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Martin Balasus

CDU 11.12.2025 Sitzungen 20/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz des wissenschaftlichen Fortschritts ist das menschliche Gehirn auch heutzutage in weiten Teilen ein großes Mysterium. Menschen haben bis zu 86 Milliarden Nervenzellen. Jede einzelne hat durchschnittlich bis zu 10.000 Verbindungen und ist so komplex wie eine ganze Stadt. In einem Kubikmillimeter Gehirn sind etwa so viele Nervenverbindungen, wie die Milchstraße Sterne hat. Passend zur Adventszeit: Jedes Gehirn ist wie eine Schneeflocke. Auf den ersten Blick sehen alle gleich aus. Wenn man aber ganz genau hinschaut, stellt man in der Nahaufnahme fest: Jedes ist einzigartig. Beide Vergleiche bringen metaphorisch das Konzept der Neurodivergenz auf den Punkt. Die Grundannahme ist in meinen Augen sehr charmant, und zwar aus zwei Gründen. Erstens. Der Fokus wird auf den Einzelnen gelegt, also weniger auf die Gruppe, sondern auf das Individuum. Zweitens. Das Anderssein, also das Abweichen von der Norm zum Beispiel bei Autismus, wird als etwas ganz Normales angesehen. Nach meinem Verständnis müsste man bei Neurodivergenz weniger in Störungsbildern oder in Krankheiten denken, als es sonst so üblich ist. Überrascht habe ich festgestellt, dass doch eine Unterscheidung erfolgt. Es klang auch eben an: Menschen mit ADHS, Autismus und so weiter werden als neurodivergent bezeichnet und Nichtbetroffene als neuronormal oder neurotypisch. (Martin Balasus) Jedoch: Das Konzept ist umstritten. Es findet eher im sozialwissenschaftlichen Diskurs oder vielleicht im Aktivismus und weniger in der medizinischen Praxis Erwähnung. So verwendet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit den Begriff Neurodivergenz nicht und arbeitet stattdessen mit etablierten klinischen Diagnosen wie zum Beispiel Autismus. Auch die Kultusministerkonferenz ist eher auf Distanz und hat keine Empfehlung zum Begriff und zum Umgang mit Neurodivergenz veröffentlicht. Ich sage ganz ehrlich: Ich kann nicht genau sagen, was von diesem Konzept zu halten ist. Natürlich habe ich mich in Vorbereitung der Rede etwas damit beschäftigt, aber es ist wirklich komplex. Ich bin natürlich auch kein Wissenschaftler für Gehirnphysionomie et cetera. Was ich aber weiß, ist, dass der Vielfalt unserer Kinder in der Schule intensiv Rechnung getragen wird. Ich durfte in meinem Berufsleben Schülerinnen und Schüler mit Autismus, mit ADHS, viele mit Legasthenie, andere mit Hochbegabung, mit Hypersensibilität oder auch Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und so weiter unterrichten. Für viele von ihnen ist das Lernen nicht immer einfach. Also wird natürlich versucht, so gut es geht, individuell zu unterstützen. In Schleswig-Holstein setzen wir auf die individuelle Förderung, auf Inklusion und auf Binnendifferenzierung. Bestehen individuelle Lernhindernisse oder auch Behinderungen, begegnen die Schulen diesen neben der sonderpädagogischen Förderung im Einzelfall auch mit geeigneten pädagogischen Mitteln. Dazu werden in der Regel Lern- und Förderpläne verfasst, die passgenaue Maßnahmen festschreiben. Das fängt manchmal an mit Kopfhörern, mit Sichtschutz, damit man sich besser konzentrieren kann, mit Entspannung und Bewegungsphasen im Unterricht, mit mehr Zeit für Klassenarbeiten, mit visuellen Hilfen, mit festen Ritualen und so weiter. Es gibt aber auch die Instrumente des Nachteilsausgleichs oder des Notenschutzes; das ist zum Beispiel bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche der Fall. Das alles gehört zum gängigen Spektrum, um faire Ausgangsbedingungen für Betroffene zu ermöglichen. Mein Eindruck ist: Es wird schon sehr viel getan, um der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, und ich finde, das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun fordert die SPD die – in Anführungszeichen – neuroinklusive Beschulung und schlägt verschiedene Maßnahmen vor, über die man sprechen sollte. Eine Maßnahme ist zum Beispiel der Ruheraum. Ich gebe zu: Bei einem Ruheraum in jeder Schule habe ich erst an so eine Janosch-Geschichte „Schnuddel baut ein Wolkenhaus“ gedacht, (Beate Raudies [SPD]: Ach ehrlich?) wo es darum geht, dass immer ein Raum dazukommt. Von all den möglichen Räumen, die man in der Schule aber schaffen kann, finde ich den Ruheraum wirklich am sinnvollsten. Natürlich ist Schulbau in dieser Form jedoch Schulträgeraufgabe, und ich bin jetzt ehrlich skeptisch, dass das überall flächendeckend der Fall sein wird. Natürlich ist das aber etwas, was in puncto Musterraumprogramm – wenn wir also darüber sprechen, wie die Schule in Zukunft aussehen wird – durchaus eine Empfehlung sein kann, die in die Fläche hinausgeht. Sie sprechen sich für Fortbildung aus. Wir haben eine Vielzahl an Fortbildungen am IQSH zum Beispiel zu ADHS, zu Autismus. Wir haben aber auch eine mit dem Titel: Was denn bitte noch? Neurodiversität in der Schule. Ich finde also wichtig: Wir dürfen nicht so tun, als wenn es so etwas wie Fortbildungen in dem Bereich gar nicht gäbe. Sie schlagen ein flächendeckendes Screening für alle Erstklässler vor. Wir haben gerade ein Screening mit verbindlicher Förderung für Viereinhalbjährige auf den Weg gebracht. Das wollen wir ausrollen. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Ich finde aber wichtig, dass wir darüber ausgiebig diskutieren – es ist ein interessantes Konzept –, uns damit befassen, und ich schlage vor, dass wir das im Bildungsausschuss tun.

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