Tobias Koch
Es ist noch ein erheblicher Teil von dem Geld vorhanden, also eine erhebliche Summe für das Land. Im Vergleich dazu sind die Anwaltskosten wirklich minimal und von uns nicht in voller Höhe zu tragen, sondern von Bund und Land gemeinsam. Insofern fällt es bei der Abwägung von Millionenbeträgen und Anwaltskosten nach wie vor sehr leicht, Millionenbeträge zurückzuholen. Ich glaube, die Relation kann man nicht wirklich aufmachen. Deswegen bleibe ich dabei: Die Entscheidung, hier Millionenbeträge für das Land zurückzuholen, ist so schwer nicht, kann im Zweifelsfall auch auf einer unzureichenden Informationsbasis getroffen werden und muss auch aufgrund von Zeitzwängen getroffen werden. Das ist der Unterschied zwischen Regierungsverantwortung und Opposition. (Zuruf Beate Raudies [SPD]: Na ja!)
