Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Dr. Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir dafür, dass unsere Hochschulen auch in diesen Zeiten weiterhin selbstständig und wettbewerbsfähig bleiben, und wir verbessern die soziale Lage der Mitarbeitenden des UKSH, denn auch das – wir haben es gerade gehört – ist in diesem Gesetzespaket enthalten. Ich wiederhole gleich zu Beginn, was ich an anderer Stelle bereits häufiger betont habe: Wir haben uns die Einführung dieses Verwaltungskostenbeitrags für die Studierenden nicht leicht gemacht. Wir haben aber gesehen, dass wir durchaus ein solches Signal brauchen, um zu zeigen, dass wir alle dazu beitragen wollen, diesen Haushalt zu konsolidieren und dieses Land wettbewerbs- und leistungsfähig zu halten. Ich möchte noch einmal sagen – auch wenn es dem einen oder anderen in diesem Hohen Haus nicht gefällt –: Zahlreiche andere Bundesländer, die deutlich finanzstärker sind als wir, sind diesen Weg schon vor Jahren gegangen. Wir haben uns das sehr genau angeguckt, inwieweit es die Attraktivität der Hochschulstandorte verändert hat. Das war nicht zu erkennen, und deshalb gehen wir auch nicht davon aus, dass das in Schleswig-Holstein der Fall sein wird. Ich möchte gleichzeitig betonen, dass wir große Anstrengungen unternommen haben, um die finanziellen Mittel für unsere Hochschulen zu erhalten und sie nicht in dem Ausmaß zu beteiligen, wie das möglicherweise notwendig gewesen wäre und wie es in zahlreichen anderen Ländern geschehen ist. Wir sind nicht das Land, das die schärfsten Maßnahmen ergriffen hat. Wir sind nicht (Ministerin Dr. Dorit Stenke) das Land, das die Beiträge für die Hochschulen massiv abgesenkt hat, und wir sind auch nicht das Land, das am finanzstärksten ist und sich dies ohne Weiteres leisten kann. Insofern haben wir diesen Beitrag festgesetzt, um die Hochschulen weiter gut zu finanzieren. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Studierenden profitieren von den umfangreichen Serviceleistungen an unseren Hochschulen. Es werden weiterhin Leistungen erbracht und gute Studiengänge ausgebracht, und es werden weiterhin gute Abschlüsse erzielt werden. Auch das ist eine Leistung der Hochschulen und eine Leistung, die für die Studierenden kostenfrei ist. Meiner Meinung nach kann man es nicht einfach so darstellen, als würde das jetzt plötzlich von diesen zehn Euro abhängen und müsste von den Studierenden selbst finanziert werden. Uns ist die Lage einzelner Studierender sehr bewusst. Sie wissen, dass wir intensive Gespräche geführt haben. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir eine Möglichkeit gefunden haben, nicht nur diesen Härtefallfonds beim Studierendenwerk einzurichten, sondern außerdem für einen deutlichen Aufwuchs der Landesmittel für das Studierendenwerk sorgen zu können, sodass die Essenspreise in den Mensen stabil bleiben. Weiterhin haben wir das Eigenkapital des Studierendenwerks gestärkt, damit weiterer bezahlbarer Wohnraum für Studierende entstehen kann. Auch das ist ein wichtiges Thema, das wir an anderer Stelle heute hier schon diskutiert haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus enthält dieses Gesetzespaket weitere Aspekte, beispielsweise die Schaffung von Eignungsprüfungen für das Masterstudium Architektur. Unsere künstlerischen Hochschulen können an der Erprobung einer postgradualen hybriden Phase teilnehmen; auch dafür schaffen wir gesetzliche Voraussetzungen. Wir vereinfachen das Ganze und bauen Bürokratie ab, um die Dauer der Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren zu verkürzen, weil das ebenso ein wichtiger Standortund Wettbewerbsvorteil ist. Wir werden die bisher gültige Begrenzung der Vertragslaufzeit für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte streichen; auch das sichert die Situation der Studierenden, 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als denn viele Hilfskräfte sind Studierende. Also: Auch hier gibt es durchaus Aspekte, die positiv sind. Herzlichen Dank, Frau Midyatli, dass Sie noch einmal auf den Aspekt des Service Stern Nord hingewiesen haben. Ich versichere an dieser Stelle, dass wir genau dasselbe Verständnis haben, das Sie eben formulierten. Vielen Dank, Herr Petersdotter, dass auch Sie das aufgegriffen haben. Wir sind uns darin einig und haben damit dem Beschluss vom Mai 2024 umgesetzt. Bis Ende 2027 wird die Service Stern Nord mit den eben beschriebenen Folgen integriert sein. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, der in diesem Gesetzespaket enthalten ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Diese ersten und – wie wir schon gehört haben – nicht ganz unbedeutenden, aber auch nicht vollumfassenden Gesetzesänderungen waren nötig, um die von mir genannten Punkte auf den Weg bringen und Aufträge aus diesem Hohen Haus erfüllen zu können. Deshalb haben wir diese kleine Novelle vorgezogen; die andere steht vor der Tür. Im Januar werden wir dazu Näheres vorlegen. Ich bitte um Verständnis, dass ich das heute hier nicht ausführlich darstelle. Wir haben sehr bald Gelegenheit, darüber zu sprechen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
