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Katja Rathje-Hoffmann

CDU 21.11.2025 Sitzungen 20/104

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Frau Ministerin für diesen schwierigen und zum Teil verstörenden Bericht zu diesem Thema. Das nimmt einen doch ganz schön mit. In Schleswig-Holstein leben Mädchen und Frauen aus vielfältigsten kulturellen Hintergründen. Der Schutz ihrer Rechte und ihrer Gesundheit ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaats. Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, (Katja Rathje-Hoffmann) die Prävention, Gesundheitsversorgung, Aufklärung und rechtliche Maßnahmen erfordert. Opfer von Genitalverstümmelung zu sein und zu werden, bedeutet ein unvorstellbares Leid und Grausamkeit für Frauen und Mädchen ein Leben lang. Eine etwas ältere Studie des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2020 zur Genitalverstümmelung in Deutschland spricht von etwa 68.000 betroffenen Frauen und Mädchen. Allein in Deutschland sind etwa 15.000 Mädchen davon akut bedroht oder haben das schon hinter sich. Hinzu kommt noch eine hohe Dunkelziffer, die dürfen wir nicht vergessen. Die Bedrohung des Lebens und der Gesundheit sowohl körperlich als auch seelisch ist permanent vorhanden. Für die Betroffenen ist das die blanke Angst. Sie sind bedroht, und zwar durch eine immens hohe Sterberate in Höhe von 25 Prozent bei den Frauen und Mädchen während des Martyriums und an den Folgen laut WHO. In Deutschland ist die Genitalverstümmelung seit 2013 ein schwerer Straftatbestand. Wir haben es mit einem globalen Problem zu tun, das nicht alleine durch unser Bundesland bekämpft werden kann. Wir brauchen wirkungsvolle Hilfsangebote, auch um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen. Das landesweit etablierte und Hochrisikomanagement der Polizei und weitere Akteure ergänzen hier im Krisenfall, genauso wie auch die Beratungsstelle Myriam, die von Genitalverstümmelung gefährdete und betroffene Frauen und Mädchen kompetent und sensibel berät. Zudem beraten die in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt vorhandenen Frauenfacheinrichtungen. Hebammen, das Kompetenzzentrum gegen geschlechterspezifische Gewalt, die Frühen Hilfen und Ärztinnen und Ärzte informieren sich wechselseitig bei und mit der Fachstelle TABU. Hierzu möchte ich eigentlich die bisherigen Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union besonders herausstellen, verbunden mit dem Wunsch, dass diese bestehenden Hilfsangebote der Fachstelle TABU weiterhin künftig finanziert werden. Die bisherige Projektförderung über AMIF, das heißt Asyl‑, Migrations- and Integrationsfonds, der Europäischen Union endet im Dezember 2025, also nächsten Monat. Aufgrund des aktuellen Antragsstopps in AMIF ist eine Weiterfinanzierung äußerst fraglich und unsicher. Eine ergänzende für 2026 in Aussicht gestellte Bundesförderung in Höhe von 150.000 Euro würde nur projektbezogene Zusatzmaßnahmen ermöglichen. Nicht mehr gefördert würde dann künftig die besonders wichtige und essentielle Beratungsarbeit. Diese ist jedoch das Herzstück von TABU. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sollten sich die finanziellen Szenarien künftig so darstellen, werden wir unser Bestes tun, die qualifizierte Arbeit von TABU weiterhin zu ermöglichen und zu fördern. Das ist uns gelungen. Mit dem Fraktionsantrag haben wir beantragt, 100.000 Euro (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dafür zur Verfügung zu stellen, damit TABU weitermachen kann, damit wir den Frauen helfen können, damit wir den Mädchen helfen und auch Prävention machen können, damit es gar nicht erst so weit kommt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, wir lassen Taten sprechen, und genau das tun wir mit diesem Fraktionsantrag, mit der Hilfe für TABU, damit das weitergeht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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