Dr. Hermann Junghans
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte die nachfolgende Rede für meine Kollegin Wiebke Zweig, der ich von hier aus wünsche, dass sie möglichst schnell wieder gesund wird und auf die Beine kommt. (Beifall) Schleswig-Holstein ist und bleibt ein starker Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Mit der heute zur Entscheidung anstehenden Gesetzesänderung (Dr. Hermann Junghans) wollen wir Forschung, Lehre und künstlerische Ausbildung gezielt weiter stärken. (Martin Habersaat [SPD]: Nee! Damit stärkt man nichts! – weitere Zurufe SPD) Das heißt: exzellent in der Sache, verantwortungsvoll in der Umsetzung und tragfähig in der Finanzierung. Um diese Qualität dauerhaft zu sichern, müssen wir verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört der ehrliche Blick auf ein finanzierbares Gesamtsystem. Eine moderate Beteiligung der Studierenden an den Verwaltungskosten ist hierfür ein Instrument. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Studiengebühren, sondern um einen Kostenbeitrag für Verwaltungsaufwendungen. Diese Kosten sollen nicht ausschließlich von der Allgemeinheit getragen werden, sondern zu einem kleinen Anteil auch von denjenigen, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen. Zehn Euro im Monat sind für die allermeisten tragbar, und für diejenigen, denen der Beitrag nachweislich nicht zuzumuten ist, richten wir eine Härtefallregelung ein. Wir gehen damit einen Weg, den alle anderen norddeutschen Länder schon längst vor uns beschritten haben. Gleichzeitig ist der Abbau unnötiger Bürokratie auch für das Hochschulsystem zwingend erforderlich. Dazu gehört auch, die Pflicht zu vergleichenden Gutachten und Berufungsverfahren zu lockern, ohne dabei die Qualität der Auswahl zu gefährden. Darüber hinaus setzen wir konsequent auf mehr Kooperation und eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein muss der Austausch zwischen den Hochschulen erleichtert und flexibilisiert werden, um Synergien zu schaffen und Profilbildung zu ermöglichen. Nicht praxisgerecht ist auch die bisherige starre Zwölfmonatsgrenze bei der Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Hochschulen müssen wie in der Privatwirtschaft in die Lage versetzt werden, flexibel auf Personalbedarf und tarifliche Entwicklungen reagieren zu können. Auch beim Zugang zum Masterstudiengang im Fach Architektur ist eine Reform geboten. Eine ausschließliche Orientierung an den Bachelorabschlussnoten wird weder den individuellen Fähigkeiten der Studierenden gerecht noch den Anforderungen des konkreten Studiengangs oder später des Arbeitsmarktes. Die Einführung einer gestalterischen Eignungsprüfung eröffnet einen zusätzlichen Zugang zu einem Masterstudium und sichert zugleich das hohe qualitative Niveau dieser Studiengänge. Schließlich müssen wir auch die besonderen Anforderungen künstlerischer Hochschulen stärker berücksichtigen. Um ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, schaffen wir mit der Einführung einer hybriden postgradualen Phase neue Perspektiven. Sie dient der Vertiefung der im Studium erworbenen Kenntnisse und insbesondere der individuellen künstlerischen Weiterentwicklung. Vergleichbare Modelle haben sich bereits in anderen Bundesländern bewährt. Meine Damen und Herren, wir wollen nicht nur, wir müssen die Herausforderungen unseres Hochschulsystems ernst nehmen und entschlossen angehen, um national wie international wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher erwarten wir im kommenden Jahr eine noch größere Reform des Hochschulgesetzes, in der unter anderem auch die Empfehlungen des Gutachtens des Wissenschaftsrates aufgegriffen werden. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf inklusive der im Bildungsausschuss beschlossenen Änderungen der Koalitionsfraktionen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
