Annabell Krämer
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die SPD fordert „keinen bedingungslosen Verkauf der Spielbanken“. Ja, selbstverständlich, das können wir alle unterschreiben, keiner möchte die Spielbanken „bedingungslos“ verkaufen. Liebe Kollegin von der SPD, da haben Sie einen Punkt bei mir gemacht: Auch ich finde, dass der Landtag beim Verkauf eingebunden werden sollte. Denn aus finanzpolitischer Sicht hat sich die Regierung in dieser Legislatur nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Deshalb finde ich es gut, dass das Zugeständnis gemacht wird, dass der Finanzausschuss noch einmal darüberguckt. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Annabell Krämer) Dann können wir die Wirtschaftlichkeit einer solchen Transaktion konstruktiv begleiten. Wer mich kennt, der weiß, was ich damit meine. Machen wir uns nichts vor – der Kollege Buchholz sagte es bereits, und das mit Recht –: Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Jetzt kommen wir zu den einzelnen Punkten des Antrags der SPD. Die SPD fordert, dass die Regelungen, die nach § 613a regulär ein Jahr gelten, für fünf Jahre festgesetzt werden. Natürlich müssen die Beschäftigten beim Verkauf weiter beschäftigt werden. Frau Kollegin, natürlich dürfen die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden. Das aber um fünf Jahre zu verlängern, würde den Kauf erheblich unattraktiver machen und aus meiner Sicht erheblich in die Autonomie des einkaufenden Unternehmens eingreifen. Kein Arbeitgeber wird sich darauf einlassen, fünf Jahre lang auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Das geht ja auch gar nicht aus ökonomischen Risikogesichtspunkten. Zum Spielerschutz wurde heute schon viel gesagt. Natürlich ist die Trägerschaft hierfür unwichtig. Der Spielerschutz ist nämlich in §§ 25 bis 28 des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein eindeutig geregelt. Liebe Kollegen, selbstverständlich gelten diese Regeln sowohl für private als auch für gesetzliche Anbieter. Die Glücksspielaufsicht liegt gemäß § 13 Spielbankgesetz beim Innenministerium, und das wird natürlich so bleiben. Damit hat ein Übergang des Eigentümers natürlich überhaupt nichts zu tun. Auch ein Privater kann sich nicht der Spielbankaufsicht entziehen. Zu dem vierten Punkt, der Monopolbildung: Ja, in Nordrhein-Westfalen gab es zum Beispiel eine Überprüfung durch das Kartellamt. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass das natürlich in Schleswig-Holstein genauso passieren wird. Kommen wir also zur Zusammenfassung: Glücksspiel ist keine originäre Aufgabe des Staates. Für den Staat gelten keine anderen Regelungen als für private Glücksspielanbieter, sodass hinsichtlich des Glücksspielschutzes hier kein Grund zur Sorge besteht. Die Beschäftigten haben regulären Kündigungsschutz für ein Jahr, und für diese Zeit gelten selbstverständlich die aktuellen Tarifverträge. Es leuchtet, ehrlich gesagt, nicht ein, warum die Beschäftigten hier bessergestellt werden sollten als jeder andere Beschäftigte bei einer anderweitigen Unternehmenstransaktion. Die Glücksspielabgaben bleiben dem Land erhalten. Es war ja ein bisschen im Fokus, dass wir auf eine Einnahmequelle verzichten. Wie sieht denn das bei uns aus? Also da haben wir auch noch mal ein paar Zahlen. – Irgendwo habe ich sie. Sie wissen ja alle, die Spielbankabgabe ist nach dem Bruttospielertrag geregelt. Bis zu 10 Millionen Euro sind das 30 Prozent, bei 10 Millionen Euro übersteigenden Beträgen 40 Prozent des Bruttospielertrages. Anrechenbar beziehungsweise abzugsfähig ist selbstverständlich die Umsatzsteuer. Dann gibt es noch die Zusatzabgabe nach § 5 Absatz 2. Die beträgt bei einem jährlichen Bruttospielertrag von bis zu 10 Millionen Euro zehn Prozent und für den 10 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag noch einmal 15 Prozent des Bruttospielertrages. Die Einnahmen des Landes bleiben also überwiegend erhalten. Wir werden den Verkauf konstruktiv begleiten, und wir werden dafür sorgen, dass daraus kein finanzieller Nachteil für das Land entsteht. Da ich im Finanzausschuss sitze, bin ich frohen Mutes, dass da meine Argumente gehört werden, werte Kollegen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Ole-Christopher Plambeck [CDU])
