Sybilla Nitsch
Kære fru landdagspræsident! Kære alle, liebe alle! Geehrte – nein, geehrte Präsidentin brauche ich ja nicht mehr sagen, Entschuldigung. Die Landesregierung, konkret in diesem Fall das Justizministerium und seine Ministerin, haben sich Gedanken zur Struktur der Fachgerichte in Schleswig-Holstein gemacht. Das hätte man vorausgesetzt, wenn es um eine Fachgerichtsstrukturreform geht, aber es wurde vor dem Hintergrund der Haushaltslage gemacht, bei der die Landesregierung argumentiert hat, dass man nun radikale Einschnitte vornehmen müsste, weil die globale Situation, die globalen Krisen und die weltweit wirtschaftlichen Schwierigkeiten Schleswig-Holstein so stark belasten, dass man diese Reform unbedingt bräuchte. Hört! Hört! Eine Strukturreform sieht in meinen Augen ganz anders aus: Die Strukturreform startet damit, dass man Ziele, Verantwortlichkeiten und vor allen Dingen festlegt, wohin wir mit dieser Strukturreform wollen. Eine Strukturreform, die einzig und allein geschrieben wird, weil man Gelder einsparen will, ist keine echte Strukturreform. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD]) Deshalb müsste man schon an der Stelle sagen: Der Titel des Gesetzentwurfes ist verfehlt. Im Grunde genommen lief es darauf hinaus, nur einen Standort für das ganze Land zu erhalten, alle anderen Fachgerichte zu schließen und Zweigstellen daraus zu machen. Schleswig-Holstein, das wissen wir alle, ist ein Flächenland. Die Wege von Nord nach Süd und insbesondere von Ost nach West sind weit. Bürgernah ist diese Strukturreform überhaupt nicht. Auf der anderen Seite diskutieren wir in jeder zweiten Tagung die überlastete Justiz, die immer mehr und immer komplexere Fälle abarbeiten muss, was alle Ebenen betrifft. Auf der anderen Seite wird gesagt, wir brauchen diese Reform. Die Überlastung spürt ja auch die Bevölkerung; das ist uns von den Gerichtsstandorten widergespiegelt worden. Das Ganze ist einfach paradox. Der ganze Verlauf ist paradox, wie es die Kollegen bereits dargestellt haben. Man kann nicht oft genug darüber sprechen, wie schlecht dieser Prozess gelaufen ist. Der größte Widerspruch für mich und meine Fraktion ist, dass die Ministerin das genaue Einsparpotential zu keinem Zeitpunkt benennen konnte, (Beifall SSW, SPD und FDP) bis heute nicht. Man hat sich also auf den Weg gemacht, um ein Ziel zu erreichen, wobei man gar nicht weiß, welches Ziel man erreichen will und wo es liegt. Immer wieder wurde zum Beispiel betont – auch in den Ausschussberatungen –, es solle nicht (Sybilla Nitsch) das Personal treffen, es solle ausschließlich Verwaltungskosten et cetera treffen. Auf Seite 6 des Gesetzentwurfs werden mit der uns bekannten Tabelle die Kosten geschätzt. Aus der geht hervor, dass bis 2040 über 60 % am Personal gespart werden soll. Das sind 28,85 Millionen Euro. Jetzt sagen Sie mir mal, wie Ihr Widerspruch aufzulösen ist! Sie haben das nie aufgearbeitet. Auch in der vorletzten Woche, als wir uns über den Entwurf unterhalten haben, waren Sie nicht da, um uns die Dinge zu erklären. Für uns als SSW wirkt das mehr als diffus. Der Entwurf wurde natürlich debattiert – gar keine Frage –, zumeist aber in der Öffentlichkeit und in der Presse, nicht sosehr im parlamentarischen Raum. Die Verbände haben völlig zu Recht protestiert und tun es immer noch, wenn wir uns die schriftlichen Stellungnahmen ansehen. Herausgekommen ist eine abgespeckte Version des Ursprungsvorschlags. Da kann man vielleicht an einigen Stellen sagen: „Okay, ein bisschen besser als vorher“, und einige Anzuhörende sagen das auch, aber ich möchte einen Punkt hier ganz klar herausarbeiten, nämlich den nördlichen Landesteil. Der nördliche Landesteil wird in den Fachgerichtsbarkeiten, also ab jetzt, wenn dieser Gesetzentwurf durchgeht, nur noch mit Zweigstellen bedient. Die Auflösung des Arbeitsgerichtes in Flensburg wirft für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber Fragen auf, zum Beispiel: Können wir zukünftig überhaupt noch Klagen in Flensburg einreichen? Auch die Expertise, was Verfahrensfragen auf Dänisch angeht, hat in Flensburg eine Tradition, denn in Flensburg und im nördlichen Landesteil ist unter anderem der dänische Schulverein mit 1.600 Angestellten einer der größten Arbeitgeber. Hier identifiziert man sich als dänische Minderheit, aber es identifizieren sich auch viele dänische Arbeitgeber mit dem Standort. Das ist nicht berücksichtigt worden. Mit der Kieler und Holsteiner Brille betrachtet mag das alles praktisch erscheinen, aber denken wir an das Sozialgericht Schleswig, reicht ein Blick auf die Landkarte: Alle Nordkreise sind dem jetzigen Sozialgericht Schleswig zugeordnet. Aber was macht das Ministerium in dem ganzen Verlauf? – Das Gericht wird zu einer Zweigstelle degradiert. Bei den abschließenden Beratungen zu all diesen Fragen im Innen- und Rechtsausschuss war die Hausspitze nicht zugegen, aber auch keine andere Person aus dem Justizministerium. Ich kann Ihnen sagen, und das richtet sich vor allem an die Koalitionsfraktionen: Wir erleben es bei jedem zweiten Gesetzentwurf, dass Sie die Anhörungsverfahren mit Ihrer Größe steuern, regelmäßig die Anhörungsverfahren entweder extrem kurzhalten oder sich gegen eine mündliche Anhörung stellen. Das ist, was die parlamentarischen Gepflogenheiten angeht, fast nicht zu glauben. Die parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Justizministerium hat an der Stelle seine Schwächen gezeigt. Die schriftliche Anhörung hat nämlich eindeutig gezeigt, dass wir weiteren Beratungsbedarf haben. Es ist aber zu der Abstimmung gekommen. CDU und Grünen haben den weiteren Beratungsbedarf abgelehnt, indem sie gesagt haben: Wir haben alle Gespräche geführt; alle Fragen sind geklärt; ist gar nicht so schlimm. Es hat mich aber auch noch eine andere Sache sprachlos zurückgelassen, wenn man eine Anhörung nicht möchte, nämlich die soziale Komponente, wenn wir über die Fachgerichtsbarkeiten sprechen. Die hat in der Strukturreform gar keine Rolle gespielt. Die Mahnung der LAG der Freien Wohlfahrtsverbände wurde meines Erachtens überhaupt nicht berücksichtigt, wo es darum geht, dass zum Teil ehrenamtliche Betreuer Leute zu den Gerichten begleiten müssen, dass dort eine Betreuung im Hintergrund stattfindet und dass es für die ehrenamtlich Tätigen lange Wege sind. Da ist meines Erachtens etwas falsch gelaufen. Das hätten wir uns anhören müssen, denn die Wohlfahrtsverbände haben ganz klar gesagt, sie hätten vom Justizministerium oder von der Landesregierung an keiner Stelle Signale bekommen, wie man diese ganze Sachlage handeln könnte. Das sind ganz klar Punkte, die wir in einer weiteren Beratung hätten klären können. Der Verlauf ist also insgesamt unterm Strich für meine Fraktion und mich gar nicht erbaulich. Im Ausschuss haben wir uns ein wenig verhaltener gezeigt, weil wir dachten, wir nähern uns irgendwo an, aber ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir lehnen hier heute den Gesetzentwurf ab, und zwar aus den wohlbekannten Gründen. Abschließend noch einige Worte zur Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es mag sein, dass man sich die Methodik etwas genauer angucken muss. Das macht man dann im Ausschuss. Wenn es so ist, wie die Justizministerin gesagt hat, dann wird das Justizministerium sicherlich relativ schnell dazu in der Lage sein, das alles vorzulegen, sodass wir das abgleichen können. Nichtsdestotrotz sind in der Studie einige Punkte, die wir uns angucken sollten und bei denen es Sinn macht, in einen Abgleich mit anderen Bundesländern zu gehen, und sich vor allen Dingen anzuschauen, was andere europäische (Sybilla Nitsch) Nachbarländer machen. Auf europäischer Ebene bewegt sich Deutschland insgesamt nur im Mittelfeld. Da können wir auch einmal schauen, welche Bedeutung das für Schleswig-Holstein hat. Die ProKopf-Berechnungen und die Darstellungen in der Studie kommen mir methodisch nicht so verkehrt vor. Man kann sich sicherlich an der einen oder anderen Stelle streiten, aber das können wir im Ausschuss tun. Natürlich muss man auch hervorheben, dass wir in anderen Bereichen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut dastehen, zum Beispiel bezüglich der höheren Dichte an Amtsgerichten, wobei die sogenannte Strukturreform noch ansteht. Natürlich muss die Justiz effizient arbeiten, und müssen wir gute Strukturen haben. Wenn es aber darum geht, Gelder einzusparen und einen Konsolidierungskurs zu fahren, kann ich Ihnen eines sagen: Die Fachgerichtsstrukturreform hat in keinem Fall zu einer Lösung beigetragen. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie stiftet Unruhe und bringt den Leuten im Land, den Angestellten der Justiz und vor allen Dingen den Bürgern, die sich eine bürgernahe Justiz wünschen, nichts. An dieser Stelle kann ich immer wieder nur sagen: Das war wirklich ein Fiasko. Deswegen lehnen wir das ab. (Beifall SSW, SPD und FDP)
