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Magdalena Finke

11.12.2025 Sitzungen 20/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezahlbares Wohnen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Um ein Gesamtbild zeichnen zu können, ist es daher von erheblicher Bedeutung, die Entwicklungen auf dem Mietmarkt unter Einbindung aller zur Verfügung stehenden Daten zu betrachten, und das tun wir auch. Um es vor die Klammer zu ziehen: Die Datenlage gibt keinen Anlass, von Mietpreisexplosionen oder einer Wohnungsnot zu sprechen. Wohl aber sehen wir, dass es in einigen Regionen und für bestimmte Haushalte schwieriger geworden ist, angemessenen Wohnraum zu finden. Die aktuelle Studie des Paritätischen hat dies noch einmal verdeutlicht: Von den Mietsteigerungen sind insbesondere junge Erwachsene oder ältere Menschen betroffen. Besonders belastend stellt sich die Situation jedoch für allein lebende und insbesondere für alleinerziehende Personen dar. Die Anstrengungen in der Wohnraumpolitik müssen daher hier ansetzen. Aber zunächst ein Blick auf die Datengrundlage: Die durchschnittliche Neuvertragsmiete liegt in Schleswig-Holstein bei zehn Euro pro Quadratmeter und hat sich damit seit dem Jahr 2015 deutlich erhöht. Sie liegt dabei zwischen 8,52 Euro in Neumünster und 11,54 Euro in Stormarn. In Kiel liegt sie bei 10,78 Euro. Um diese Zahlen einzuordnen, ein Blick außerhalb von Schleswig-Holstein: In Hamburg liegt die durchschnittliche Neuvertragsmiete bei 14,73 Euro, in Berlin bei 15,82 Euro, in Leipzig bei 9,54 Euro. Die Mieten sind im Jahr 2024 für Neubauten um 5,8 Prozent und für Bestandswohnungen um 5,3 Prozent gestiegen. Damit liegt die Steigerung unter dem Anstieg von 7,1 Prozent im Jahr 2022 und nur leicht über dem Anstieg des Jahres 2023 mit 4,5 Prozent. Die Value AG hat für einige Regionen in den letzten zehn Jahren einen Anstieg von 40 Prozent ermittelt. Das Mietenmonitoring der IB.SH bestätigt diese Zahl. Die Mieten steigen jedoch nicht überall gleich. Im oberen Preissegment sind die Mieten in vielen Regionen im betrachteten Zehnjahreszeitraum um über 50 Prozent gestiegen, teils sogar über 60 Prozent. In Heide waren es sogar 78 Prozent. Im unteren Segment fällt dieser Anstieg mit rund 35 bis 45 Prozent etwas moderater aus. Aber diese Zahlen bedürfen einer Einordnung: Wir betrachten hier einen langen Zeitraum, in dem auch die Lebenshaltungskosten um 26 Prozent gestiegen sind. Inflationsbereinigt liegt der reale Mietanstieg im Durchschnitt seit dem Jahr 2015 bei circa 17 Prozent, im unteren Preissegment eher noch darunter. Seit dem Jahr 2015 hat sich auch der Nominallohn um knapp 32 Prozent erhöht. Vielen Haushalten steht also mehr Geld zur Verfügung, um ihre Lebenshaltungskosten, wozu auch die Mieten zählen, zu bezahlen. Ich möchte nun noch einen Blick auf die Bestandsmieten richten: Die Durchschnittsmiete bei bestehenden Vertragsmieten lag 2022 bei 7,41 Euro und damit nur leicht über dem Bundesdurchschnitt von 7,28 Euro. 90 Prozent des Mietmarktes bildet sich in Bestandsverträgen ab. Sehr viele Menschen unseres Landes haben also einen verhältnismäßig preiswerten Mietvertrag. Das bedeutet in der Praxis für einige Regionen jedoch: Wer einen günstigen Mietvertrag hat, der behält diesen auch. Wir müssen also gezielt die Haushalte unterstützen, für die die Mietsteigerungen zu hoch sind, oder die (Ministerin Magdalena Finke) nach neuem angemessenen Wohnraum suchen, und das tun wir auch. Das tun wir zum Beispiel, indem wir im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm aufgelegt haben, das junge Familien darin unterstützt, Eigentum zu erwerben. Wir stellen hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung und sehen, dass dieses Programm sehr gut in Anspruch genommen wird und junge Familien darin unterstützt werden, Bestandsgebäude zu erwerben – praktisch ein „Jung-kauft-Alt“-Programm. Wir haben zudem in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Wohnraumförderung des Landes attraktiv zu halten und noch mehr Mittel zu aktivieren, damit mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Insgesamt halten wir die Wohnraumförderung auf einem Rekordniveau. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom Jahr 2023 bis 2026 stehen 1,7 Milliarden Euro seitens des Bundes und des Landes zur Verfügung. Mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen haben wir zudem aufgezeigt, wie preisbewusster, qualitativer Wohnungsbau möglich ist. Das erste Mal seit Jahrzehnten haben wir in der Wohnraumförderung einen Rückgang der Baukosten erreicht. Im Schnitt bauen wir 14 Prozent günstiger als vergleichbare Projekte in der Bundesrepublik, bei einzelnen Projekten sogar 30 Prozent günstiger. Daneben unterstützt das Wohngeld Haushalte, die besonders stark von steigenden Mieten betroffen sind. Mehr als 200 Millionen Euro wenden Land und Bund jährlich auf, um circa 45.000 Haushalte in Schleswig-Holstein bei der Zahlung ihrer Mieten zu unterstützen. Zudem tragen wir mit der Kappungsgrenze dazu bei, dass in den Regionen mit angespannten Mietmärkten der Anstieg der Bestandsmieten gedämpft wird. Der Blick auf die Mietentwicklung fällt durchaus vielschichtig aus – genauso vielschichtig wie das Instrumentarium, das wir vorhalten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu aktivieren und Haushalte zu unterstützen, die Hilfe benötigen. Wir haben bereits viel geschafft, und daran werden wir auch weiterhin arbeiten. Vielen Dank, ich bin ganz gespannt auf die Beratungen heute. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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