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Tobias Koch

CDU 11.12.2025 Sitzungen 20/106

Zweite Anmerkung. Die Einstufung von Unterlagen in den Status Vertraulich ist zum Teil von dem Absender der Unterlagen vorgegeben. Das war in der Vergangenheit so, das ist auch im jetzigen Fall der Fall. Wenn der Absender, nämlich die Bundesregierung, Unterlagen mit der Bedingung übermittelt, sie als vertraulich einzustufen und nur vertraulich in den Beratungen zu behandeln, dann ist es nicht die Entscheidung dieser Landesregierung, das zu tun. Das können wir kritisieren. (Zuruf) Das können wir auch gegenüber dem Bund vorbringen. Zunächst einmal müssen wir das so akzeptieren. Der Absender der Unterlagen entscheidet darüber, welchen Status diese Unterlagen haben. Wir haben alle Mittel, dagegen vorzugehen. Es ist aber nicht kritikwürdig an diese Landesregierung, wenn Unterlagen als vertraulich eingestuft werden, wenn der Absender der Unterlagen das so vorsieht. Dritter Punkt. Das war der Disput gerade zwischen dem Kollegen Kilian und dem Kollegen Dr. Buchholz. Der Kollege Kilian hatte recht. Das will ich hier ganz deutlich sagen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn Unterlagen als vertraulich eingestuft sind, dann gelten sie als vertraulich. Darüber stimmen wir am Anfang in den Ausschusssitzungen jeweils ab. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, ob das notwendig ist. Das wird am Anfang der Sitzung dann ausdiskutiert. (Zurufe) (Tobias Koch) Aber sich auf die Kritik zu beziehen, dass im letzten Jahr im Rahmen des Aktenvorlagebegehrens Unterlagen peu à peu entstuft wurden, und dann zu behaupten, zu suggerieren, es hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass die ja gar nicht vertraulich waren und deswegen immer weiter entstuft wurden, Herr Kollege Dr. Buchholz, war wirklich nicht fair, weil das das gemeinsam vereinbarte Verfahren war. Das ist doch gar nicht skandalös, das hier zu sagen, wie der Kollege Kilian das dargestellt hat. Das war genau so, und zwar im Interesse des Ausschusses, im Interesse des Parlaments, damit der Ausschuss möglichst schnell sämtliche Unterlagen bekommt, um die Informationsrechte des Parlaments zu erfüllen. Die sind erfüllt, wenn die Unterlagen vertraulich vorgelegt werden. Dann kann nämlich das Parlament in diese Unterlagen Einsicht nehmen. Deswegen ist dieser Weg gewählt worden: erst einmal alles vertraulich, um dann in Abstimmung mit dem Ausschuss peu à peu zu entstufen. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Kollege Dr. Buchholz, dieses Beispiel zu verwenden, um damit einen Vorwurf zu erheben, war in der Tat infam von Ihnen. Das würde ich nach wie vor so vertreten. Das ist ein undenkbar schlechtes Beispiel für die Kritik, die Sie eigentlich vorbringen wollten. (Zurufe)

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