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Magdalena Finke

11.12.2025 Sitzungen 20/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Gesetzentwurf beseitigt einen Anachronismus und ordnet das Gebiet des Sachsenwaldes wie alle anderen Flächen im Land einer verantwortlichen Gemeinde zu. Bevor ich auf den Gesetzentwurf eingehe, noch mal ein, zwei Worte zu den FAG-Mitteln, die geflossen sind. Das war ganz klar ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen. Wir konnten den Fehler teilweise korrigieren. Dass Mittel, die nicht zurückgeflossen sind, nicht zurückgefordert werden konnten, liegt daran, dass die Zuweisungsbescheide bestandskräftig geworden sind. Das Gesetz sorgt dafür, dass Gemeinden keine Altlasten übernehmen müssen und der Wald in einen geordneten kommunalen Rahmen überführt werden kann. Es war ein langer Prozess, geprägt von intensiven Gesprächen, kritischen Fragen und ehrlichen Sorgen. Wir haben zugehört, und wir haben ernst genommen, was aus den Städten, Gemeinden und Ämtern an uns herangetragen wurde. Themen wie Brandschutz, Flächennutzungsplanung, Straßenbaulast und sonstige Kostenrisiken, all das lag auf dem Tisch. Genau deshalb liegt Ihnen jetzt ein Gesetzentwurf mit der Beschlussempfehlung der Ausschüsse und dem Änderungsantrag, der Antworten gibt, vor. Wo offene Punkte benannt wurden, haben wir Lösungen entwickelt, zum Teil im Gesetz, zum Teil im Rahmen unserer beratenden und unterstützenden Rolle als Kommunalaufsicht. Wo der ursprüngliche Gesetzentwurf noch Unsicherheit erzeugte, bewirkt nun der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen weitergehende Klarheit und Rechtssicherheit, insbesondere auch durch die Ergänzung des Straßen- und Wegegesetzes. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich einige Aspekte, die an uns herangetragen wurden, hier ansprechen. Beim Brandschutz hat eine Prüfung des Kreises gezeigt, dass die Feuerwehrbedarfspläne nur minimal anzupassen sind und die Erweiterung des Gemeindegebiets keine weitergehende Ausstattung der Wehren bedingen. Die Anpassung der Flächennutzungspläne bleibt überschaubar, weil in der Regel keine Veränderung der heutigen Nutzung der Flächen, nämlich als Wald, vorgesehen ist. Die Pläne liegen mittlerweile bei uns im Ministerium vor. Wir beraten die Gemeinden dabei, wie der Aufwand gering gehalten und die Verfahren möglichst einfach gestaltet werden können. Soweit die Frage gestellt wurde, ob nun insbesondere Abgabensatzungen schnellstmöglich noch in diesem Jahr erstellt werden müssen, lautet die Antwort nein. Es bleibt das kommende Jahr, um gründlich vorzugehen, und auch hier stehen wir beratend zur Seite. Und schließlich zu den Straßen und Wegen: Hier gilt, privat bleibt privat. Damit entstehen für die aufzunehmenden Gemeinden keine unkalkulierbaren Risiken durch die Übernahme der Straßenbaulast. Auch rückwirkende Verpflichtungen sind ausgeschlossen. Für die Wirtschaftsjahre bis 2025 haften nicht die Gemeinden, sondern die Eigentümerinnen und Eigentümer. Dass das zweite gemeindefreie Gebiet in Schleswig-Holstein, der Forstgutsbezirk Buchholz, freiwillig eingemeindet wird, verdient an dieser Stelle auch ein anerkennendes Wort. Weitere anerkennende Worte möchte ich auch an alle Beteiligten richten, die an dem intensiven Prozess mitgewirkt haben. Wir werden natürlich die betroffenen Gemeinden weiterhin unterstützen und ihnen beratend zur Seite stehen. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗