielen, können dabei von Allgemeininteresse sein, die dann auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht werden und durch interessierte Mitzeichner unterstützt werden können. Oder es sind ganz persönliche Petitionen, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut oder ihre Probleme mit Behördenentscheidungen zum Ausdruck bringen und uns um Unterstützung bitten. Im Ausschuss stellen wir vermehrt fest, dass viele Petitionen die Kommunikation von und zu Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften betreffen. Sachentscheidungen werden dabei meist dann angezweifelt, wenn es an einer frühzeitigen, transparenten und gut verständlichen Kommunikation mangelt. Die Folge ist Vertrauensverlust in Behördenentscheidungen. Der Petitionsausschuss ist der einhelligen Meinung, dass dem entschieden entgegenzuwirken ist. Aber leicht gesagt, für die Behörden ist das nämlich eine große Herausforderung. Zeiten von Fachkräftemangel, fehlender Finanzkraft, Voranbringen von Digitalisierung und Entbürokratisierung treffen auf den wachsenden Anspruch nach bürgernahem Service, frei von Rechtsfehlern und vor allem im Sinne der Antragstellenden. Diese Thematik beschäftigt uns nicht nur im Petitionsausschuss, sondern seit geraumer Zeit auch hier im parlamentarischen Raum. Und sind wir mal ehrlich: Wir alle sehen die damit verbundenen Herausforderungen. Die Entscheidungen von Behörden oder immer häufiger auch verzögerte Bescheide seitens der Behörden treffen unsere Bürgerinnen und Bürger ganz direkt. Dem Ausschuss ist aufgefallen, dass eine bürgerfreundliche und transparente Erklärung von Entscheidungen deren Akzeptanz deutlich erhöhen würde. (Beifall SSW und vereinzelt FDP) Ich sage mal so: Man muss die Bürger und Bürgerinnen sozusagen direkt abholen. Manchen Behörden gelingt dies besser als anderen, die sich noch zu sehr hinter unverständlichem Behördendeutsch verstecken oder deren Bearbeitungsdauer einfach viel zu lang ist. Mit dieser Thematik setzen wir uns aktuell im Petitionsausschuss intensiv auseinander. So hat es im Selbstbefassungsverfahren über die Arbeitsweise der Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein inzwischen konstruktive Gespräche mit dem Sozialministerium sowie Führungskräften und Sachbearbeitern von Kreisen und kreisfreien Städten gegeben. Das war auch für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses sehr aufschlussreich. Ich möchte den Vertrauensverlust in Behördenentscheidungen anhand eines aktuellen Beispiels gerne (Dr. Michael Schunck) verdeutlichen. Die Beschwerde eines Petenten aus dem Jahre 2023 betraf die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson. Der Petent hatte sich für dieses Ehrenamt zur Wahl gestellt. Unsere Ermittlungen haben die Zweifel an einem rechtmäßigen Wahlverfahren, die auf einer Vermutung des Petenten beruhten, leider bestätigt. Daraufhin hatte der Petitionsausschuss auf ein zeitnahes neues Wahlverfahren gedrängt. Dann erreichte uns im Dezember 2024 ein Schreiben des Petenten mit Informationen zur erneuten Wahl. Er wies auf die Nichtberücksichtigung seiner fristgerecht eingereichten Bewerbung und weitere Rechtsverstöße hin. Tatsächlich hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass die durchgeführte Wahl rechtswidrig war. Auch so etwas gibt es. (Beate Raudies [SPD]: Unfassbar!) – Ja, das ist unfassbar. Das Amtsgericht musste dann entscheiden, ob ein Verfahren zur Amtsenthebung des neuen Stelleninhabers einzuleiten ist. Es wurde also jemand gewählt, und der Petent wurde nicht zur Wahl zugelassen. Weitere Einzelheiten dazu würden hier heute zu weit führen; diesen interessanten Fall finden Sie in seinem ganzen Ausmaß in unserem vorliegenden Bericht. Wenn Sie neugierig sind, schauen Sie doch bitte mal hinein. Unter anderem war die von der Amtsverwaltung in der Ausschreibung zum Wahlverfahren angegebene E‑Mail-Adresse, die der Petent für seine Bewerbung verwendet hat, nachweislich falsch. Und das im Internet! Seine und vielleicht auch andere Bewerbungen konnten die Verwaltung deshalb nicht erreichen. Den großen Frust des Petenten, der sich für ein Ehrenamt zur Verfügung gestellt hat – es ist ja ein hehres Ziel ist, Ehrenamtler zu unterstützen –, kann der Ausschuss gut verstehen. Eine solche Außenwirkung müssen Behörden unbedingt vermeiden, damit unsere Bevölkerung nicht den Glauben an unsere demokratischen Grundwerte verliert. Aber belassen wir es jetzt dabei. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal in aller Öffentlichkeit bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die engagierte Arbeit im vergangenen Jahr bedanken. Wir führen viele Gespräche mit Petenten, halten Vor-Ort-Termine ab und organisieren darüber hinaus Gesprächsrunden mit beteiligten Behörden, um zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Dafür herzlichen Dank an euch alle, wenn noch jemand aus dem Petitionsausschuss hier sitzt. Abschließend möchte ich im Namen des gesamten Ausschusses, da bin ich mir hundertprozentig sicher, unserem Vorsitzenden, Herrn Göttsch, Herausgegeben von der Präsidentin des herzliche Genesungswünsche ausrichten. Ich hoffe, ihn bald wieder im Ausschuss begrüßen zu können. (Beifall) Die letzten acht Sekunden, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mich auch bei Ihnen bedanken. Ich gehe jetzt zum Flurfest der FDP. – Vielen Dank und tschüss.

Alle Reden von Dr. Michael Schunck Protokoll ↗