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Dr. Hermann Junghans

CDU 19.11.2025 Sitzungen 20/102

Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Es gibt bei der Entwicklung von Gerichten eine seit langer Zeit andauernde Tendenz zur Konzentration auf immer weniger Standorte. Das gilt auch für die Fachgerichtsbarkeit, insbesondere für die Arbeitsgerichtsbarkeit – seit dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926, als richtige Arbeitsgerichte erstmals in Deutschland eingeführt worden sind. Zu der Zeit gab es in Schleswig-Holstein drei Landesarbeitsgerichte und neun Arbeitsgerichte, noch ohne Lübeck. Nach 1949 hatten wir – jetzt mit Lübeck – noch ein Landesarbeitsgericht und neun Arbeitsgerichte. Derzeit sind es ein Landesarbeitsgericht und vier Arbeitsgerichte. Dieser Konzentrationsprozess hat vor allem zwei Gründe: erstens die erheblich verbesserte Mobilität und zweitens das Streben nach mehr Effizienz. Die Fortschritte im Verkehrswesen ermöglichen, dass trotz der Konzentration von Gerichtsstandorten der Weg zu den Gerichten im Durchschnitt nicht länger dauert als früher. Die Konzentration von Gerichten erlaubt auch mehr Spezialisierung und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes, insbesondere im nichtrichterlichen Bereich. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Fachgerichte sind bereits spezialisierte Gerichte. Wer sich aber Gerichtsverteilungspläne von Fachgerichten anschaut, der sieht, dass auch dort weitere Spezialisierungen vorgenommen werden. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Können Sie eine ordentliche Zwischenfrage stellen, Herr Kollege? Ich höre Sie schlecht, ich kann Ihr Gemurmel im Hintergrund nicht wahrnehmen. Ich höre nur, dass Sie stören, aber nicht, womit. (Vereinzelter Beifall CDU) Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung von Sachkosten für Gebäude und ihre Unterhaltung. Dazu hat es zum vorliegenden Gesetzentwurf von verschiedenen Seiten divergierende Hochrechnungen und Schätzungen gegeben. Auch bei dieser Standortentscheidung wird es so sein, wie es immer bei Standortentscheidungen ist: Erst im Nachhinein wird man wirklich feststellen, wie hoch die Einsparungen tatsächlich waren. Entscheidend ist, dass sich die Konzentration der Gerichtsstandorte amortisieren wird, und davon kann man ausgehen. (Beifall CDU – Zuruf: Vielleicht!) – Ganz sicher, Herr Kollege! – Technische Entwicklungen, Prozessrecht und Standortentscheidungen für Gerichte stehen in einem sehr engen sachlichen Zusammenhang. Immer mehr Verhandlungen werden digital durchgeführt, und entsprechend werden die Flure vor den Gerichtssälen und die (Dr. Hermann Junghans) Gerichtssäle immer leerer. Der Landesgesetzgeber muss dann nachjustieren, um Ressourcen effizienter einzusetzen. Auch die Opposition hat dann ihre Aufgabe. Wie beim TÜV klopft sie, ob es irgendwo hohl klingt. Die Versuchung liegt dann offensichtlich sehr nah, auch wenn es nirgendwo hohl geklungen hat, (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) zu sagen; für uns hat es doch irgendwie hohl geklungen. Möglicherweise lag es aber nur daran, dass der Hammer, den Sie genutzt haben, nicht massiv war. Vielleicht hat es deshalb für Sie ein bisschen hohl geklungen. Zum Schluss stehen Sie als Opposition immer vor einer Grundsatzfrage: Wollen wir sagen, dass der Gesetzentwurf viel zu maßlos oder viel zu mutlos ist? Der erste Gesetzentwurf der Regierung war möglicherweise tatsächlich etwas zu weitgehend oder vielleicht auch nur seiner Zeit voraus. Ich weiß es nicht, das werden wir vielleicht in 10 oder 20 Jahren feststellen. Ab er er hat einen sehr integrativen Prozess ausgelöst, den es sonst möglicherweise nicht gegeben hätte. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Es gibt wohl kaum ein Gesetz und keinen Gesetzentwurf, von dem behauptet werden könnte, dass dieses oder dieser optimal sei und nie wieder verbessert werden könnte. Realistisch ist es, wenn Gesetze sinnvolle Anpassungen und möglichst auch Verbesserungen enthalten, und genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Zum zweiten Tagesordnungspunkt, dem Thema Justizhaushalte im Vergleich: Es handelt sich um die erste Studie dieser Art, die bundesweit durchgeführt wird. Man darf deshalb den Verfassern keinen Vorwurf machen, wenn einige Daten noch nicht so richtig plausibel sind. Ich nenne ein weiteres Beispiel, die Justizministerin hat schon einige genannt: Die anteiligen Kosten der Landesjustizhaushalte für die Kosten der Ministerien reichen in der Studie von ein Prozent bis elf Prozent. Es ist zwar möglich, dass die Länder ihre Ministerien unterschiedlich effizient aufstellen, aber ein elffacher Unterschied ist einfach nicht plausibel. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nur mit Unterschieden in der Zuordnung von Kostenpositionen erklärbar. Deshalb sind die Zahlen auch noch nicht hinreichend belastbar. Trotz der Schwächen dieser Studie hat die Opposition diese zum Anlass genommen, die Landesregierung sehr kräftig zu kritisieren. Eine Zeitung titelte dazu: Opposition: Landesregierung lässt Justiz im Stich. In dem Beitrag wurden alle drei Oppositionsfraktionen mit herber Kritik zitiert. Sollte das falsch gewesen sein, so ist heute übrigens die Gelegenheit, um das richtigzustellen. (Zurufe) – Okay. Dann halten wir das fest. Wenn wir einmal genauer in die Studie hineinschauen – – (Zurufe FDP) – Schauen Sie mal in der Studie auf die Seite 63.

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