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Eka von Kalben

21.11.2025 Sitzungen 20/104

Das Wort für die Landesregierung hat Ministerin Dr. Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Ziel der Privatisierung der Spielbanken ist im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen festgehalten – so wie bereits zuvor in den Verträgen der Jamaikakoalition, der Küstenkoalition und der schwarz-gelben Koalition unter Ministerpräsident Carstensen. Das bedeutet: Alle Parteien, die seit 2009 in Schleswig-Holstein Regierungsverantwortung übernommen haben – das sind sämtliche heute hier im Landtag vertretenen Fraktionen – hatten während ihrer Regierungszeit den Verkauf der Spielbanken zum Ziel. Innerhalb der aktuellen Regierung hat das Finanzministerium vom Kabinett die Aufgabe übertragen bekommen, die Veräußerung der Spielbanken fachlich vorzubereiten und den Prozess zu begleiten. Aufgabe und Ziel des Finanzministeriums ist die Garantie eines rechtssicheren Verfahrens. Inhaltlich stehen wir dazu in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei und mit dem Innenministerium, das für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels zuständig ist. Diese Rahmenbedingungen – der Spielerschutz, die Suchtprävention und die Glücksspiel- und Geldwäscheaufsicht – ergeben sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, aus dem Spielbankgesetz Schleswig-Holstein, aus der Spielbankverordnung und natürlich aus der Konzession zum Betrieb der Spielbanken. Sie gelten uneingeschränkt und unabhängig davon, in wessen Eigentum die Spielbanken stehen. Der Schutz der Spielenden hat also auch künftig einen hohen Stellenwert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW]) Außerdem findet im Rahmen der Veräußerung selbstverständlich eine kartellrechtliche Prüfung durch das Bundeskartellamt statt. Selbstverständlich müssen im Fall einer Privatisierung die grundsätzlichen Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Meine Damen und Herren, zu den arbeitsrechtlichen Forderungen des Antrags der SPD ist zunächst einmal hervorzuheben, dass es eine Betreibenspflicht für die Spielbanken gibt – für alle Standorte. In den Betriebserlaubnissen ist zudem die Höchstzahl der Spielgeräte, der Spieltische und der Automaten, festgelegt. Diese Konditionen wird ein künftiger Betreiber selbstverständlich einhalten müssen. Dies sicherzustellen, bleibt ebenso selbstverständlich die Aufgabe der Glücksspielaufsicht. Darüber hinaus müssen arbeitsrechtliche Forderungen mit dem externen rechtlichen Transaktionsberater beraten werden. Das Verfahren zur Mandatierung läuft derzeit. Ebenso prüfen wird der Transaktionsberater – und das habe ich bereits im Frühjahr im Finanzausschuss zugesagt –, wie eine Information des Landtags bei gleichzeitiger Wahrung eines rechtssicheren Verfahrens aussehen kann. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deswegen zuletzt etwas zu der Forderung sagen, die Veräußerung von der Zustimmung des Landtags oder des Finanzausschusses abhängig zu machen, unabhängig davon, dass dies rechtlich nicht notwendig und nicht vorgesehen ist. Ich hoffe, Sie kennen mich mittlerweile gut genug, um zu wissen, dass ich immer großen Wert auf die Einbeziehung des Parlaments lege. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Annabell Krämer [FDP] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Gleichzeitig hat für das Finanzministerium die rechtssichere Durchführung des Verfahrens die höchste Priorität. Die Landesregierung wird dem Finanzausschuss deswegen vor dem Verkauf unter Wahrung der unbedingt erforderlichen Vertraulichkeit über die ausgehandelten Verkaufsbedingungen berichten und sie ihm zur Einwilligung vorlegen. Dass die Vertraulichkeit schützenswerter Daten gerade in diesem Verfahren, meine Damen und Herren, so zentral ist, liegt darin begründet, dass ein Bruch der Vertraulichkeit und damit gegebenenfalls sogar ein Scheitern des Verfahrens kurz vor Abschluss des Verkaufs vermutlich weitreichende fi- (Ministerin Dr. Silke Schneider) nanzielle Konsequenzen für das Land nach sich ziehen würde. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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