Jette Waldinger-Thiering
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute im Namen der Landesregierung, wie im Mai-Plenum angekündigt und verabredet, den Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt 2025 vorzulegen. Mit diesem Nachtragsentwurf wird der ehemalige Notkredit von 2024 in Höhe von rund 492 Millionen Euro, den das Landesverfassungsgericht im April ex tunc für nichtig erklärt hat, vollständig abgelöst. Damit setzt die Landesregierung um, was sie bereits im Frühjahr angekündigt hat. Wir nehmen das Urteil des Landesverfassungsgerichts sehr ernst, und wir haben den schnellstmöglichen Weg zur vollständigen Folgenbeseitigung gewählt. Umsetzbar ist das, weil wir die durch die Grundgesetzänderung ermöglichte zusätzliche Option der strukturellen Neuverschuldung in Höhe von 521,5 Millionen Euro in diesem Jahr vollständig nutzen werden. Die Nettokreditaufnahme steigt in der Folge in diesem Jahr um 38,5 Millionen Euro auf rund 675 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, daneben ergeben sich Mehrausgaben für das laufende Jahr, die in den vorliegenden Entwurf des zweiten Nachtrags aufgenommen wurden. Wir investieren noch in 2025 in die öffentliche Sicherheit und stärken die Polizei im Bereich der Drohnenabwehr über die bereits im Haushalt enthaltenen 5 Millionen Euro hinaus mit Verpflichtungsermächtigungen, um weitere Anschaffungen in 2026 auf den Weg bringen zu können. Wir verzeichnen außerdem bereits in diesem Jahr deutlich gestiegene Kosten bei den Sozialausgaben. Das sind einmal 4,2 Millionen Euro für die Investitionskostenförderung bei der Pflegeinfrastruktur in den Gemeinden. Es sind 30 Millionen Euro für die Träger der Jugendhilfe im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen und zusätzliche Ausgaben in Höhe von 129,2 Millionen Euro im Bereich (Ministerin Dr. Silke Schneider) der Eingliederungshilfe und weitere 13,3 Millionen Euro bei der Sozialhilfe. Dem stehen zahlreiche Minderbedarfe und höhere Einnahmen gegenüber. Kurz vor Ende des aktuellen Haushaltsjahres können die Ressorts natürlich schon deutlich genauere Angaben zu ihren Mittelabflüssen machen als noch zur Haushaltsaufstellung. Nach dem Nachtragshaushalt im Juli lag der Handlungsbedarf für 2025 noch bei 247 Millionen Euro. Mit diesem zweiten Nachtrag können wir ihn auf rund 55 Millionen Euro reduzieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zum Ende des Haushaltsjahres 2025 wird auch dieser Betrag vollständig aufgelöst sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, das Land bleibt also trotz der wirtschaftlich angespannten Lage und zum Teil erheblicher Kostensteigerungen handlungsfähig und stabil. Die jüngste Steuerschätzung, die nach der Übersendung des Nachtragsentwurfs öffentlich wurde, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer. Trotzdem ist klar: Die Herausforderungen für die kommenden Haushalte sind enorm. Wir müssen weiterhin konsequent konsolidieren und alles daransetzen, unsere Wirtschaft zu stabilisieren und zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
