Martin Habersaat
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat sich bei diesem Antrag zum Thema Neurodivergenzen gezeigt, dass man damit beginnen sollte, kurz über den Begriff Neurodivergenzen zu reden. Das will ich tun. Es ist ein Begriff, der in der Inklusionsdebatte relativ häufig vorkommt, in der deutschen Bildungsbürokratie hingegen eher seltener. Deswegen macht es Sinn, damit einmal einzusteigen. Neurodivergenzen bezeichnen neurologische Besonderheiten und Unterschiede, Unterschiede darin, wie wir Menschen denken, wie wir lernen, wie wir Reize verarbeiten, wie wir interagieren. Die verschiedenen Ausprägungen von Neurodivergenzen sind dann wiederum bekannter. Da geht es um Autismus-Spektrum-Störungen, da geht es um ADHS und ADS. Das ist ein Thema, das auch erwachsene Menschen in letzter Zeit verstärkt beschäftigt. Viele testen sich im Alter von 30 oder 40 Jahren und haben auf einmal eine Erklärung dafür, was eigentlich in all den Jahren davor Schwierigkeiten verursacht haben könnte. Es geht um Dyslexie, Dyskalkulie, Dyspraxie, es geht um sensorische Besonderheiten, Hypersensibilität zum Beispiel, aber auch um Hochbegabung. Unterm Strich sind 10 bis 20 Prozent der Weltbevölkerung betroffen. Wir können davon ausgehen, dass es in Schleswig-Holstein jedenfalls keine Schulklasse gibt, in der das Thema nicht in irgendeiner Form auftritt. Der Leitgedanke, der hinter dem Begriff Neurodivergenz steht, ist nun, diese Unterschiede anzuerkennen, aber nicht in dem Sinne, sie beheben zu wollen. Es soll nicht irgendwie eine Krankheit diagnostiziert und beseitigt werden, sondern es soll in diesem Falle das Schulsystem befähigt werden, mit diesen Unterschieden umzugehen. Wie weit das in Schleswig-Holstein der Fall ist, haben wir abgefragt und dazu einen schriftlichen Bericht der Landesregierung erhalten. Da sind mir vor allem zwei Punkte ins Auge gestochen. Das Erste ist, dass die Landesregierung wie alle Landesregierungen, egal welcher Farbe, in Deutschland von diesem Begriff noch ein bisschen Abstand nimmt und es ein bisschen mit spitzen Fingern anfasst. Das Zweite ist, dass die Landesregierung zu dem Schluss kommt, in Schleswig-Holstein bestehe in diesem Themenfeld kein Handlungsbedarf. (Martin Habersaat) Ich finde beides falsch und habe daraufhin mit diesem Bericht verschiedene Veranstaltungen in Schleswig-Holstein besucht beziehungsweise durchgeführt, mit Betroffenen gesprochen, mit Eltern, mit Lehrkräften, mit Expert_innen. Die Realität, die ich da zu hören bekam, war eher ein Hilferuf als eine Erfolgsgeschichte, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Wir hören von Kindern, die sich im Unterricht alle Mühe geben, die Fassade aufrechtzuerhalten, um zu funktionieren, um die Anforderungen an sie zu erfüllen, und die dann am Nachmittag erschöpft zusammenbrechen und für den Rest des Tages nicht mehr ansprechbar sind. Wir hören von Erstklässlerinnen und Erstklässlern, die eigentlich Förderung bräuchten, wo es aber niemanden gibt, der sich berufen fühlt, genauer hinzugucken, aber vielleicht auch niemanden, der die Zeit hat, genauer hinzugucken, um Förderung zu initiieren. Wir hören von Eltern, die von Stelle zu Stelle laufen, die es wegen der Dramatik der Lage in Schleswig-Holstein teilweise sogar schaffen, Online-Unterricht für ihre Kinder durchzusetzen. Ehrlicherweise, ich wusste gar nicht, dass das geht, bevor ich mit diesen Eltern gesprochen habe, obwohl ich nun bildungspolitisch interessiert bin in diesem Land, und das nicht erst seit gestern. All diese Realitäten tauchen in dem Bericht nicht in der nötigen Ausführlichkeit und teilweise gar nicht auf. Es gibt auch positive Beispiele in Schleswig-Holstein. Wir sind, was Nachteilsausgleich angeht, von der Regulatorik her ziemlich gut. Wir haben tolle Schulen mit kreativen Lösungen. Wir haben allerdings noch nicht so sehr einen Pool von Lösungen, auf den alle zugreifen können. Also ist jede Schule berufen, diesen Nachteilsausgleich für sich zu regeln. Der Schulleiter der einen Schule weiß gar nicht, was die Schulleiterin an der Nachbarschule eigentlich an Nachteilsausgleich gewährt, außer er fragt sie. Was wir also bräuchten, wäre zum Beispiel einfach eine Übersicht, welche Möglichkeiten es gibt, welche Nachteilsausgleiche schon Praxis im Lande sind. Das wäre gar nicht teuer. Die Schulen wissen kaum, was die Hochschulen eigentlich in Sachen Nachteilsausgleich gewähren, und die Hochschulen wissen kaum, wie das an den Schulen in der Praxis läuft. Meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt ein Musterraumprogramm machen, das war ja Ihre Lösung, weil Sie nicht unser Schulbauprogramm haben wollten, dann bitte ich Sie darum, in diesem Musterraumprogramm Neurodivergenz mitzudenken, weil man entweder Lernmöglichkeiten oder Barrieren baut. (Beifall SPD) Ich bitte Sie darum, diesen Antrag heute in den Ausschuss zu überweisen und gemeinsam eine Anhörung zu starten mit dem Ziel, weiter ein Schulsystem zu schaffen, das jedes Kind mitnimmt. Der Maßstab muss sein, dass wir echte Chancen für alle Kinder in Schleswig-Holstein schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
