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Sybilla Nitsch

SSW 11.12.2025 Sitzungen 20/106

Kære fru landdagspræsident! Kære alle! Das Konstrukt Sachsenwald geht zurück auf das Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927, ein Gesetz, das mittlerweile fast 100 Jahre alt ist. Wer sich die Mühe gemacht hat, in das Gesetz zu schauen, stellt fest, dass nahezu alle Paragrafen mittlerweile aufgehoben oder gegenstandslos sind. Allein der § 13 mit seinen entsprechenden Absätzen bezieht sich auf Gutsbezirke sowie deren Gutsvorsteher samt deren Rechte und Pflichten. Doch dieser Paragraf blieb bisher unangetastet, ein Anachronismus, der völlig aus der Zeit gefallen ist und mit unseren demokratischen Werten, dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nichts zu tun hat. Es ist also nur folgerichtig, dass jetzt aufgeräumt wird. Ebenso folgerichtig ist, dass die entsprechenden Paragrafen in der Amtsordnung, dem Finanzausgleichsgesetz sowie im Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum entsprechend geändert werden und die Verweise auf Gutsbezirke und Gutsvorsteher jeweils gestrichen werden. Man kann sich echt fragen, wie dies so lange ungesehen bleiben konnte. Aus der Begründung des Gesetzentwurfes geht deutlich hervor, dass die Gebiete, die keiner Gemeinde zugeordnet sind, kritisch zu betrachten sind. Derartige Gebiete bewegen sich außerhalb unserer demokratischen staatlichen Ebenen. Das grundlegende Recht zur Teilhabe und Teilnahme an politischen Entscheidungen kann nur erfolgen, wenn Flächen den Gemeinden zugeordnet sind. Ich danke daher für die ausführliche Begründung dieses Komplexes im Gesetzentwurf. Es ist quasi dem Zufall zu verdanken, so wie einige Kollegen das schon angesprochen haben, dass dieser Stein überhaupt ins Rollen mgekommen ist. Erst durch die Sendung ZDF Magazin Royale wurde die Öffentlichkeit auf vermeintlich niedrige Gewerbesteuerhebesätze im Sachsenwald aufmerksam gemacht. Bereits in der Debatte im November im letzten Jahr, als noch Lars Harms hier oben stand, hat er diese Behauptung entkräftet. Aber es wurde trotzdem politisch aufgegriffen, und jetzt geht es nicht mehr um die Hebesätze, sondern mehr um gemeindefreie Gutsbezirke und Gutsvorsteher und darum, dass dieses antiquierte System abgeschafft wird. Der Versuch einer freiwilligen Eingemeindung des Sachsenwaldes ist, wie wir wissen, nicht zustande gekommen. Da wir uns hier im Haus politisch einig sind, dass dieser Sonderstatus abgeschafft werden soll, bleibt halt die Frage, wie wir das machen. Wenn jedoch keine Gemeinde den Sachsenwald in Gänze haben will, so bleibt nur der Schritt über die Eingemeindung per Gesetz. Eine andere Lösung, die tragbar und nachhaltig wäre, sehe ich, ganz ehrlich, dabei nicht. Entsprechend hat die Koalition zusammen mit der SPD einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Forstgutsbezirkes Sachsenwald sowie entsprechende Änderungsanträge vorgelegt. Das zeigt die Komplexität des Themas. Der Gesetzentwurf wurde im September eingereicht, es gab mehrere Ausschusssitzungen und entsprechende Anhörungen. Somit hat der Gesetzentwurf formal das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Und ich sage Ihnen eins: Laufen ist hier die richtige Bezeichnung. Denn, zugegeben, als Termin für die Auflösung des Sachsenwaldes wurde immer der 1. Januar 2026 genannt. Entsprechend wurde der Gesetzentwurf schnell, meines Erachtens viel zu schnell, beraten. Ich verweise hier auf die durchaus berechtigte Kritik einiger Anzuhörender, die auf die kurze Anhörungsfrist, die in den Herbstferien lag, hinweisen. Hier im Landtag heißt es bei uns ja dann immer: sitzungsfreie Zeit. Diese Kritik ist meines Erachtens berechtigt. So etwas sollten wir der kommunalen, ehrenamtlichen Ebene nicht zumuten. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Bei so einem sensiblen und vielschichtigen Thema wäre mehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen. Es geht hier um eine tiefgreifende Entscheidung, die wir als Parlament für einige Gemeinden treffen. Da ist es absolut angebracht, den Gemeinden entsprechende Zeit einzuräumen. An der Stelle sei vielleicht auch noch mal gesagt, dass es nicht ausreicht, wenn Koalitionskollegen uns mitteilen, sie hätten alle Gespräche vor Ort schon geführt und es gäbe keine Kritikpunkte, (Beifall SSW und FDP) sich im Nachhinein aber herausstellt, dass es doch Kritikpunkte gab, die man aufgreift. Dass zu der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses 24 Stunden, bevor wir hier beraten sollen, noch ein Änderungsantrag kommt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt einige Kritikpunkte, die ausgeräumt werden können – das will ich an der Stelle auch anerkennen –, aber andere nicht. Die Straßenbaulast zum (Sybilla Nitsch) Beispiel sei genannt. Sie haben versucht, das in dem Änderungsantrag zu heilen. Aber wir haben nicht herausgefunden, wie die Gemeinden dazu stehen. Auch beim Brandschutz ist noch die Frage, ob die Feuerwehrbedarfspläne überprüft werden sollen, und so weiter und so fort. Wir hätten alle wirklich gut daran getan, uns mehr Zeit zu geben. Daher werden wir als SSW uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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